Erstellung der offiziellen EÜR und AVEÜR mit Übermittlung durch Elster an das FA
Ich würde gerne wie im Lexware Buchhalter aus dem Lexoffice heraus meine EÜR und AVEÜR erzeugen und via Elster an das Finanzamt schicken können. Das ist aus meiner Sicht ein zur Buchhaltung gehörender Schritt. Ich möchte explizit nicht meine Daten an einen weiteren Cloud Dienstleister (hier smartsteuer) weitergeben nur um das Formular zu erzeugen und zu versenden. Auch einen Steuerberater sollte man nicht unbedingt voraussetzen. Die von Lexoffice vorgeschlagene manuelle Übertragung der Daten in das Elster Formular halte ich unter dem Aspekt der Digitalisierung für absurd.
Die EÜR mag ja Bestandteil der Einkommenssteuererklärung sein, die Daten zur Erzeugung dieser Erklärung liegt aber im Buchhaltungssystem und nicht im Steuerprogramm.
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anonym kommentierte
Es wird Zeit, das Mittelalter zu verlassen. Momentan muss ich die EÜR manuell in Elster übertragen. Ein unhaltbarer Zustand der abgeschafft gehört. Dieser Schritt ist notwendig, um endlich den Jahresabschluß selbst zu machen!
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anonym kommentierte
Ich finde das ein NO GO!!!! Bei Lexware geht es komischerweise und bei Lexoffice fehlt es. Ich hoffe das es bald so gestaltet ist das ich alles mit dem Programm machen kann, Ich empfinde das schon fast als Nötigung. Der Preis steigt da finde ich das Elster standart sein sollte!!! LG
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anonym kommentierte
Stimme dem absolut zu, Ich will mein gewohntes Steuerprogramm nutzen und nicht smartsteuer.
Bei der manuellen Übertragung reichen aus meiner Sicht die Angabe von Postionsnummern nicht. Dies hilft vielleicht beim Elster Formular, aber andere Steuerprogramme verlangen die Zeilennummern (Bspl. Steuersparerklärung) und diese muß man sich dann umständlich zusammensuchen. Ein Umschalten zwischen Zeilen oder Positionsnummer wäre hier ein erster einfacher Schritt... -
anonym kommentierte
Ich stimme dem voll und ganz zu und bin wirklich enttäuscht, dass man die vorliegende EÜR ausschließlich an Smartsteuer versenden kann und es nicht einfach eine Exportmöglichkeit, nicht nur fürs Finanzamt, sondern auch für andere Steuerprogramme gibt. Smartsteuer hat zuviele schlechte Kritiken bekommen und ich möchte die EÜR in mir vertraute Steuerprogramme einbinden können. Manuelle Übertragungen sind hier wirklich unangebracht.
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anonym kommentierte
Die Übertragung der EÜR per Elster ist eigentlich ein Muss-Feature. Ich will keine weitere Software dazwischenschalten. Die Ust. geht doch auch per Klick in Elster. Es sollte somit doch auch möglich sein, dass die EÜR ebenfalls geht.
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JFC kommentierte
Wenn ich das richtig lese, dann wird diese Funktion doch momentan hier explizit beworben: https://testen.lexoffice.de/amp_steps_euer/ oder verstehe ich das falsch - s. Screenshot: http://je-fischer.de/files/2023-03-03%2000_53_00.png
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anonym kommentierte
Hmm, ich hätte erwartet dass das ohnehin geht.Hatte gerade an den Chatbot eine Frage gestellt, weil ich Funktionen für den jährlichen Abschluss nicht gefunden habe... Also ich bin auch nicht bereit, manuell das Bullshit-Elster nutzen zu müssen für etwas , das seit über 10 Jahren auf meinem alten Buchführungsprogramm (WISO mein Büro Desktop) geht.
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anonym kommentierte
Eine absolut notwendige Änderung in LexOffice ! Am besten wäre es zudem noch, wenn das Steuerformular in der Druckansicht erscheinen würde, statt der Listenansicht.
