anonym
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257 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
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Wenn man die Buchhaltung und den Jahresabschluss selbst fertigt , sollte es möglich sein ,den §7g EStG IAB einzuarbeiten. Man kann weder die Abschreibungen ordnungsgemäß Einpflegen wenn vorher ein IAB gebildet wurde, noch auch eine Auflösung der IAB ist möglich, das gehört nun mal einfach zur normalen Abschlüssen in eine EÜR dazu