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Graf Zahl

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125 gefundene Ergebnisse

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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,

    wir freuen uns mitteilen zu können, dass diese Idee nun umgesetzt wurde.

    Bei wiederkehrenden, identischen Umsätzen lernt lexoffice nicht nur aus der Masse aller Zuordnungen im System, sondern merkt sich auch Ihre benutzerspezifischen Buchungsvorgänge. Dies ermöglicht es der Software, wiederkehrende Buchungen zu erkennen und automatisch Vorschläge für die passende Buchungskategorie zu machen.

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/8650659-personalisierte-zuordnungsvorschlage

    Viele Grüße

    Finance-Team@lexoffice

    Graf Zahl unterstützt diese Idee  · 
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    Wieso "nur für Webshops"? Das ist auch für Ladengeschäfte interessant. Gerade jetzt vor Weihnachten werden doch Geschenkgutscheine wie verrückt gekauft. Die kann ich in Lexoffice leider nicht vernünftig verbuchen.

    Es würde ja schon reichen, wenn man das Konto 1796 Ausgegebene Geschenkgutscheine anbuchen könnte - dann könnte man den aktuellen Einlösungsstand auf einen Blick sehen. Geht aber weder über Bank/Paypal noch über Kasse. Derzeit nutze ich 1360 Geldtransit, und dadurch wird es sehr unübersichtlich.

    Nach achteinhalb Jahren könnte sich das doch vielleicht mal jemand wieder anschauen bei Lexoffice?

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    Es ist 2020, und ich sehe noch immer keine Reaktion und auch keine Umsetzung. Wie schon in einem anderen Posting geschrieben - das groß versprochene Zusammenfassen von Themen durch Moderatoren findet ja nicht statt -, das korrekte Verbuchen von Gutscheinverkauf und Gutscheineinlösung ist derzeit durch Lexoffice nicht darstellbar. Andere Produkte können das.

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    Keine Unterstützung *plus* keine Erweiterbarkeit des Kontenplans ist ganz schlimm. Ich will mir doch nicht das Geldtransit-Konto mit Gutscheinbuchungen versauen - da sehe ich doch nie, ob noch Geld von der Kasse oder umgekehrt unterwegs ist.

    Übrigens ist der Eintrag aus dem Jahr 2013, heute haben wir 2020. Wie bucht denn das Team von Lexoffice z.B. einen Massagegutschein? GoBD-gerecht ist das jedenfalls nicht möglich. Das ist auch der Grund, warum ich mich jetzt schweren Herzens bei sevDesk, Fastbill und Kollegen umschaue. Aber bei denen ist ja auch nicht alles gold ...

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    Bist wohl "versaut" von DATEV! :-))

    Und der normale Windows-Rechner calc.exe reicht nicht? Die Ergebnisse kannst Du über die Zwischenablage nach Lexoffice übernehmen. Ja, ich weiß - außer mir benutzt niemand den Windows-Taschenrechner, aber er ist doch gut.

    Warnung: als Ansicht musst Du die wissenschaftliche Wählen, damit Punkt-Vor-Strich-Rechnung beachtet wird.

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    "Die Einfache Handkasse wie Sie im lexoffice angeboten wird ist nicht rechtssicher."

    Doch ist sie, nämlich wegen des umfangreichen Loggings, was wann von wem geändert wurde. Da jede Veränderung somit nachvollzogen werden kann, ist die Kasse rechtssicher.

  7. 18 Stimmen
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    Na ja, dieser Nummernkreis der Personenkonten sind halt DATEV-Standard. Das ist nicht unbedingt ein Fehler von Lexoffice, und eine Änderung würde zu Problemen beim DATEV-Export führen. Der ist aber das Allerwichtigste bei Lexoffice, daher wird da nichts geändert werden.

    Ich habe jede Menge Mitglieder, und auch bei mir würden die Kontonummern bald ausgehen, wenn ich für jeden ein eigenes Konto anläge. Wir buchen stattdessen auf "Debitoren 2021-01" usw. OPOS ist damit natürlich nur auf Umwegen machbar, aber das machen wir mit unserem System zur Mitgliederverwaltung.

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    Hallo Flairnailstyle! Du schriebst:

    " Der Steuerberater hilft da auch nicht, da bei entsprechenden Prüfungen, die Buchhaltung vor Ort korrekt und vollständig sein muss. Die DATEV-Buchungen beim Steuerberater helfen nur weiter, wenn dieser die komplett Buchhaltung macht. Dann wäre Lexoffice aber überflüssig."

    Gerade habe ich das Protokoll der aktuellen Betriebsprüfung bekommen. Die Prüferin (und unser Stb.) fand es völlig normal, dass wir in Lexoffice gebucht und dann nach DATEV exportiert haben. Die Daten für den Prüfer kamen auch aus DATEV. Bei uns war das also kein Problem, aber von der rechtlichen Seite her hast Du natürlich Recht und mich auf Deiner Seite.

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    Wir haben Umsätze mit und ohne Umsatzsteuerpflicht. Es ist daher für uns hilfreich, dass der USt.-Satz jedes Mal angegeben werden muss.

