Sonderabschreibung
Ich hätte gerne die Möglichkeit Sonderabschreibung nach §7 EStG durchzuführen.
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Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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JuWa kommentierte
Auch für mich wäre die Sonderabschreibung ein sehr wichtiges Thema, sodass die Anlagenübersicht zum tatsächlichen Buchwert passt.
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anonym kommentierte
Aus unserer Sicht auch ein absolut wichtiges Thema.
So lässt sich das leider nur sehr schwer und unübersichtlich im Nachgang bei der Steuererklärung anpassen. Und dann stimmen die Daten aus LexOffice spätestens im nächsten Jahr nicht mehr. -
anonym kommentierte
Schwer nachzuvollziehen, dass Lexoffice seine Kunden damit allein lässt. Gerade jetzt, nachdem das Wachstumschancengesetz entsprechende Entlastung für Unternehmer vorsieht. Die empfohlene manuelle Nachbearbeitung durch einen Steuerberater ist umpraktikabel, da diese in der Lexoffice Anlagenbuchhaltung auch manuell nicht berücksichtig werden kann. Die Anlage liefe also mit einem falschen höheren Wert weiter.
Vielleicht doch einen Gedanken wert @lexoffice?
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Alexander kommentierte
Im Anlageverzeichnis können keine Sonderabschreibungen berücksichtigt werden. Das neue Wachstumschancengesetz welches eine 50%ige Sonderabschreibung ab 2024 ermöglicht, scheitert somit an der praktischen Anwendung dieser Regelung. Die meisten Unternehmer wissen sicher nicht mal davon.
Bis 2023 lag die Sonderabschreibung bei 20%, was für kleine und Mittelständische Unternehmen noch ein hinnehmbar fehlende Funktionalität von in Lexoffice war. Nun wird die Bundesregierung die Sonderabschreibungen ab 2024 auf 50% erhöhen. Das ist ein absolut signifikanter Betrag in der Buchhaltung und Unternehmensführung, den man nicht einfach wegignorieren kann.
Leider kann Ihre Software keine Sonderabschreibungen abbilden und man kann im Anlageverzeichnis auch nicht bestehende lineare Abschreibungen dahingehend anpassen. Auf Anfrage beim Support wurde mir mitgeteilt, dass das aufwendig manuell nachträglich durch den Steuerberater korrigiert werden soll. Das ist ein absolut unzureichende Lösung.
Wenn ich eine Anlage am 01.01.2024 für 1000€ kaufe und diese eine Nutzungsdauer von 10 Jahren hat, dann werden linear jährlich 100€ abgeschrieben. Durch die Sonderabschreibung kann ich zusätzlich 50%, also 500€ direkt in einem absoluten Betrag als Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr geltend machen, wodurch sich meine Abschreibungsdauer deutlich reduziert. Wenn ich das jetzt extern von Lexoffice sonderabschreiben würde, dann läuft die Lineare abschreibung im Anlageverzeichnis einfach automatisch weiter und es wird zu viel abgeschrieben. Das ist fatal. An sich ist die Thematik technisch überhaupt nicht kompliziert.
Sie haben bereits einen sehr guten Beitrag zum inhaltlichen Verständnis geschrieben, wie Sonderabschreibungen funktionieren.
Können Sie bitte das Anlageverzeichnis dahingehend weiterentwickeln, dass ich an einer Anlage bis zu 50% Sonderabschreibungen manuell hinterlegen kann, welche dann in der Buchhaltung entsprechend verbucht werden und die Abschreibungsdauer der Anlage reduzieren?
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anonym kommentierte
(Es gibt leider Kategorie für das Anlagevermögen)
Ich benötige die Funktion der Sonderabschreibungen. Zum Beispiel für die Bildung bzw. Auflösung von Investitionsabschreibungen (IAB) und Sonderabschreibungen nach §7g Abs. 5-ö7 EStG.
Somit müsste ich keine Nebenrechnung in Excel machen und könnte das Anlagevermögen direkt in LexOffice buchen.
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anonym kommentierte
Sehr Wichtig !!!!!!
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anonym kommentierte
Die Sonderabschreibung (20%) als auch Sonderabschreibung für bestimmte Kategorien (50% E-Autos/Lastenräder) sollten möglich sein. Ansonsten läuft die DATEV Bilanz vom Steuerberater und Lexoffice zwangsläufig auseinander und sämtliche Statistiken sind ebenfalls für die Tonne.
