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39 gefundene Ergebnisse
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135 Stimmen
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Hallo, verehrtes Lexware-office-Team.
besinnt Euch doch bitte wieder auf Euer eigenes Produkt, statt ständig neue kostenpflichtige Fremdsoftware "anzupappen".
Die Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten wird seit vielen Jahren von vielen Eurer Kunden erbettelt.
Außer den Möglichkeiten der Sonderabschreibungen fehlen hauptsächlich auch die zur Immobilienverwaltung.
Ihr Hauptklientel sollten doch kleine Unternehmer sein, die sicher meistens auch ein eigenes Büro nutzen, das abzuschreiben ist.
Ihre Werbung verspricht Buchhaltung, Berichte und Abschreibungen selbst erledigen zu können, bestenfalls auch ohne Steuerberater.
Die Zurückhaltung solcher trivialen Ergänzungen, wie oben genannt, ist wohl ein Zugeständnis an die Steuerberater? Eine andere Erklärung will mir dazu einfach nicht einfallen.
Bitte nehmen Sie sich dieser Probleme an. Sie würden mir und sicher vielen Ihrer Kunden viel zusätzliche Arbeit ersparen.
Danke.anonym unterstützt diese Idee ·
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Als Selbständige habe ich ein Büro, dessen Kosten ich neben allen anderen Ausgaben ebenfalls in der Buchhaltung erfassen muss. Dazu gehören natürlich auch die Abschreibungen. Ich bitte dringend um Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten. Danke.
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Bitte rufen Sie den Kommentar vom 7.9.2020 noch einmal auf Er entspricht genau meiner heutigen Meinung und ist doch schon 3 Jahre alt.
Wird sich in Richtung Abschreibung jemals etwas tun? -
92 Stimmen
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91 Stimmen
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1,264 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
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27 Stimmen
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16 Stimmen
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23 Stimmen
Liebe Ideengeber:innen,
wir haben in der neuen Belegerfassungsmaske bereits einen Hinweis eingebaut, dass die Versicherungssteuer keine abziehbare Vorsteuer ist. Auch wird bei Auswahl der Kategorie die Steuer automatisch mit "Keine" vorbelegt.
Weitere Anpassungen sind hier geplant.
Viele Grüße
Mia@lexoffice Team
anonym unterstützt diese Idee ·
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50 Stimmen
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20 Stimmen
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255 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
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67 Stimmen
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32 Stimmen
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210 Stimmen
Liebe Ideengeber:innen,
wir haben gute Nachrichten für Sie: Seit heute können Sie die gebuchten 1/11 Sondervorauszahlungen in der Dezember USt-Voranmeldung mit angeben und abziehen lassen. Alles wichtige dazu finden Sie in unserem FAQ: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/2562305-verrechnung-der-sondervorauszahlung
Viele Grüße Mia@lexoffice Team
anonym unterstützt diese Idee ·
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Es ist ein Unding, dass an den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchhaltung nur sehr wenig verbessert wird. Statt laufend neue zusätzliche und kostenpflichtige Verlinkungen "anzupappen" sollte dringend daran gearbeitet werden. Man hat das Gefühl, dass solche einfachen Änderungen wie Sondervorauszahlung, Dauerfristverlängerung oder auch Sonderabschreibung seit Jahren nicht eingefügt werden, um Ihre Kunden doch noch an die Steuerberater zu binden.
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115 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
Hallo verehrtes Lexware-office-Team,
besinnen Sie sich doch bitte wieder auf das eigene Produkt, statt ständig neue kostenpflichtige Fremdsoftware „anzupappen“.
Ich nutze die Software von Lexoffice schon mehrere Jahre. In vielen Bereichen ist sie echt toll – außer bei den Abschreibungen.
Die Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten wird seit mehreren Jahren von vielen Ihrer Kunden erbettelt.
Außer Möglichkeiten der Sonderabschreibungen fehlen hauptsächlich auch diejenigen zur Gebäudeabschreibung.
Ihr Hauptklientel sollten doch kleinere Unternehmen sein, die meistens aber auch ein eigenes Büro nutzen, das abzuschreiben ist.
Das Werbeversprechen, Buchhaltung, Berichte und Abschreibungen selbst erledigen zu können, bestenfalls auch ohne Steuerberater, ist nur recht mühsam zu realisieren.
Die Zurückhaltung solcher trivialen Ergänzungen, wie oben genannt, ist wohl ein Zugeständnis an die Steuerberater? Eine andere Erklärung will mir dazu nicht einfallen.
Bitte nehmen Sie sich dieser Probleme an. Sie würden mir und gewiss vielen Ihrer Kunden eine Menge zusätzlicher Arbeit ersparen.
Danke