Angabe Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung
Es sollte bei der ELSTER-Übertragung der Umsatzsteuer auch die Möglichkeit bestehen Sondervorauszahlungen, die man für eine Dauerfristverlängerung nach dem 1/11-Prinzip geleitstet hat, zur Verrechnung anzugeben.

Liebe Ideengeber:innen,
wir haben gute Nachrichten für Sie: Seit heute können Sie die gebuchten 1/11 Sondervorauszahlungen in der Dezember USt-Voranmeldung mit angeben und abziehen lassen. Alles wichtige dazu finden Sie in unserem FAQ: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2562305-verrechnung-der-sondervorauszahlung
Viele Grüße Mia@lexoffice Team
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Christian kommentierte
Sehr geehrtes Lexoffice Team, mir scheint, das Sie mein Anliegen nicht verstanden haben, da es mir nicht darum ging, die 1/11 Sondervorrauszahlung in der Dezember USt-Voranmeldung angeben zu können, sondern die die Sondervorrauszahlung mit Lexoffice für das kommende Jahr automatisch aus den Vorrauszahlungen des letzten jahres zu berechnen und diese direkt über die Software auch abzugeben, ohne dies auf elster-Online.de zu erledigen.
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Christian kommentierte
Es sollte direkt aus Lexoffice möglich sein, die Umsatzsteuer Sondervorauszahlung 1/11 zu ermitteln und per Elster an das Finanzamt zu übermitteln. Spätestens wenn ich die Software 1 Jahr lang genutzt habe, weiß sie ja, was ich Monatlich an das Finanzamt an Vorsteuer übermittelt habe und kann direkt daraus 1/11 berechnen und dies in das entsprechende Formuar eintragen und übermitteln. Dies können andere Produkte schon seit 15 Jahren. Hier bin ich schon sehr enttäuscht, das diese Funktion bisher noch nicht enthalten ist.
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anonym kommentierte
Funktion zur Übermittlung der Sondervorauszahlung (="Elftel-Regelung") und der damit verbundene Antrag auf Dauerfristverlängerung aus Lexoffice
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Holger Bartsch kommentierte
Es ist ausgesprochen auffällig, dass dieses Thema immer nur am Jahresanfang kommentiert wird. Aber es zeigt sich auch, dass dieses Thema immer wieder - schon seit Jahren - angefragt wird.
Mir ist auch nicht klar, warum es nicht möglich ist, automatische eine USt-Buchung im Dezember mit einer 1/11 Sondervorauszahlung zu verrechnen. Denn habe ich letzteres am Jahresanfang gebucht, weiss die Datenbank das ja ... also kann der Datensatz für das Jahr im Dezember auch entsprechend genutzt werden, um bei der DEU UST Voranmeldung wieder abgezogen zu werden. Keine Ahnung warum das nicht einmal geplant ist ...
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Gerhard Koehler kommentierte
Wirklich schade, dass das in LexOffice nicht geht. Einfach unmöglich!
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anonym kommentierte
Es wäre ideal, wenn man bei der Übermittlung der Dezember-Umsatzsteuervoranmeldung die im Februar geleistete Sondervorauszahlung manuell oder automatisch abziehen könnte. So bleibt nur die Möglichkeit, die Umsatzsteuervoranmeldung für den Dezember über Elster zu übermitteln - was aufwändig ist.
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anonym kommentierte
Wie kann so ein grunsätzlich wichtiger Baustein immer noch nicht umgesetzt worden sein? An LexOffice: Ihr Service-Team reagiert auf Fragen schnell und freundlich. Aber bitte vergrößern Sie 2021 Ihr Programmierer-Team. Dass Ihre Nutzer die USt-Voranmeldung für den Dezember über Elster vornehmen müssen ist ein absolutes No-Go.
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Holger Bartsch kommentierte
In dem Zusammenhang wäre es auch gut, wenn eine Sondervorauszahlung nach 1/11 geleistet wurde, auch eine entsprechende automatische Verrechnung mit der USt-Vorauszahlung im Dezember des Jahres durchgeführt wird.
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anonym kommentierte
Es ist ein Unding, dass an den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchhaltung nur sehr wenig verbessert wird. Statt laufend neue zusätzliche und kostenpflichtige Verlinkungen "anzupappen" sollte dringend daran gearbeitet werden. Man hat das Gefühl, dass solche einfachen Änderungen wie Sondervorauszahlung, Dauerfristverlängerung oder auch Sonderabschreibung seit Jahren nicht eingefügt werden, um Ihre Kunden doch noch an die Steuerberater zu binden.
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Kersten Lorenz kommentierte
Und, wie ist der Stand?
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anonym kommentierte
das ist ein No-Go bei dieser Software. Dieser manuelle Aufwand kotzt mich an ! Für die Entwickler ein leichtes. Bitte baldmöglichst umsetzen !
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Kersten Lorenz kommentierte
Gibt es immer noch nicht... man man man
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anonym kommentierte
oje, ich hoffe das kommt ganz bald!!!! Wir arbeiten seit nun fast 4 Monaten damit, aber es hat wirklich ziemliche Ecken und Kanten! Sehr schade, dann im großen und Ganzen ist es sehr schön damit zu arbeiten, aber wichtige Detail fehlen und sorgen für unnötigen Mehraufwand!
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anonym kommentierte
Schade dass die Umsetzung einer so wichtigen Möglichkeit sooo lange dauert!!
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Thierry R. kommentierte
Anscheinend wird diese Funktion nach wie vor nur halb unterstützt, die Zahlung kann zwar richtig verbucht werden, aber ich kann den Betrag in Dezember nirgends eintragen bzw. übernehmen, in Klartext: ich muss meine Voranmeldung für Dezember 2018 wieder ausserhalb von LexOffice übermitteln... :-(
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anonym kommentierte
ich bin deshalb auch ein wenig sprachlos... es ist schon wirkich sehr komisch, dass die Dauerfristverlängerung nicht über elster gesendet werden kann... Es wäre super, wenn an diesem Detail wirklich gearbeitet wird...
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anonym kommentierte
Ich kann gar nicht glauben, dass Lexoffice bisher schlichtweg die Möglichkeit fehlt, die Sondervorauszahlung einzugeben und zu elstern! Bitte dringendst nachholen!
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Kersten Lorenz kommentierte
Das Problem tritt an zwei Stellen auf:
- Keine Unterstützung der Berechnung der Höhe und Elster-Übermittlung
- Keine Belegzuordnung möglich für den Dezember, da sich das Übertragungsprotokoll nur auf den Dezember bezieht und nicht die SVZ berücksichtigtVoll schlecht...
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null null kommentierte
Hallo Lexoffice Team,
die UST VZ ist ein absolutes MUSS! Ihr habt wirklich an so viele Dinge gedacht, die die Buchhaltung einfach machen, bitte nehmt die SVZ auch noch in euer Programm mit auf!
Besten Dank und viele Grüße! -
anonym kommentierte
ja, bitte unbedingt umsetzen