Darlehensverwaltung
Kreditvertrag mit Gesamtsumme anlegen könnnen und zins und tilgung getrennt buchen, so dass man den restbetrag des vertrags jederzeit ablesen kann
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anonym kommentierte
Bankdarlehen, Gesellschafterdarlehen, deren Tilgung und die Zinsverbuchung sind im Moment nur durch Behelfs- und Brückenlösungen abbildbar.
Es sollte abgebildet sein:
1) Darlehensaufnahme von einem Kreditinstitut
2) Vergabe eines Kredite an Private oder Fremdunternehmen
3) Darlehensaufnahme von Privat oder Fremdunternehmen
4) Darlehensaufnahme von einem Gesellschafter
5) Darlehensvergabe an einen GesellschafterDabei sollten die Geschäftsvorfälle buchbar sein:
+ Aufnahme auf Verbindlichkeitskonto
+ Vergabe auf Forderungskonto
+ Tilgungsvorgänge ein/aus
+ Zinszahlung/forderung
+ Erhöhung des Darlehens
+ Vorzeitige TilgungOptionale Funktionen könnten sein:
+ Mitlaufende Zinsberechnung
+ Tilgungsplan -
Graf Zahl kommentierte
Schaue Dir mal an, was nach dem Jahreswechsel mit dem Saldo auf 630 Darlehen (im SKR 03) passiert! Auf einmal sind die im Vorjahr entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nämlich auf Null, und der Betrag wird beim Kreditor ausgewiesen - also bei Verbindlichkeiten aus LuL. Das haue ich Dir bei der Prüfung aus jedem erdenklichen Gesichtspunkt um die Ohren!
Der Lexoffice Support sagt dazu (im September 2020): "Leider sind Saldovorträge in diesen Konten nicht vorgesehen in lexoffice. Gerne können Sie für Entwicklungswünsche die lexoffice-Ideensammlung nutzen." Das wurde also nicht mal als Fehler akzeptiert, sondern ich solle einen "Verbesserungs"vorschlag machen..
Ob es den GoBD entspricht, dass Darlehensverbindlichkeiten nicht ins Folgejahr vorgetragen werden, muss sich jeder selbst beantworten.