Abschreibung e-Autos elektro
Hallo, es fehlt die Möglichkeit E-Autos richtig abzuschreiben.
Im ersten Jahr kann man 50% Sonderabschreibung machen. Das Programm berücksichtigt nur die Abschreibung normaler Fahrzeuge.
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anonym kommentierte
Das Thema is mit dem neuen Haushaltsplan 2025 wieder aktuell und soll rückwirkend ab Juli '24 gelten. Lexoffice kann es noch nicht. Die Option für eine korrekte Abschreibung ist nicht da, eine Beschreibung für einen Workaround gibt es auch nicht. Bitte Abhilfe schaffen.
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anonym kommentierte
Für Elektroautos müssen bei 1%-Methode nur 0,25% geldwerter Vorteil versteuert werden, aber Umsatzsteuer wird wie beim normalen Auto auf Basis 1% berechnet. Das ist für Freiberufler bei Nutzung des Betriebs-E-Autos derzeit nicht automatisch möglich.
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anonym kommentierte
...und die Umsatzsteuerliche Behandlung des geldwerten Vorteils ist auch nicht richtig möglich. Es wird nur USt. auf 0,25% gerechnet, nicht auf die vollen 1%, wie es richtig wäre.