Anlagen: Investitionsabzugsbetrag, Hinzurechnungsbetrag, Herabsetzungsbetrag
Im Zuge der Anlagenbuchhaltung und der Anschaffungsplanung sollten unbedingt die Möglichkeiten, die uns das Steuerrecht einräumt, auch eingebaut und nutzbar sein!
Außerdem haben Neukunden evtl. noch eben diese steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten laufen, wenn sie zu Lexoffice kommen, und können dann das Programm nicht richtig nutzen.
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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Balzer Marketing kommentierte
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
In Lexware Office ist es aktuell nicht möglich, einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bei Investitionsabsicht in Abzug zu bringen.Geregelt ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG, wobei seit dem 01.01.2020 sogar 50 Prozent von Investitionen zukünftiger Anschaffungs- und Herstellungskosten berücksichtigt werden dürfen. Den Investitionsabzugsbetrag geben Unternehmer oder Freiberufler in der Gewinnermittlung zu ihrer Steuererklärung einfach ohne Belege an.
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Matthias kommentierte
Auf Nachfrage nach diesem Feature wurde mir kürzlich vom Support mitgeteilt: "Unsere Anwender:innen arbeiten zu 90% mit einer Steuerkanzlei zusammen und sind nicht so versiert in Buchhaltung bzw. möchten möglichst wenig Zeit damit verbringen. Daher legt lexoffice Wert auf eine effiziente Arbeitsteilung."
Wer die Konten nicht braucht, muss sie ja nicht nutzen. Die Anzahl der im Hintergrund vorhandenen Konten/Funktionen macht ein Tool ja nicht einfacher oder komplizierter.
Heißt für mich: lexoffice will kein professionelles Werkzeug sein. Zudem sehe ich die Kompetenzabsprache der eigenen Kunden problematisch.
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anonym kommentierte
Ich kann den bisherigen Kommentaren nur zustimmen. Der permanente Verweis auf den Steuerberater gefällt mir nicht, dass ist doch die Entscheidung jeden Einzelnen. Die Möglichkeiten, die das Steuerrecht bietet, sollten auch buchbar sein. Was nützt mir Lexoffice, wenn ich parallel dann trotzdem festhalten muss, was ich in Lexoffice nicht buchen kann.
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Mr.Kah kommentierte
Warum wird der IAB seit Jahren nicht berücksichtigt? Um meinen Jahresgewinn 2019 zu reduzieren, hat der Gesetzgeber (vor vielen Jahren schon) die Möglichkeit eines IAB geschaffen. Da ich die Kombination lexoffice + smartsteuer nutze, muss es doch eine Möglichkeit geben, einen IAB irgendwo einzutragen. Sonst kostet mich das viele € zusätzliche Einkommenssteuern. Von einer so renommierten Firma, wie Haufe Lexware erwarte ich schon, dass solche steuerlichen Möglichkeiten genutzt werden können.
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Achim Neub kommentierte
Das ist wirklich furchtbar kompliziert wenn man das laut dem Workaround machen möchte, das sollte doch möglich sein das umzusetzten?Vielen Dank im Vorraus
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Achim Neub kommentierte
Wäre eine sehr wichtige Funktion, vorallem auch mit der vereinfachten Bildung des IAB seit 2018 ist dies ein wichtiges Gestaltungwerkzeug der EÜR.
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anonym kommentierte
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen für Anlagen sind wirklich ein MUSS! Sonst kann man sich die Implementation der von Anlagevermögen auch komplett sparen. So ist die Funktion unnütz. Ich muss deswegen (wie viele andere User) das Anlageverzeichnis mit einer anderen Software anfertigen, da Lexoffice mir die Möglichkeiten nicht gibt. Das ist wirklich ein großes Problem für die richtige Anfertigung der EÜR!
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David Herrmann kommentierte
Bitte die Sonder-Afa unbedingt asap (as soon as possible) umsetzen!
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anonym kommentierte
2018/2019 - 1 Jahr später und wieder keine Lösung...