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Michael Glocke kommentierte
ein großartige Idee. Eigentlich ein Muss für eine Buchhaltungssoftware
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info kommentierte
Ich komme auch aus dem alten Buchhaltungsprogramm und emfpinde es als großes Minus, denn nun zahle ich mehr Gebühr für weniger Leistung. Das Outsourcen an einen anderen Anbieter mit zusätzlichen Kosten kommt für mich nicht in Frage. Hier sehe ich ein MUSS an Nachbesserung.
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anonym kommentierte
Unser Steuerberater ging davon aus, dass die EüR durch Lexoffice versandt wird.. das wäre echt eine gute Erweiterung.. Bitte liebes lexoffice-Team eine baldige Regelung wäre toll!
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anonym kommentierte
Zumal für der Erstellung einer EüR ein höherer Preis pro Monat bezahlt wird. Der Grund weshalb ich bereits mit einem Unternehmen gewechselt bin. Bei den anderen zwei überlege ich das gerade ebenfalls. Ich brauche für meine EkSt. auch jedes Unternehmen von uns mit Bilanz und EüR einzeln.
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S.N. kommentierte
Ich stimme hier auch allen zu. Die Übertragung der EÜR und der jährlichen Ust an das Elster Formular war für mich das Hauptargument für Lexoffice. In der Werbung für Lexoffice hört sich so an als wäre das Übermitteln per Klick möglich. Jetzt stelle ich fest das ich alles händisch abtippen muss und selber in das Elster formular eintragen muss. Und das obwohl bei der Ust Voranmeldung das automatische Übertragen in das elster formular auch funktioniert. Bitte macht das Feature schnellstmöglich verfügbar. Ich will auf gar keinen fall noch eine software, wie von euch vorgeschlagen (smartsteuer), dazwischenschalten in der ich dann wieder überprüfen muss ob alle daten richtig eingegangen sind vor der übermittlung, die nur zur übertragung dient und wieder monatlich eine Gebühr kostet und die dann auch alle meine daten hat.
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S.N. kommentierte
Ich stimme voll zu und hätte dieses Feature auch gern. Ich bin sogar verwundert das das nicht geht aktuell. In der Werbung für Lexoffice hört es sich so an als könne man per klick die EÜR und die USt übermitteln. Aber jetzt stelle ich fest dass ich das doch alles manuell eintragen muss in Elster. Und das obwohl eine automatsiche Übertragung bei der USt Voranmeldung in das entsprechende Formular ja auch geht. Wieso dann nicht bei den jährlich abzugebenden Formularen? Das macht keinen Sinn dass das nicht geht.
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anonym kommentierte
Ich stimme den Vorredner*innen vollkommen zu, und begrüße ein mögliches Anbinden an weitere Elster-Formulare.
Eine Schnittstelle zu Elster ist bereits integriert (für Lohnbuchhaltung). Logisch wäre somit eine Anbindung an weitere Formulare von Elster. -
anonym kommentierte
Finde es dringend notwendig, das die EÜR auch mit Elster oder anderer Software übermittelt werden kann. Es ist nicht zeitgemäß dies händisch zu übertragen.
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anonym kommentierte
Die EÜR und "Übertragung" an das Elster Formular war für mich das Hauptargument auf Lexware umzustellen. Nun stellt sich heraus, dass mit Übertragen "Abtippen" gemeint ist ist, und eine Schnittstelle nur über Smartsteuer existiert. Daher schliesse ich mich dieser "Idee" / Mindestanforderung an die Buchhaltungssoftware an.
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Thomas kommentierte
Ohne Elsterschnittstelle kommt für mich die Sofware leider nicht in Frage. Das ist unvollständig...
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anonym kommentierte
Hi, da stimme ich Dir zu, ein Export der EÜR zumindest als CSV sollte möglich sein, ist beim Mitbewerber ja auch möglich. Finde das auch schwierig das dafür ein weiterer Anbieter (smartsteuer) notwendig, ich würde das gerne selbst entscheiden.