anonym
My feedback
5 gefundene Ergebnisse
-
1,637 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
-
40 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierte...und die Umsatzsteuerliche Behandlung des geldwerten Vorteils ist auch nicht richtig möglich. Es wird nur USt. auf 0,25% gerechnet, nicht auf die vollen 1%, wie es richtig wäre.
-
55 Stimmen
Liebe Ideengeber:innen,
es gibt gute Neuigkeiten:
Wir haben die Erfassungsmaske für die Fahrzeugnutzung angepasst. Es ist jetzt nur noch eine Eingabe nötig und nicht mehr zwei Buchungen. Auch die E-Fahrzeuge können korrekt verbucht werden.
Eine automatische Buchung wird es hier nicht geben, aber die Daten können nun vorbelegt werden und es braucht daher pro Monat nur noch wenige Klicks.
Viele Grüße
Support Team @ lexoffice
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteFür Elektrofahrzeuge liegt der Satz für den Geldwerten Vorteil bei nur 0,25%, aber die USt wird wie bei normalen Fahrzeugen berechnet.
Das kann ich in lexoffice nicht abbilden, aber es wird mir sicher nicht alleine so gehen.anonym unterstützt diese Idee · -
3,134 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
vielen Dank für Ihr Feedback. Seit kurzem können Sie unsere neue Funktion in der Belegvorschau nutzen, um einfach alternative Layouts anzulegen und zwischen diesen und Ihrem Standardlayout auszuwählen. Alle Details dazu finden Sie in unseren FAQs: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/6205938-mehrere-layouts-erstellen-und-verwenden . Nutzen Sie gerne die Feedback-Funktion in der Layout-Auswahl, um uns Rückmeldung zu geben. Dank Ihrem bisherigen Feedback konnten wir bereits erste Verbesserungen integrieren, wie beispielsweise die Unterstützung weiterer Layouts in Serienvorlagen.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteFände ich auch super!
anonym unterstützt diese Idee · -
1,775 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
Für Elektroautos müssen bei 1%-Methode nur 0,25% geldwerter Vorteil versteuert werden, aber Umsatzsteuer wird wie beim normalen Auto auf Basis 1% berechnet. Das ist für Freiberufler bei Nutzung des Betriebs-E-Autos derzeit nicht automatisch möglich.