anonym
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16 gefundene Ergebnisse
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298 Stimmen
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15 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee ·
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806 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierte
Eine absolut notwendige Änderung in LexOffice ! Am besten wäre es zudem noch, wenn das Steuerformular in der Druckansicht erscheinen würde, statt der Listenansicht.
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482 Stimmen
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451 Stimmen
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604 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
wir freuen uns mitteilen zu können, dass diese Idee inzwischen umgesetzt wurde.
Viele Grüße
Finance-Team@lexoffice
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1,815 Stimmen
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932 Stimmen
Liebe Ideengeber:innen,
wir konnten den Forderungsausfall nun fertigstellen. Sie finden diese Funktion direkt in der Belegliste.
Hier noch ein Wissensartikel zur Nutzung der Funktion: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/9383597-uneinbringliche-forderungen-ausbuchen
Viele Grüße
Mia@Lexware Office
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1,225 Stimmen
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1,533 Stimmen
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Ich habe mich schon oft darüber geärgert, dass eine einmal gebuchte Eingangsrechnung nicht mehr bearbeitet werden kann, sobald die Zahlung zugewiesen ist. Das Programm geht dann automatisch davon aus (lt. "Alarm-Meldung"), dass man den Beleg löschen möchte.
Es passiert oft genug, dass z.B. Lexoffice die Belegnummer nicht korrekt erkennt (beim Einlesen) oder man im Bemerkungsfeld wichtige Infos eintragen möchte oder man sich bei der Auswahl des Steuersatzes vertan hat.
Dann muss umständlich die Zahlung gelöscht, die Änderung vorgenommen und wieder die Zahlung zugewiesen werden.
Das nimmt zu viel Zeit in Anspruch und widerspricht dem Motto von LexOffice "schnell & einfach" !
Daher muss hier die Bearbeitung so lange möglich sein, bis man z.B. die Umsatzsteuer-VA für den Vormonat abgeschickt hat !
Danach sollte der Beleg immer noch aufrufbar sein, um zumindest noch das Bemerkungsfeld für Notizen zu nutzen (dieses ist schließlich nicht steuerrelevant !)
Bei anderen Programmen ist das Bearbeiten, bzw. Aufrufen eines gebuchten Beleges sogar noch nach dem Jahresabschluss möglich. Also warum nicht auch bei LexOffice?