Im Anlagevermögen die Kategorie „Finanzanlagen“ - eine Beteiligung anlegen. Ohne Abschreibung.
Im Anlagevermögen benötigen wir die Kategorie „Finanzanlagen“ - eine Beteiligung. Ohne Abschreibung. Ein Kunde hat über die Bank eine Beteiligung bezahlt/gekauft. Das ist immaterielles Anlagevermögen und soll dann beim Steuerberater (wenn es zum Jahresabschluss über DATEV eingespielt wird) dort im Anlagevermögen unter "Finanzanlagen" erscheinen!
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