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anonym

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    Liebe Ideengeber:innen,

    wir konnten den Forderungsausfall nun fertigstellen. Sie finden diese Funktion direkt in der Belegliste.

    Hier noch ein Wissensartikel zur Nutzung der Funktion: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/9383597-uneinbringliche-forderungen-ausbuchen

    Viele Grüße

    Mia@Lexware Office

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    anonym kommentierte  · 

    Wenn eine Ausgangsrechnung nicht gezahlt wurde und eine Zahlung durch den Schuldner sicher nicht mehr kommt, kann die Rechnung nicht buchhalterisch korrekt ausgebucht werden. Hierzu wäre die Kategorie "Forderungsverlust" sehr von nutzen. Die betreffende Ausgangsrechnung zu stornieren, oder einfach auf "gezahlt " zu setzen, ist gemäß Aussage unseres Steuerberaters nicht korrekt.

    anonym unterstützt diese Idee  · 
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    anonym kommentierte  · 

    Wenn ein Kunde nicht zahlt gibt es keine Möglichkeit in Lex Office die offene Forderung entsprechend korrekt auszubuchen. Aktuell müssen wir unserem Steuerberater die Mahnungen und notwendigen Belege übermitteln, die notwendig sind u nachzuweisen das wir die Forderung versucht haben einzutreiben und dies leider erfolglos blieb. Gemäß Rücksprache mit unserem Steuerberater ist es eigentlich auch nicht korrekt, die Rechnung zu stornieren (da die Forderung ja im Grunde korrekt und gerechtfertigt ist) oder einfach auf "Zahlung erfassen" zu klicken, da ja keine Zahlung erfolgt ist. Eine Möglichkeit diese Rechnungen oder offenen Teilbeträge als Forderungsverlust auszubuchen, wäre super!

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