Lexware Ideensammlung
Welche Idee steckt hinter Lexware?
Wir nehmen Kundenorientierung wörtlich. Ihnen als Kunden möchten wir die Möglichkeit geben, Ihre Wünsche und Ideen einzubringen. Nach dem Crowd-Sourcing-Prinzip setzen wir als Lexware auf Ihre Meinung und Ihre Anregungen. Sie wissen am Besten wie es für Sie am einfachsten ist und was Ihnen wirklich gefällt.
Wie funktioniert die Ideensammlung?
Sie reichen Ihre Idee bei den Lexware-Moderatoren ein. Diese geben die Idee zur Abstimmung frei oder führen sie mit bereits bestehenden Ideen zusammen. Wir freuen uns immer über konstruktive Beträge im Ideenforum. Es geht jedoch bei der Abstimmung darum ein Meinungsbild und Tendenzen zu erfragen. Das heißt nicht, dass alle Ideen automatisch realisiert werden. Diese gilt es anschließend zu fokussieren und zu prüfen. Sollte die Idee nicht veröffentlicht werden, informieren Sie die Moderatoren in der Regel. Während der Abstimmung erhält die Idee den Status “offen”. Wie lange eine Idee zur Abstimmung steht, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Daher kann eine Idee auch mal über einen sehr langen Zeitraum zur Abstimmung stehen. Als Abonnent einer Idee werden Sie automatisch über einen Statuswechsel informiert.
3235 gefundene Ergebnisse
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Aktuelle Einkommensteuer Zahllast auf dem Dashboard anzeigen
Hallo Zusammen,
als Einzelunternehmer wäre es super wenn ich mir die aktuelle Einkommensteuer Zahllast anzeigen lassen könnte. In Zukunft könnte dies dann noch mit weiteren Steuerverbindlichkeiten erweitert werden. z.B. Gewerbesteuer mit Bezug auf den Hebesatz der Stadt des Firmensitzes.
Natürlich gilt das nicht für jeden eurer Kuden, jedoch könnte man dies ja in seinen pers. Einstellungen abschalten. Oder man muss per Opt-In bestätigen das man Einzelunternehmer ist und bekommt nur dann diese Möglichkeit freigeschaltet.
Für die Einkommensteuer gibt es vom Bund einen Rechner dessen API man anzapfen kann. (https://www.bmf-steuerrechner.de/interface/schnittstelle.jsp)
Momentan muss ich das immer manuel machen und eine…
151 Stimmen -
automatische Rechnungserstellung für Amazon und Ebay
Hallo zusammen,
vorweg ein paar kleine Informationen zu meinem Betrieb. Ich bin ein E-Commerce-Händler und verkaufe meine Ware derzeit ausschließlich auf Amazon. Lexoffice verwende ich in erster Linie für die Buchungsvorgänge und zur Erstellung von Steuerunterlagen wie z.B. die Vorsteueranmeldung.Was ich an Lexoffice vermisse, ist die Tatsache, dass sich lexoffice nicht direkt an Amazon, Ebay und Co. anbinden lässt, um dadurch voll automatisiert Rechnung für die jeweiligen Plattformen erstellen und verschicken zu können.
Leider muss ich hierzu zusätzliche Anbieter wie z.B. easybill verwenden.
Diese können sich z.B. komplett automatisch nach dem Verkauf bzw. der Freigabe von Amazon (läuft automatisch)…150 StimmenLiebe:r Ideengeber:in,
da Amazon und ebay über billbee angebunden werden kann, wird es voraussichtlich keine zusätzliche direkte Anbindung geben.Viele Grüße Mareike@lexoffice Team
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Anordnung der Fußzeile anpassen
Hallo zusammen,
Ich finde es sehr unschön, dass ich in der Fußzeile keine wirkliche freie Anordungsmöglichkeit der einzelnen Daten habe.
Ich wünsche mir, dass ich in der Fußzeile frei entscheiden kann, in welche von 3 Spalten ich welche Daten eintrage.
Beispiel:
links:
- Firmenname, Adresse
mitte
- Kontaktdaten (Mail, Telefon, Web)
rechts
- Bankverbindung und SteuernummerIst diese Funktion in Zukunft denkbar?
