anonym
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209 Stimmen
Liebe Ideengeber:innen,
wir haben gute Nachrichten für Sie: Seit heute können Sie die gebuchten 1/11 Sondervorauszahlungen in der Dezember USt-Voranmeldung mit angeben und abziehen lassen. Alles wichtige dazu finden Sie in unserem FAQ: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2562305-verrechnung-der-sondervorauszahlung
Viele Grüße Mia@lexoffice Team
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee ·
Es wäre ideal, wenn man bei der Übermittlung der Dezember-Umsatzsteuervoranmeldung die im Februar geleistete Sondervorauszahlung manuell oder automatisch abziehen könnte. So bleibt nur die Möglichkeit, die Umsatzsteuervoranmeldung für den Dezember über Elster zu übermitteln - was aufwändig ist.