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Daniel Wierczeiko kommentierte
Denke über einen Wechsel nach da der IAB sehr wichtig für mich ist... bitte dringend in das Programm einpflegen!
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[Deleted User] kommentierte
Sonder-AfA und IAB
Ich befinde mich noch in der Testphase und bin heute bei der Eingabe von Anlagevermögen auf das Problem gestoßen, dass ich in Anspruch genommene Sonder-AfA nach § 7g EStG nicht einpflegen kann. ******************************************************************************* ich bisher nicht finden. ***************** in der Ideensuche darauf gestoßen, dass genau diese Probleme schon seit 2015 immer wieder angesprochen werden und bisher offensichtlich noch nicht einer ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Lösung zugeführt wurden. Sollte das der Fall sein und auch keine kurzfristige Lösung der Probleme geplant sein, wäre das ein echtes Killerkriterium für den Kauf der Software, was ich außerordentlich schade fände, da ich sie ansonsten echt toll finde. -
anonym kommentierte
Gibt es diesen wichtige Funktion nun?
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manuel.hanen kommentierte
Aktualisierter Workaround: 01.03.2018
Investitionsabzug / Workaround
Nutzung des Kontos „sonstige Betriebseinnahmen und –ausgaben“ als Buchungsbrücke
Beispiel: Sie haben 2013 eine Investitionsrückstellung auf eine geplante Anschaffung (z.B. Computer) in Höhe von 1000€ (netto) gebildet. Hierbei ergibt sich ein Investitionsabzugsbetrag für Ihre Einnahmen in 2012 von maximal 40% der geplanten Investition. Hier also 400€.
Nun kaufen Sie 2015 den Computer für 1000€ (1190€ brutto).
Nun möchten Sie die Rückstellung auflösen.
Aktuell bietet lexoffice keine Möglichkeit ein entsprechendes Konto anzusprechen.
Hier meine aktuelle Behelfslösung:
1) Buchen Sie die Rechnung zu 60% ein und erstellen Sie eine Anlage.
Beschreibung: Computer / 1000€ netto / 60% als Afa
Betriebs- und Geschäftsausstattung: 600€ (714 € brutto)
Die Anlage schreiben Sie dann regulär über die Laufzeit ab. (3 Jahre)
600€ der Anschaffungskosten sind also verbucht, genau wie 114€ USt.
Fehlen: 400€ (476€ brutto) auf der Ausgabenseite / Sowie die Rückstellungsauflösung
2) Buchen Sie die Rechnung ERNEUT ein zu 40%.
Beschreibung: Computer / 1000€ netto / 40% gegen Investitionsrückstellung
Sonstige Ausgaben: 400€ (476€ brutto)
3) Nun zahlen Sie die Belege BEIDE nacheinander. Dadurch ist die Aufgabe als Ganzes Verbucht und die USt. wurde korrekt berechnet.
Es fehlt die Auflösung der Investitionsrückstellung. Diese wirkt sich nun gewinnsteigernd aus und kann behelfsweise SO verbucht werden:
4) Buchen Sie einen Beleg als EINNAHME
Legen Sie den Kunden „Investitionsabzugsbeträge“ an. (Straße: xxx, PLZ: 12345, Ort: xxx) und wählen diesen aus.
Beschreibung: Computer / 1000€ netto / 40% Auflösung Investitionsrückstellung (Zuschreibung)
Sonstige Einnahme: 400€, 0% USt. (OHNE!!! USt., da die Investitionsrückstellung netto erfolgt)
„Zahlen“ Sie den Einnahmenbeleg über die Belegansicht mit dem Datum
Damit haben Sie das Ziel erreicht, die Anlage in Ihrer Buchhaltung unterzubringen.
Die Entsprechenden Buchungen landen in der Kontoübersicht in Konten
4830 Sonstige betriebliche Erträge (Zugang der Auflösung der Investitionsrückstellung)
6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Anteil des Investitionsabzugs)
6220 Abschreibungen auf Sachanlagen (Monatliche Abschreibung auf den Computer)
1406 Abziehbare Vorsteuer (Vorsteuerbuchungen)
Für die korrekte Befüllung der EÜR müssen Sie die Beträge für den Investitionsabzug nachträglich noch von Hand in die entsprechenden Felder eingeben.
