michel
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140 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten michel unterstützt diese Idee ·
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403 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
die Zahlart Privat (Privateinnahme/Entlage) führt nicht zu falschen Auswertungen wie z.B. der EÜR (ELSTER) und auch nicht in der GuV.
Das Ausbuchen bzw. Verrechnen von Offenen Posten finden Sie in dieser Idee: https://lexoffice.uservoice.com/forums/156743/suggestions/35005918
Viele Grüße
Johanna@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten michel kommentierte
Bei mir ist die Situation, dass ich für den Betrieb meines Reseller-Online-Shops ein Guthabenkonto aufladen muss. Der Guthabenbetrag wird vom Firmenkonto abgebucht und ich ordne jeweils mehrere Rechnungen dem vom Konto abgebuchten Betrag zu. Es gibt auch schon mal Gutschriften zu diesen Rechnungen, die meinem Guthabenkonto wieder zugerechnet werden. Diese Ausgabenminderungsbelege kann ich leider nicht über die Umsatzzuordnung verbuchen, so dass mein tatsächlicher Guthabenbetrag nicht mit den angezeigten Umsätzen in lexoffice übereinstimmt.
michel unterstützt diese Idee ·
Dieses Problem haben wir auch und es wäre dringend zu lösen.