Einnahmen-/Ausgaben-Minderung beim Kategorisieren von Bankumsätzen ohne Beleg
Beim Zuordnen von Bankumsätzen ohne Beleg durch die Kategorisieren-Funktion unter Finanzen > Bank lässt lexoffice derzeit bei Plus-Umsätzen nur Einnahmen-Konten und bei Minus-Umsätzen nur Ausgaben-Konten zu.
Bitte ermöglicht hier auch Einnahmen-Minderung und Ausgaben-Minderung.
Anwendungsbeispiel: Gutschrift wegen Überzahlung Gewerbesteuer. Für diesen Vorgang gibt es keinen Beleg. Deshalb nutze ich die Kategorisieren-Funktion, jeodch kann ich die Gewerbsteuererstattung nicht auf das Konto "Gewerbesteuer" buchen, weil lexoffice bei einer Plus-Buchung auf dem Bankkonto von einer Einnahme ausgeht. Es sollte aber so flexibel sein und auch Minderungen von E/A zulassen, um die entsprechenden Konten bebuchen zu können.
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anonym kommentierte
tolles Beispiel Gutschrift für die Ausgabe einer Kreditkarte, da gibt es keinen Beleg, die Zahlung erscheint auf dem Auszug. Heute müsste ich einen neuen Beleg ohne Bild erfassen, den Lieferanten anlegen (ich arbeite nicht mit Sammellieferanten), wieder zurück auf Bank und da dann den Beleg zuordnen. - am coolsten, wenn man sich dann direkt sogar auf die Buchung beziehen könnte, das ist eher ein nice to have. Doch genau in der Bankzuordnung ohne Beleg überhaupt eine Ausgabenminderung erfassen zu können, wäre grenzgenial und würde soviel Arbeit sparen.
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anonym kommentierte
Fände ich auch sehr hilfreich. Manchmal erhält man von Online-Shops auch garkeinen Beleg über eine Erstattung oder Teilerstattung. Man muss also jedesmal einen Pseudo-Beleg selbst erstellen, um ihn als Ausgaben-Minderung buchen zu können.
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anonym kommentierte
Erstattung Beiträge Krankenkasse - Gutschriften aus Beiträgen - können nicht im Konto 4130 Sozialabgaben zugeordnet werden, da dies nur eine Ausgabe ist und keine Einnahme aus Gutschrift. Die Krankenkassen buchen oftmals bevor die Löhne erstellt wurden einen Schätzwert ab und erstatten dann die zu viel gezahlten Beiträge.
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anonym kommentierte
USt-Meldungen werden per se als Ausgabe gebucht, der Beleg muss manuell exportiert und normal importiert werden.
Gut wäre, in der Meldung auch eine Ausgaben-Minderung als Auswahl zu ermöglichen. Gerade bei berichtigten Anmeldungen ist der Betrag oft ein zu erstattender.
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anonym kommentierte
Erstattungen der Gewerbesteuer können nicht einfach kategorisiert werden wie es z.b. bei der Umsatzsteuer ist. Ich muss hier extra einen pseudo Beleg erstellen.
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anonym kommentierte
Habe bei meiner letzten Dauerfristverlängerung einen zu hohen Betrag angegeben und dadurch eine Erstattung vom FA bekommen. Konnte diese Erstattung nicht entsprechend kategorisieren.
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Graf Zahl kommentierte
Ist der fehlende Beleg das Problem? Ich buche eigentlich immer mit Beleg, und wenn das eine E-Mail ist oder sonst irgendwas, aus dem sich der Vorgang ergibt.
Aber ansonsten sehe ich das so wie Du.