Steuerrelevante Änderungen im nächsten Anmeldezeitraum berücksichtigen
Aktuell führen steuerrelevante Änderungen, die in einem bereits übermittelten Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum - bearbeitet oder neu erfasst worden sind, zu einer Korrektur im jeweiligen Voranmeldezeitraum. Dadurch müssen bereits abgegebene Zeiträume neu übermittelt werden. Das Ganze funktioniert ziemlich umständlich, da man sich die betreffenden Zeiträume merken muss und auch die Saldenänderung nicht angezeigt bekommt.
Wünschenswert wäre es, wenn sich die Änderung auf den nächsten, noch nicht übermittelten Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum auswirken würde. Das ist steuerrechtlich machbar und wird von den Finanzämtern akzeptiert. Es spart aber vor allem die Korrektur eines bereits abgegebenen Zeitraumes.
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Gudrun Mattke kommentierte
Es sollte die Option geboten werden, ob man die ursprüngliche UStVA korrigieren möchte oder aber eine Aufnahme in die aktuelle UStVA präferiert. Wie der Ersteller des Artikels schon anmerkte, akzeptieren die Finanzämter beides.
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HF P2P kommentierte
In der Tat. Die Buchung korrigierter USt-Voranmeldungen, zumal für mehrere Perioden, ist unglaublich kompliziert und macht andere Effizienzgewinne durch LexOffice zunichte.
Das Finanzamt fasst die Korrekturen für mehrere Monate/Quartale in einer Überweisung/Abbuchung zusammen. Wie ich das in LexOffice verbuchen soll, ist mir vollkommen unklar.
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tulpenfee kommentierte
Das finde ich sehr schade , da dies sehr viel Arbeit für den Anwender bedeutet.