Gudrun Mattke
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Hinweis zu *************** Änderungen sollte eingestellte Soll- bzw. Istversteuerung berücksichtigen
60 StimmenBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten Gudrun Mattke unterstützt diese Idee · -
70 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten Gudrun Mattke kommentierteEs sollte die Option geboten werden, ob man die ursprüngliche UStVA korrigieren möchte oder aber eine Aufnahme in die aktuelle UStVA präferiert. Wie der Ersteller des Artikels schon anmerkte, akzeptieren die Finanzämter beides.
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8 StimmenGudrun Mattke teilte diese Idee ·
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66 StimmenGudrun Mattke unterstützt diese Idee ·
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140 StimmenGudrun Mattke unterstützt diese Idee ·
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten Gudrun Mattke kommentierteHallo, liebes LexOffice-Team,
ich sehe, dass die Idee schon vor 6 Jahren gemeldet wurde.
Ich stehe im Moment vor dem selben Problem, dass entweder meine UStVA falsch ist (weil ich die Anlage buche und abschreibe und damit keinen ig-Erwerb melde) oder dass ich in diesem Jahr die gesamte Maschine abschreibe, was ich nicht darf, weil ihr Nettopreis über 800 Euro liegt.
Gibt es eventuell einen Work-Around, den ihr empfehlen könnt?Und gibt es eine Tendenz, ob und wann ihr das Thema umsetzen werdet, z.B. indem die Liste der Steuersätze (19%, 7%, 0%) erweitert wird, um "ig-Erwerb 19%" und "ig-Erwerb 7%) ?
Liebes LexOffice-Team. Bitte löst dieses Thema DRINGEND, denn es ist wirklich WILD.
Bsp.:
1) Ich habe in Q1/2023 eine Rechnung bezahlt (Zahldatum), die aus Q2/2022 war (Belegdatum).
2) Als IST-Versteuerer habe ich erwartet, dass die Vorsteuer in der Meldung Q1/2023 auftauchen würde. Stattdessen erhielt ich einen Hinweis auf eine steuerrelevante Änderung in Q2/2022.
3) Ich hatte keine Zeit, mich mit dieser Meldung auseinanderzusetzen und habe mir das erst heute angeschaut.
4) Da offenbar das Belegdatum, den Beleg in die falsche UStVA steuert, wollte ich dieses heute "fälschen" und dort ein Datum aus Q1/2023 eintragen.
5) Da Q1/2023 nun bereits geschlossen war, hat mir das Programm vorgeschlagen, die Zahlung zu stornieren und anschließend auch den Beleg zu stornieren. Ich habe dort jeweils das Originaldatum des Belegs auch als Stornodatum belassen.
6) Wie vom Programm vorgeschlagen, habe ich zu der nun offenen Zahlung einen neuen Beleg zugeordnet, dem ich als Buchungsdatum ein Datum aus Q1/2023 verpasst habe.
Nun ist was völlig Verrücktes passiert:
Die steuerrelevante Änderung des Stornos ist nicht in Q2/2022, sondern in Q1/2023.... *OMG* D.h. ihr habt bereits eine Programmlogik, die für IST-Versteuerer funktioniert. Allerdings nur bei Stornos und nicht bei den ursprünglich gebuchten Rechnungen.... BITTE, BITTE kriegt dieses Kuddelmuddel in den Griff.