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Tom kommentierte
Auch für mich ist die Sonderabschreibung ganz entscheidend. Ohne Möglichkeit der Sonderabschreibung kann ich die Anlagen nicht über lexoffice verwalten (Anlagenverzeichnis, Ermittlung Abschreibungen) und damit meine EÜR auch nicht über lexoffice erstellen. Dies stellt für mich leider den ganzen Sinn und Zweck von lexoffice in Frage.
@lexoffice: Wie stehen aktuell die Chancen, dass die Sonderabschreibung umgesetzt wird? Eurer Anlagenoptimierung lässt ja eigentlich den Schluss zu, dass ihr Nutzern die Möglichkeit geben wollt, ihre Anlagen über lexoffice zu verwalten und auch die steuerlichen Möglichkeiten zur Abschreibung zu nutzen. Daher wäre die Umsetzung der Sonderabschreibung ja quasi ein logischer und konsequenter Schritt.
@lexoffice: Wie ist das empfohlene Vorgehen, wenn ich Sonderabschreibungen durchführen möchte und trotzdem meine EÜR über lexoffice erstellen möchte?
Ich hoffe auf eine baldige Umsetzung.
Vielen Dank Thomas
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anonym kommentierte
Auch für mich unverständlich, warum solche Basisfunktionen nicht enthalten sind. Warum nutze ich denn Buchhaltungssoftware wenn nicht für solche Dinge?
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anonym kommentierte
Man braucht eine Möglichkeit, die Sonderabschreibung und den Investitionsabzug bei der Anlagen zu erfassen.
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GG kommentierte
Sehr schade, dass dieses Thema nach so langer Zeit und mehrfacher bitten der User nicht umgesetzt wird! Vor allem bei Kleinunternehmern ist die Möglichkeit der Sonderabschreibung ein wichtiges Mittel!!!
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JuWa kommentierte
Scheinbar wurde das Thema noch immer noch nicht umgesetzt. Es wäre wirklich wichtig, wenn Sonderabschreibungen in den Anlagenplan aufgenommen werden, da dies anderenfalls den kompletten Plan durcheinanderwirft. Oder gibt es hierzu schon ein "workaround"?
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anonym kommentierte
Ich finde den Punkt auch sehr wichtig, vermutlich noch nicht umgesetzt, da es zu wenig Stimmen bekommen hat. Gibt sogar zwei Threads dazu, vllt kann lexoffice die zusammenlegen, damit die Stimmen gemeinsan gezählt werden.
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anonym kommentierte
Sonder-AfA auf E-Lastenräder bitte einführen - sehr aktuelles und relevantes Thema!
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anonym kommentierte
Bei E-Lastenrädern ist eine Sonder-AfA von 50% im ersten Jahr möglich. Bitte auch dies möglich machen!
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anonym kommentierte
Die Funktion der Sonderabschreibung wäre sehr wichtig und sinnvoll!
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Frank Graziani kommentierte
Bin erstaunt. Feature Request seit 4,5 Jahren offen.
Meine Steuerberaterin bat mich gerade eine Sonderabschreibung zu machen. Geht leider nicht.
Mein PKW hat einen Motorschaden und ist dadurch logischerweise fast nichts mehr Wert. Wenn ich die Nutzung beende wird nur nach dem Datum und Grund gefragt. Warum nicht noch einen Knopf Sonderabschreibung und dann den Betrag eingeben? So läuft jetzt meine Buchhaltung und die meiner Steuerberaterin auseinander, weil sie es bei sich korrigiert. -
Dennis Hildebrandt kommentierte
Echt schade, das es diese Funktion nicht gibt. Gerade für die Zielgruppe der Kleinunternehmer sehr interessant!
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Thomas Gramer kommentierte
Auf jeden Fall, ein Unding, dass das nicht möglich ist. +3 von mir
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anonym kommentierte
Ohne diese Funktion ist die Premiumversion völlig nutzlos. Ich habe diese eigentlich nur deswegen gebucht. Insofern ist die "Werbung" auch sehr irreführend, da dort explizit auf Sonderabschreibungen eingegangen wird: https://www.lexoffice.de/lexikon/sonderabschreibung/