    "Datum = Heute" ist beim Kassenbuch für jeden sinnvoll, weil man in der Kasse ja eh' taggleich buchen muss.

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    Gibt es schon, vgl. das Posting von Kerstin. Und zwar unabhängig von Lexware, die ihnen nicht behagende Postings vermutlich löschen würden.

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    Diese Angaben gehören auf den im Original unterschriebenen Beleg und brauchen in der Buchung nicht zu erscheinen. Machst Du daher bitte noch mal deutlich, was Dir genau vorschwebt?

  12. 311 Stimmen
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    Liebe Nutzer,

    mit dem lexoffice Self Service für Ihre Firma haben Sie die Möglichkeit Ihren Mitarbeitern die Lohnabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen, Sofortmeldungen und Meldebescheinigungen digital bereitzustellen – und zwar automatisch nach der Abrechnung.

    Bei Rückfragen hierzu kontaktieren Sie gerne unseren Support.

    Viele Grüße
    Ihr lexofficeTeam

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    Fuchsundvogel: ja, es ist rechtlich geregelt. Nämlich dass es von Hause aus erst mal nicht zulässig ist.

    Sie setzen ja selbst ein Opt-In voraus. Davon war hier aber nicht die Rede, deshalb finde ich die Warnung der Kollegen sehr sinnvoll: ohne Weiteres sind Gehaltsabrechnungen nicht unverschlüsselt per E-Mail zu versenden. Rechtliche und technische Möglichkeiten, dies zu ermöglichen, bestehen aber.

    Lexoffice wird den Teufel tun, sich in dieses Minenfeld zu begeben. Schauen Sie nur, was DATEV mit Arbeitnehmer online für einen Aufwand treibt, das datenschutzrechtlich sauber hinzubekommen.

  13. 6,419 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

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    Soweit in den Kommentaren eine Umwandlung von HTML in PDF erwähnt wird: bitte nicht vergessen, dass man die Rechnung - und unter Umständen auch die Übersendungs-E-Mail - im Originalformat aufbewahren muss. Wenn ich eine Rechnung als HTML-Seite bekomme, dann muss ich sie bei mir auch als HTML abspeichern.

    (Eine Umwandlung in PDF mache ich natürlich auch, um besser damit arbeiten zu können, aber wenn die Mail aufbewahrungspflichtig ist, dann will der Prüfer das originale HTML haben.)

  14. 274 Stimmen
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    Und die berühmte Festplatte zur Nachrüstung muss ich mit dem PC abschreiben. Geht aber nicht, weil ich Anlagegütern bei Lexoffice nichts zuschreiben kann.

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    So was machen eher externe Dienstleister wie Candis, weil das doch viel Aufwand mit sich bringt. Lexoffice wird da nicht so scharf drauf sein, zumal man mit einem sehr guten Auslesen in ganz andere Preisregionen vorstößt. Ich weiß nicht, ob das die derzeitige Kalkulation von Lexoffice hergibt.

    Aber schön wäre es natürlich! :D

  16. 93 Stimmen
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    Ist der fehlende Beleg das Problem? Ich buche eigentlich immer mit Beleg, und wenn das eine E-Mail ist oder sonst irgendwas, aus dem sich der Vorgang ergibt.

    Aber ansonsten sehe ich das so wie Du.

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    Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,

    da lexoffice über keine POS Kasse (Registrierkasse) verfügt, kann die Kasse in lexoffice lediglich wie ein Kassenbuch geführt werden.
    Das Kassenbuch ist als Handkasse oder Portokasse gedacht und erfüllt nicht die Ansprüche und Zertifizierungen einer elektronischen Registrierkasse.
    Eine Quittungsvorlage finden Sie hier: https://www.lexoffice.de/service/quittung/

    Viele Grüße
    Finance-Team@lexoffice

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    Das fände der Prüfer auch toll, weil die Kasse dann sicherer vor Mauscheleien ist. Außerdem schuldet man dem Kunden heutzutage immer einen Beleg, und unser Unternehmen macht fast ausschließlich Bargeschäfte mit Kunden. Den Vorschlag hat Emily aber woanders schon verworfen, vermutlich werden die Threads noch zusammen geführt.

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  18. 85 Stimmen
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    wir freuen uns mitteilen zu können, dass diese Idee inzwischen umgesetzt wurde.   


    Viele Grüße      

    Finance-Team@lexoffice

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    Wenn es so wie bei Buhl/WISO als *Vorschlag* gelöst ist, dann gerne. Aber automatisch will ich überhaupt nichts gebucht haben! Ich rege mich ja schon über die einfach so in meine Buchhaltung ggepushten Lexoffice-Rechnungen auf, da würde ich bei einer Entmündigung an dieser Stelle erst recht einen Fön kriegen!

  20. 100 Stimmen
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    Es ist immer so entspannt, wenn ich mich auf der Website der Deutschen Bank einlogge und dann von dort aus überweise: der Fokus steht auf dem TAN-Feld neben der photoTAN, und ein Enter schickt die Eingabe ab. Bei Lexoffice muss ich zweimal zur Maus greifen. Unschön, weil die Deutsche Bank ja vormacht, dass es geht.

    Graf Zahl unterstützt diese Idee  · 
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