Forderungsverluste
Es wäre absolut notwendig, eine offene Forderung als Forderungsverlust verbuchen zu können. …unbezahlte Rechnungen gibt es immer, und die schwirren aktuell ewig in Lexoffice als offen/überfällig herum

Liebe Ideengeber:innen,
wir konnten den Forderungsausfall nun fertigstellen. Sie finden diese Funktion direkt in der Belegliste.
Hier noch ein Wissensartikel zur Nutzung der Funktion: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/9383597-uneinbringliche-forderungen-ausbuchen
Viele Grüße
Mia@Lexware Office
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anonym kommentierte
Wenn eine Ausgangsrechnung nicht gezahlt wurde und eine Zahlung durch den Schuldner sicher nicht mehr kommt, kann die Rechnung nicht buchhalterisch korrekt ausgebucht werden. Hierzu wäre die Kategorie "Forderungsverlust" sehr von nutzen. Die betreffende Ausgangsrechnung zu stornieren, oder einfach auf "gezahlt " zu setzen, ist gemäß Aussage unseres Steuerberaters nicht korrekt.
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anonym kommentierte
Wenn eine Ausgangsrechnung nicht gezahlt wurde und eine Zahlung durch den Schuldner sicher nicht mehr kommt, kann die Rechnung nicht buchhalterisch korrekt ausgebucht werden. Hierzu wäre die Kategorie "Forderungsverlust" sehr von nutzen. Die betreffende Ausgangsrechnung zu stornieren, oder einfach auf "gezahlt " zu setzen, ist gemäß Aussage unseres Steuerberaters nicht korrekt.
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anonym kommentierte
Wenn ein Kunde nicht zahlt gibt es keine Möglichkeit in Lex Office die offene Forderung entsprechend korrekt auszubuchen. Aktuell müssen wir unserem Steuerberater die Mahnungen und notwendigen Belege übermitteln, die notwendig sind u nachzuweisen das wir die Forderung versucht haben einzutreiben und dies leider erfolglos blieb. Gemäß Rücksprache mit unserem Steuerberater ist es eigentlich auch nicht korrekt, die Rechnung zu stornieren (da die Forderung ja im Grunde korrekt und gerechtfertigt ist) oder einfach auf "Zahlung erfassen" zu klicken, da ja keine Zahlung erfolgt ist. Eine Möglichkeit diese Rechnungen oder offenen Teilbeträge als Forderungsverlust auszubuchen, wäre super!
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anonym kommentierte
Aktuell gibt es keine gute Möglichkeit offene Forderungen, die uneinbringlich sind aus dem System zu bekommen.
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anonym kommentierte
leider immer wieder ein Problem - Ohne diese Funktion ist es nahezu unmöglich, einen Überblick zu behalten. Wäre extrem sinnvoll!
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anonym kommentierte
Extrem wichtige Funktion, mit Stornierungen und Rechnungskorrekturen hat man hier aller bestenfalls nur dürftige Notlösungen.
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anonym kommentierte
Sehr wichtig und ein absoluter Mangel im Lexoffice.
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Mehmet E. kommentierte
Auf den Punkt getroffen! Das ist echt wichtig!
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anonym kommentierte
die Funktion fehlt mir in der Tat auch
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anonym kommentierte
Sehe ich auch so!!!
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H. Kunze kommentierte
Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen!
Das benötigt keine Abstimmung, dass ist ein muss für Lexoffice!!! -
anonym kommentierte
Amen! Absolute notwendig!
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anonym kommentierte
Dem können wir nur zustimmen und bitten auch um die Möglichkeit Forderungsverluste buchen zu können. Danke!
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anonym kommentierte
Forderungsausfälle als uneinbringliche Forderung buchen zu können, ist eine Pflicht für eine Buchhaltungssoftware wie Lexoffice;
bei einer GmbH ist man ansonsten auf das System des Stb als das führende System gegenüber der Finanzbehörde angewiesen -
anonym kommentierte
Dem kann ich nur zustimmen. Gerade in der aktuellen Corona-Zeit sehen wir uns mit einigen Debitoren konfrontiert, welche leider in die Insolvenz gerutscht sind. Die uneinbringlich gewordenen Forderungen können zurzeit nicht sinnvoll abgebildet werden.