Für die Umsatzsteuer und die Anlagenabschreibung läuft so bereits alles korrekt.Alternativ erklären Sie Ihrem Finanzamt (so mache ich das gerade), dass Ihre eingesetzte Software keine direkte Verbuchung des Investitionsabzugsbetrages erlaubt und diese daher in den Sonstigen Betriebs- Einnahmen und Ausgaben verbucht sind.
Jahresabschluss:
In der EÜR aus lexoffice landet der Investitionsabzug in dem umsatzsteuerfreien Betriebseinnahmen (Position 103 lt. Lexoffice / Zeile 15 EÜR ). Hier müssen Sie diesen herausrechnen: Angenommen dort sind 2300 € aufgeführt, so müssen Sie diese um die 400€ Investitionsabzug reduzieren.
Diese 400€ tragen Sie dann in Zeile 73-75 (Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge) ein (je nach Jahr, indem Sie die Rückstellung gebildet haben).
Konkret also:
Einnahmenseite der EÜR
+ Übertrag der 400€ von Konto 4830 in das Feld „Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge“ in der EÜR
+ Parallel dazu: Reduzieren des Betrages für „Sonstige Einnahmen“ um diesen Betrag (400€).
Ausgabenseite der EÜR
+ Einsetzen der 400€ in Feld 138 EÜR (Herabsetzung der Investitionsrückstellung)
+ Parallel dazu: Reduzieren des Betrages für „Sonstige Ausgaben“ Feld 183 um diesen Betrag.Erläuterung:
In der Übersicht
Die Nettowerte des 1000€-Kaufes landen so in der Lexoffice-Bilanz
EINNAHMENSEITE (die in FELD 181 übertragen werden muss)
400€ Feld 180-182 je nach Jahr der Bildung der Investitionsrückstellung (Übertragen von Sonstige Einnahmen)
AUSGABENSEITE
600€ Ausgabe BGA (in der AFA)
400€ Herabsetzungsbeträge (Übertragen von Sonstige Ausgaben)Dadurch sind 400€ der Ausgaben des Kaufes im Auflösungsjahr gewinnneutral statt gewinnerhöhend (= nicht getätigte Ausgabe).
Diese wurde die im Bildungsjahr ja bereits bei der Rückstellung gewinnmindernd berücksichtigt. -
anonym kommentierte
bitte Funktion unbedingt hinzufügen, sonst muss ich leider wechseln. Ich habe keine Lust auf den unten beschriebenen Workaround, dann mache ich das lieber wieder komplett manuell!
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anonym kommentierte
Sehr enttäuschend, dass eine Verbuchung gar nicht geht. Wenn der Aspruch besteht, eine vollwertige Buchhaltung abzubilden, gehört das m.E. in jedem Fall dazu. Liebes Lexoffice Team: Gebt Euch einen Ruck !!!
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anonym kommentierte
Wird gerade wieder aktuell, aber keine Lösung in Sicht?
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anonym kommentierte
Sehr schade, dass hier scheinbar zwei Jahre lang nichts passiert ist und andere Nice-To-Have-Features anscheinend höher priorisiert werden. Der Investitionsabzugsbetrag ist für mich Teil der Kernfunktionen einer Steuer-/Buchhaltungsanwendung.
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Manfred Schleuter kommentierte
Ist in der Sache schon was passiert ?
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anonym kommentierte
Investitionsabzug funktioniert immer noch nicht? Wird das irgendwann hier eingepflegt?
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manuel.hanen kommentierte
Ich möchte eine Ansparabschreibung erfassen. Die Rückstellung erfolgte 2012. Die Auflösung 2015.
Bei einer Ansparabschreibung werden 40% im Rückstellungsjahr und 60% nach der Anschaffung auf die gewöhnliche Abnutzungsdauer abgeschrieben. Dies ist nicht abbildbar.