Anonymous
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...und die Umsatzsteuerliche Behandlung des geldwerten Vorteils ist auch nicht richtig möglich. Es wird nur USt. auf 0,25% gerechnet, nicht auf die vollen 1%, wie es richtig wäre.
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Für Elektrofahrzeuge liegt der Satz für den Geldwerten Vorteil bei nur 0,25%, aber die USt wird wie bei normalen Fahrzeugen berechnet.
Das kann ich in lexoffice nicht abbilden, aber es wird mir sicher nicht alleine so gehen.Anonymous supported this idea ·
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3,111 votes
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
vielen Dank für Ihr Feedback. Seit kurzem können Sie unsere neue Funktion in der Belegvorschau nutzen, um einfach alternative Layouts anzulegen und zwischen diesen und Ihrem Standardlayout auszuwählen. Alle Details dazu finden Sie in unseren FAQs: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/6205938-mehrere-layouts-erstellen-und-verwenden . Nutzen Sie gerne die Feedback-Funktion in der Layout-Auswahl, um uns Rückmeldung zu geben. Dank Ihrem bisherigen Feedback konnten wir bereits erste Verbesserungen integrieren, wie beispielsweise die Unterstützung weiterer Layouts in Serienvorlagen.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
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Fände ich auch super!
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Für Elektroautos müssen bei 1%-Methode nur 0,25% geldwerter Vorteil versteuert werden, aber Umsatzsteuer wird wie beim normalen Auto auf Basis 1% berechnet. Das ist für Freiberufler bei Nutzung des Betriebs-E-Autos derzeit nicht automatisch möglich.