Anlagevermögen / Anpassungsmöglichkeiten nach Übernahmen aus Drittprogramm
Bei einem Wechsel zur Lexoffice Cloud aus einem anderen Finanzbuchhaltungsprogramm ist das Anlagevermögen zu übernehmen. Bei Lexoffice gibt es leider keine Funktion, dass man manuell in den historischen Abschreibungsverlauf eingreifen kann, um die AfA an das Anlagevermögen des vorherigen Programms anzupassen. Genauso besteht keine Möglichkeit Sonderabschreibungen vornehmen zu können (z.B. § 7g Abs. 5 EStG). Somit kann man das zu übernehmende Anlagevermögen leider nur händisch außerhalb von Lexoffice führen und manuell in der EÜR eintragen. Das erschwert jedoch die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
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schreiberden kommentierte
Die 20% Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung
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anonym kommentierte
Mehrere Belege zu Anlagegut.
Scheinbar ist es nicht möglich mehrere Belege zu einem Anlagegut zu aktivieren.
Es müssen mehrere Belege in einem Gebucht werden, die MwSt manuell gerechnet werden.
Dies entspricht nicht den GoB - Jeder beleg muss einzeln gebucht werden.