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42 gefundene Ergebnisse
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38 Stimmen
anonym
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210 Stimmen
Liebe Ideengeber:innen,
wir haben gute Nachrichten für Sie: Seit heute können Sie die gebuchten 1/11 Sondervorauszahlungen in der Dezember USt-Voranmeldung mit angeben und abziehen lassen. Alles wichtige dazu finden Sie in unserem FAQ: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2562305-verrechnung-der-sondervorauszahlung
Viele Grüße Mia@lexoffice Team
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121 Stimmen
anonym
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51 Stimmen
Seit dem 01.07.2025 besteht die Möglichkeit, E-Fahrzeuge im ersten Jahr mit 75% etc. abzuschreiben. Wir haben diese sogenannte Turbo-AfA in Lexware Office eingebaut.
anonym
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833 Stimmen
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481 Stimmen
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16 Stimmen
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152 Stimmen
Liebe Unterstützer dieser Idee,
der Kundenmanager ist ab sofort in den neuen lexoffice Versionen integriert.
Viele Grüße
Emily@lexoffice
anonym
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639 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
anonym
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243 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
wir freuen uns, dass diese Idee nun umgesetzt wurde. Sie bekommen die Funktion bei einer privaten und/oder gemischten Kontennutzung angezeigt.
Viele Grüße
Finance-Team@lexoffice
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24 Stimmen
anonym
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178 Stimmen
anonym
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2,167 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
wir haben diese Idee nicht vergessen. Sie befindet sich weiterhin auf unserer Roadmap.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Sobald dies umgesetzt ist, aktualisieren wir den Status der Idee.
Viele Grüße
Finance-Team@lexoffice
anonym
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132 Stimmen
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anonym
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Ich bitte darum, diese steuerliche Sondervorschrift unbedingt zu beachten und einzuarbeiten, da ansonsten, z. B. bei monatlichen Voranmeldezeiträumen, die EÜR immer falsch erstellt wird und es zu Korrekturen durch das Finanzamt kommt, die echt vermeidbar wären.
anonym
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Hinweis zu *************** Änderungen sollte eingestellte Soll- bzw. Istversteuerung berücksichtigen
63 StimmenDie Berechnung, ob eine Buchung eine steuerrelevante Änderung auslöst wurde grundlegend überarbeitet. In diesem Zuge prüfen wir auch, ob für die gegebene Besteuerungsart eine Veränderung der UStVa eintreten würde, oder nicht.
anonym
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276 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
anonym
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anonym
kommentierte
Die vorherigen Kommentare möchte ich vollumfänglich unterstützen.
Die Sonderabschreibung ist eine der wenigen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten für kleinere und mittlere Betriebe, die sicher doch Ihr Hauptklientel sind.
Sie werben schon jahrelang "mit der leistungsfähigen Buchhaltungssoftware haben Sie alle Abschreibungen für die Buchhaltung im Griff...". So kann man aber leider diese nicht verwenden, da die Abschreibungen falsch sind, sobald man Sonder-AfA in Anspruch genommen hat oder dies tun möchte. Die nachträgliche Korrektur ist dann sehr mühsam. -
2,140 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Team
anonym
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1,570 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Team
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5,194 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
anonym
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7,412 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Da lexoffice für Buchhaltungslaien entwickelt wurde, bieten wir lediglich einen “schmalen” Kontenrahmen an, der die wichtigsten Geschäftsfälle abdeckt.
Außerdem möchten wir die Buchhaltung für unsere Kund:innen automatisieren und somit den manuellen Buchungsaufwand möglichst gering halten.Die automatisieren Geschäftsvorfälle mit den entsprechenden Konten werden von uns aber schrittweise erweitert.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
anonym
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Es ist ein Unding, dass an den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchhaltung nur sehr wenig verbessert wird. Statt laufend neue zusätzliche und kostenpflichtige Verlinkungen "anzupappen" sollte dringend daran gearbeitet werden. Man hat das Gefühl, dass solche einfachen Änderungen wie Sondervorauszahlung, Dauerfristverlängerung oder auch Sonderabschreibung seit Jahren nicht eingefügt werden, um Ihre Kunden doch noch an die Steuerberater zu binden.