Christian
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12 gefundene Ergebnisse
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74 Stimmen
Christian
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314 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
Christian
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702 Stimmen
Christian
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Christian
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Ich sehe es wie die meisten hier, es sollte der gesamte Kontenrahmen vom SKR03 und SKR04 abgebildet werden. Gerne kann eine Option in den Grundeinstellungen hinterlegt werden, ob man als User den Vereinfachten oder den gesamten Kontenrahmen nutzen möchte, aber so ist es einfach nur ein großer Mehraufwand und es entstehen unnütze Fehler.
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433 Stimmen
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Christian
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Ich halte es für Sinnvoll, wenn von einer Rechnung schon ein Teil bezahlt worden ist, das dieser dann automatisch bei einer Mahnung mit berücksichtig wird mit Zahlungseingangsdatum und Betrag und endsprechend von der Mahnung abgezogen wird. Es gibt schon eine ähnliche Idee, welche die manuellen Anpassungen bei der zweiten und dritten Mahnung automatisch weiterführt, was als gesamte Idee umgesetzt werden sollte. Dies jedes Mal von Hand neu eintragen zu müssen kostet viel Zeit und birgt ein hohes Fehlerpotential.
Christian
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19 Stimmen
Christian
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7,517 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Da lexoffice für Buchhaltungslaien entwickelt wurde, bieten wir lediglich einen “schmalen” Kontenrahmen an, der die wichtigsten Geschäftsfälle abdeckt.
Außerdem möchten wir die Buchhaltung für unsere Kund:innen automatisieren und somit den manuellen Buchungsaufwand möglichst gering halten.Die automatisieren Geschäftsvorfälle mit den entsprechenden Konten werden von uns aber schrittweise erweitert.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
Christian
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Ich finde es genrell falsch, die Software so abzuspecken, so das ich zum Schluss gezwungen bin, wieder einen Steuerberater zu bezahlen, der die schon von mir verbuchten Posten nimmt und in den meisten Fällen nicht mehr viel machen muss, aber dafür nach dem Gewinn bezahlt wird. Ich habe mir erhofft, mit der Software nicht nur meine Rechnungen zu verbessern, sondern auch für die hohen dauerhaften Kosten meine Buchhaltung wieder selbst erledigen zu können, aber dafür fehlt wirklich einfach immer noch zu viel und den kompletten Kontenrahmen einzubinden und eine Expertenmodus einzubauen, halte ich nach wie vor für eine absolut notwendige funktion, ansonsten sehe ich mich auch gezwungen, eine andere Softwar zu nutzen.Ich finde gerade bei den etwas schwierigeren Aufgaben, sollte die Software mir zur Seite stehen, wie z.B. Investitionsabzugsbeiträte oder Sonderabschreibungen. Teil zu und Abgänge von Wirtschaftgütern, all das ist bisher überhaupt nicht möglich, und kann vor allem meinen Gewinn am Ende des Jahres maßgeblich beeinflussen.
Christian
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12 Stimmen
Christian
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31 Stimmen
Christian
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39 Stimmen
Christian
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269 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
Christian
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Christian
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Das sehe ich genau so und wundere mich ein wenig, schade, das es seit 2021 noch nicht weiter nach oben gerutsch ist. Ich versuche gerade meine Buchhaltung von einer Localen Lösung hier hin umzuziehen und endecke leider immer mehr funktionen, die ich von einer Buchaltungssoftware erwarten würde, das diese fehlen. Mir scheint immer mehr, es ist mehr dafür gedacht, das man sich zum Schluss doch wieder einen Steuerberater holt, der einem die EüR zum Schluss macht. Aber genau davon möchte ich wieder weg.
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216 Stimmen
Liebe Ideengeber:innen,
wir haben gute Nachrichten für Sie: Seit heute können Sie die gebuchten 1/11 Sondervorauszahlungen in der Dezember USt-Voranmeldung mit angeben und abziehen lassen. Alles wichtige dazu finden Sie in unserem FAQ: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2562305-verrechnung-der-sondervorauszahlung
Viele Grüße Mia@lexoffice Team
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Christian
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Sehr geehrtes Lexoffice Team, mir scheint, das Sie mein Anliegen nicht verstanden haben, da es mir nicht darum ging, die 1/11 Sondervorrauszahlung in der Dezember USt-Voranmeldung angeben zu können, sondern die die Sondervorrauszahlung mit Lexoffice für das kommende Jahr automatisch aus den Vorrauszahlungen des letzten jahres zu berechnen und diese direkt über die Software auch abzugeben, ohne dies auf elster-Online.de zu erledigen.
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Christian
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Es sollte direkt aus Lexoffice möglich sein, die Umsatzsteuer Sondervorauszahlung 1/11 zu ermitteln und per Elster an das Finanzamt zu übermitteln. Spätestens wenn ich die Software 1 Jahr lang genutzt habe, weiß sie ja, was ich Monatlich an das Finanzamt an Vorsteuer übermittelt habe und kann direkt daraus 1/11 berechnen und dies in das entsprechende Formuar eintragen und übermitteln. Dies können andere Produkte schon seit 15 Jahren. Hier bin ich schon sehr enttäuscht, das diese Funktion bisher noch nicht enthalten ist.
Christian
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176 Stimmen
Christian
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Christian
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Auch ich kann mich hier nur für eine saubere Lösung aussprechen. Das hätte ich erhlichgesagt erwartet, das es diese schon in der Software gibt. Hoffe es rückt weiter nach oben.
Ich sehe es wie alle Anwender. Eine Umsatzsteuersondervorauszahlung gehört für mich zur Umsatzsteuervoranmeldung mit dazu. Alle Werte sind in Lexoffice vorhanden und müssen nur automatisch zusammengetragen werden und die Erklärung sollte aus Lexoffice abzuschicken sein. Das kann schon Wiso Steuer in der EÜR für 39,-€ seit Jahren. Das erwarte ich auch von Lexoffice für den Preis. Bitte baut das endlich ein. Traurig zu lesen, das dieser Wunsch seit 2018 besteht.