151 Stimmen -
Überstundenzuschläge
Es wäre hilfreich, wenn ich prozentuale Zuschläge für Dienstleistungspreise in der Rechnung als gesonderte Position erfassen könnte.
150 Stimmen -
Zeiterfassung für Android
Die Zeiterfassung gibt es bis dato leider nur für IOS..... bitte auch für androit machen
150 StimmenHallo liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
derzeit ist dieses Feature weder für IOS noch für Android in Planung.
Viele Grüße
Daniel@lexoffice Team
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Rechnungen als uneinbringbar abschreiben
Ja, leider ist es uns jetzt auch passiert, ein Kunde ist pleite. Ich kann die Rechnungen stornieren aber sauberer ist es, wenn man sie als "uneinbringbar" abschreiben könnte, oder?
150 StimmenLiebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team -
Wise ehemals Transferwise Integration
Da wir recht viele Auslandszahlungen über Transferwise machen, wäre eine Integration ähnlich wie PayPal für uns sehr von Vorteil. Transferwise bietet bereits eine API sowie die Integration mit Xero an.
150 Stimmen -
Bessere Übersicht im Kundenmanager
Ich beginne nun seit diesem Jahr mit Lexoffice. Ich habe bisher 18 Kunden angelegt. Im Kundenmanager ist die Übersicht aber sehr unübersichtlich. Beispielsweise wird der Firmenname und der Ort sehr schnell abgekürzt.
Weiterhin lässt sich der Spaltenaufbau nicht verändern. Somit kann ich mir die Zusätze nicht anzeigen lassen, was bei Firmen mit gleichem Namen aber anderen Orten nicht gut ist, da man so lange suchen muss.
Ich denke, dass die Abstände und die Textgröße zu groß sind und die Containerbreite zu schmal ist. Man könnte effizienter arbeiten, wenn man die Daten schneller und in voller Länge sehen könnte.149 Stimmen -
innengemeinschaftlicher Erwerb - Anlagen
Nicht selten kommt es vor, dass Anlagegüter auch im EU-Ausland beschafft werden. Derzeit ist es nur möglich den innergemeinschaftlichen Erwerb als Aufwand zu buchen, jedoch nicht als Anlage. Die Problematik ist dann, dass bei der Steuerübermittlung der entsprechende Buchungssatz nicht berücksichtigt wird. Eine Umsetzung wäre super!
149 Stimmen -
Währungsrechner
Ich arbeite öfters mit internationalen Freelancer, Unternehmen und Lieferanten zusammen. Es wäre unterstützend bei der Eingabe von Beträgen auch einen Währungsumrechner zu haben. Sicher gibt es davon im Internet zu genüge, aber wäre halt praktisch so etwas direkt während der Eingabe zu haben. Soweit ich weiß, gibt es hierfür Schnittstellen von diversen Dienstleistern für die aktuellen Kurse.
148 StimmenMögliche Umsetzung zusammen mit Fremdwährungsfähigkeit.
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Sichtbarkeit von Kundendaten
Immer wenn ich aus der Auftragsliste mit einem Kunden telefonisch / per Mail Kontakt aufnehmen möchte, so muss ich mir:
--> zuerst seinen Namen merken
--> ins Kontaktmenü gehen
--> ihn suchen
--> anklicken und sehe dann erst die Kontaktdaten die ich suche.Ich fände es schöner, wenn ich aus dem Auftrag / Rechnung etc. heraus, alle Kundendaten wie Telefonnummer irgendwie einsehen könnte. Gern mit Maus-Over auf dem Namen.
Als Ergänzung fände ich es auch schön, wenn ich bei Aufträgen auswählen könnte, dass ich ggf. auch eine Telefonnummer des Kunden mit ausdrucken könnte, damit hier in der Werkstatt direkt die…
148 Stimmen -
Systemweites Taggen von Belegen, Rechnungen etc.
Ein neues Feld für das Vergeben von Tags. So kann man dann zusätzlich nach individuellen Tag filtern und sortieren. Vorteil: Hier kann man sehr flexibel auch Prozesse, Statis etc. abbilden ohne größere Eingriffe an Lexoffice vorzunehmen.
