innengemeinschaftlicher Erwerb - Anlagen
Nicht selten kommt es vor, dass Anlagegüter auch im EU-Ausland beschafft werden. Derzeit ist es nur möglich den innergemeinschaftlichen Erwerb als Aufwand zu buchen, jedoch nicht als Anlage. Die Problematik ist dann, dass bei der Steuerübermittlung der entsprechende Buchungssatz nicht berücksichtigt wird. Eine Umsetzung wäre super!
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matthiesen kommentierte
Ich bin es als Steuerberater gewohnt, korrekt zu buchen. Der angesprochene Vorgang lässt sich aktuell leider immer noch nicht korrekt abbilden. Das ist nicht akzeptabel, zumal LexOffice eigentlich ein recht cooles Tool ist. In Zeiten, in denen immer häufiger via Amazon gekauft wird - und damit im Schlepptau natürlich immer häufiger ein Anlagegut als EG-Erwerb erworben wird - ist der Prozess zwingend und schnellstmöglich umzusetzen.
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anonym kommentierte
Kauf von Anlagevermögen aus EU, damit die Nullbuchung funktioniert
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anonym kommentierte
Zu aktivierendes Wirtschaftsgut aus der EU beschafft - bitte um Vorschlag für korrekte Buchung.
Derzeit entweder falsche EU-Meldung in der Ust-VA
oder nicht zu aktivieren ! -
anonym kommentierte
Wir haben regelmäßig die gleiche Herausforderung und würden uns dringend eine Lösung wünschen. So sorgt das für sehr viel manuelle Arbeit und Fehler in der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
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anonym kommentierte
Es ist wirklich nervig, dass das noch nicht gelöst ist. Der innergemeinschaftliche Erwerb sollte ein Häkchen sein, dass man bei der jeweiligen Kategorie zusätzlich setzen kann. Ich habe keinen Wareneinkauf, das sind Anschaffungen, GWGs und Anlagen!
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Gudrun Mattke kommentierte
Hallo, liebes LexOffice-Team,
ich sehe, dass die Idee schon vor 6 Jahren gemeldet wurde.
Ich stehe im Moment vor dem selben Problem, dass entweder meine UStVA falsch ist (weil ich die Anlage buche und abschreibe und damit keinen ig-Erwerb melde) oder dass ich in diesem Jahr die gesamte Maschine abschreibe, was ich nicht darf, weil ihr Nettopreis über 800 Euro liegt.
Gibt es eventuell einen Work-Around, den ihr empfehlen könnt?Und gibt es eine Tendenz, ob und wann ihr das Thema umsetzen werdet, z.B. indem die Liste der Steuersätze (19%, 7%, 0%) erweitert wird, um "ig-Erwerb 19%" und "ig-Erwerb 7%) ?
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michel kommentierte
Dieses Problem haben wir auch und es wäre dringend zu lösen.
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anonym kommentierte
Wir haben ebenfalls die Problematik, dass bei innengemeinschaftlichem Erwerb Anlagegüter nicht richtig buchbar sind.
Es wäre doch ein einfaches, wenn wie bei der normalen Belegerfassung gefragt werden würde, um welche Art von Kosten es sich handelt, so dass dann die Buchung (z.B. Anlage) im zweiten Schritt einfach vorgenommen werden kann. Gleiches gilt auch für sonstige Kosten (z.B. Rechtsberatung oder sonstige Dienstleistungen). -
anonym kommentierte
Wird ein Anlagegut als EU-Erwerb erworben, und ins Anlagekonto gebucht, ist die UST-Voranm. falsch (worauf mich leider erst das Finanzamt hinwies). Eine Lösung wäre, die vorhandenen Umsatzsteuerkonten 1589 und 1786 (und alle anderen Umsatzsteuerkonten) manuell bebuchbar zu machen, dann könnte man das ohne Hilfe eines Steuerberaters fixen.
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Stephan kommentierte
Ich habe das gleiche Problem. Die Lieferung eines Anlagegutes aus dem EU-Ausland muss ich über 5 Jahre abschreiben, gleichzeitig muss aber die Umsatz- und Vorsteuer richtig verbucht werden. Derzeit geht das entwerder/oder. Ich kann also die Rechnung entweder als "Innergemeinschaftlicher Erwerb" klassifizieren - dann stimmten die Steuerbuchungen, allerdings kann ich die Anlage dann nicht mehr abschreiben, da ich so die Kosten doppelt gebucht habe. Auf der anderen Seite kann ich die Anlage (ohne Steuer) abschreiben. Ich habe den Lieferanten nun gebeten, mir mehrere Teil-Rechnung unter 800 EUR auszustellen, die ich alle auf "Innergemeinschaftlicher Erwerb" buche. Beim Jahresabschluss heißt es dann Daumen drücken und hoffen, das das durch geht. Insgesamt keine schöne Lösung
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ri kommentierte
Innergemeinschaftliche Lieferung wird aktuell automatisch unter Wareneingang eingeordnet. Bei innergem. Erwerb von Anlagegütern ist das Unfug. Die steuerliche Behandlung der Art des Erwerbs muss unabhängig von der Art des erworbenen Guts klassifizierbar sein.
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anonym kommentierte
Unglaublich peinlich, dass so etwas nicht möglich ist. Lexoffice das ist ein Fail für eine Buchhaltungssoftware!
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Fabian Breuer kommentierte
Hallo liebe LexOffice Product-Owner Kollegen,
ich habe das gleiche Problem. Die Verknüpfung des AFA Eintrags mit dem Beleg ist ein zwingendes muss Kriterium!
Viele Grüße
Fabian Breuer -
anonym kommentierte
Die Abschreibung auf Anlagegüter funktioniert soweit sehr gut. Ich habe aber ein richtiges Problem, wenn ich ein Gut aus dem EU-Ausland erwerbe und hier für die Art der Ausgabe den "innergeimeinschaftlichen Erwerb" auswählen muss. Dann erkennt Lexoffice nicht mehr, dass es sich um ein Anlagegut handeln kann und ich habe keine Möglichkeit das richtig zu erfassen. Demnach sind alle Ein-/Ausgabeinformationen fehlerhaft und werden ständig weitergeschleppt. Bitte ändern!!!!!