148 Stimmen -
§13b bitte für alle Aufwandskonten ermöglichen
Ich habe mir Bürobedarf in den Niederlanden bestellt und die Rechnung ist EU-konform mit §13b UStG-Ausweis zugesandt worden. Ich kann bei der Belegerfassung jedoch kein Bürobedarf §13b erfassen.
Gleiches triff auch auf sonstigen Betriebsbedarf zu, da ich viel von Amazon Business aus der EU zugesandt bekomme. Alle Rechnungen werden mit 0,00 € USt. ausgewiesen.
Wie kann ich in Lexoffice die Rechnung korrekt erfassen, ohne dass die falsche Zuordnung der USt. und des Aufwands gewählt werden muss? Bitte stellt die Eingabe für die Aufwandskonten entsprechend um.
148 Stimmen -
Privatanteile buchen (außer KFZ und Handy) z.B. Software-Nutzung
Man sollte neben der Möglichkeit Privatanteile für KFZ- und Handy-Nutzung zu buchen, auch die Möglichkeit haben, andere Dinge, wie z.B. private Software-Nutzung (Beispiel Adobe Creative Cloud) monatlich zu buchen.
Auf Anfrage beim lexoffice Support, war die Antwort, dass das nicht möglich ist, die entsprechenden Konten können nicht angesprochen werden. Man könne ja als Workaround als Sonstige Ausgabe buchen und der Steuerberater könne dann umbuchen Ende des Jahres.
Allerdings kaufe ich lexoffice nicht, um dann auf jeden Fall noch einen Steuerberater zu beschäftigen...!146 StimmenLiebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team -
Bitte die Filterung der Angebote nach angenommen oder nicht angenommen
Bitte die Filterung der Angebote nach angenommen oder nicht angenommen
146 Stimmen -
Zuordnung von mehreren Zahlungen zu einem Beleg
Wenn ich eine Zahlung mehreren Belegen zuordnen will, kann ich das einfach durch eine Mehrfachauswahl. Wenn ich jedoch mehrere Zahlungen einem Beleg zuordnen möchten, muss ich immer den vorhandenen "Beleg zuordnen" dann "Teilabgleich" auswählen und diesen Schritt für jede Zahlung wiederholen.
Es wäre super wenn die Mehrfachauswahl auch anders herum funktionieren würde, sprich: Ich wähle einen Beleg und kann dann mehrere Zahlungen durch einfaches anklicken auswählen. Zum Schluss einmal bestätigen und fertig.
146 Stimmen -
E-Mailadresse in Kontakte Übersichtsseite anzeigen
sollte man auch die Mailadresse sehen, sonst muss man immer umständlich erst in den Kontakt hinein gehen um zu sehen ob die Adresse hinterlegt oder richtig ist.
145 Stimmen -
Einnahmen/Ausgaben-Übersicht: Neue Filtermöglichkeiten
Mir fehlt die Funktion die Übersicht zu filtern.
Beispielsweise von/bis Datum, Einnahme/Ausgabe, Lieferanten/Kunden (Kreditor/Debitor)145 Stimmen -
Reverse Charge bei Kleinunternehmern/umsatzsteuerbefreiten Unternehmen
Nach §13b UStG müssen auch Kleinunternehmer oder umsatzsteuerbefreite Unternehmen die USt für z.B. Google Adwords Leistungen abführen, es ist aber nicht möglich diese auf das entsprechende Konto in Lexoffice zu buchen (erzeugt einen Fehler), geschweige denn eine Umsatzsteuervoranmeldung dafür abzugeben. Ebenso werden Einnahmen auf das Konto 4200 statt korrekterweise auf das Konto z.B. 4100 gebucht.
144 Stimmen -
Berücksichtigung §11 Abs.1 EStG, 10-Tage Regelung
Wiederkehrende Einnahmen, zu denen auch die Rückzahlungen des Finanzamt aus der Vorsteuer-Anmeldung zählen müssen nach § 11 Abs.1 EStG bis zum 10. Tag des Jahres den Einnahmen des Vorjahres zugerechnet werden. Ein Merkmal beim Erfassen eines Beleges bzgl. einer Einnahme, standardmäßig auch bei Rückzahlungen der Vorsteuer sollte dafür sorgen, dass bei Einnahmen bis 10. Januar diese dem Vorjahr zugeordnet werden können.
145 Stimmen
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