Gutscheinverwaltung
Toll wäre die Möglichkeit, Gutscheine zu verwalten:
Anlegen
- automatisch erzeugte, fortlaufende Nummer
- Kontakt
- automatisches Datum
- Gültigkeit
- Betrag
Diese kann man dann auf der Rechnung/Angebot... wie ein Produkt mit negativem Betrag hinzufügen (mit Nummer).
Wenn die Rechnung abgeschlossen ist, wird der Gutschein als eingelöst markiert. Vorzugsweise ist er dann auch nicht mehr auswählbar.
Danke
Diese Funktion ist eher für Webshops relevant.
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anonym kommentierte
Ich verkaufe Geschenkgutscheine, wenn diese eingelöst werden, kann ich bei Zahlung anlegen keinen (schon bezahlten Gutschein) oder ähnlichs auswählen. Das Geld ist ja schon da, doch ich muss es in der Rechnung auch als bezahlt auswählen können ohne Privat Kasse und Bank. Ein Gutschein ist ein alltäglicher Vorgang.
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Chris_B kommentierte
Nach Information des Support wurde die Gutscheinkonten (1796/3786) schon einmal angelegt und exestrieren für eine Kassenanbindung.Also sind diese Vorhanden auch laut Lexoffice Handbuch sind diese Konten angegeben und beschrieben. Deswegen wäre es ja gut wenn es auch zum Manuellen bebuchen freigegeben würde. Da die Buchungsprozesse eigentlich schon Programiert sein müssten und dies kein großer mehraufwand wäre.
So wäre zumindest ein Teil des hier geforderten Gutscheins bebuchen schon einmal gelöst. -
anonym kommentierte
Eine Zahlung die mit Gutschein getätigt wurde erfassen
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anonym kommentierte
Gutscheine buchen
Hallo Zusammen, ich bin aus der Gastronomie und verkaufe Gutscheine. Dafür hat mein Steuerbüro ein Verrechnungskonto angelegt das sich Gutscheine nennt. Es hat die Nummer 1704. Ich finde keine adequate Alternative, buche es dem Steuerberater auf 1590 und er muss es dann umbuchen. Würde mich freuen, wenn es dafür ein Verrechnungskonto gibt. -
anonym kommentierte
Bitte implementieren Sie dringend eine Lösung zur Buchung von Gutscheinen. Der vollständige SKR04 bietet dafür eine Möglichkeit. Diese Thematik betrifft ganz bestimmt viele Nutzer von lexoffice und sollte deshalb möglichst zeitnah umgesetzt werden.
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anonym kommentierte
Beispiel: Mehrzweck-Gutscheine in Tattoostudios.
Der Gutschein kann sowohl für eine Dienstleistung (Tätowierung) also auch für Pflegeprodukte eingelöst werden.
Einzweck-Gutscheine sind bereits beim Verkauf als umsatzsteuerpflichtige Erlöse zu erfassen. Handelt es sich um Mehrzweck-Gutscheine, ist der Verkauf noch nicht als Erlös zu erfassen. Der Unternehmer bucht dann den Zahlungseingang in der Kasse auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Gutscheinen".Aktuell ist keine passende Kategorie vorhanden.
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anonym kommentierte
hallo, gerne würden wir um ein Gutscheinkonto bitten. Für Gastronomen ein wichtiges Konto um die zu und Abgänge nachvollziehen zu können
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anonym kommentierte
Als Workaround sollte es ermöglicht werden für die offenen Beträge eine Zahlung zu erfassen die auf das richtige Konto gebucht wird, damit der Beleg auch einfach abgeschlossen wird.
Später sollte die Schnittstelle von z.b. Shopify diesen Betrag selber erfassen, die API gibt das doch locker her.
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anonym kommentierte
Derzeit ist es in Lexoffice nicht möglich Gutscheine richtig zu verbuchen
Im SKR03 wird hierzu der 1796
Im SKR04 wird hierzu der 3786 verwendet
Ich bitte um Aufnahme dieser Konten in Lexoffice um Gutscheine rechtssicher verbuchen zu können
Nach Auskunft von Lexoffice gibt es definitiv keine rechtssichere Lösung hierzu.
Man muss dazu den Steuerberater darauf hinweisen, was einen zusätzlichen Aufwand bedeutet -
anonym kommentierte
Leider ist es immer noch nicht möglich Gutscheine ein- und auszubuchen. Dies wäre eine wirklich nötige Funktion.
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Frank Wulke kommentierte
Auch in unserem Bereich "Bildungsstätte" wird dringend die Gutscheinverwaltung benötigt. Unser verwendetes Ticketbuchungsystem "Regiondo" lässt sich ansonsten nicht richtig verwalten. Eine Integration von Regiondo wäre zudem vorteilhaft, gehört aber nicht an diese Stelle.
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anonym kommentierte
Kundengutscheine
Es ist mir unverständlich, dass es ein Gutscheinkonto Nr. 1796 gibt, das aber nicht bebuchbar ist. Noch dazu wenn in der Bedienungsanleitung zum Jahresabschluss bei "Saldenvorträge aktualisieren" eine automatische Übernahme beschrieben wird.
Da sicher nicht nur wir eine Menge (>200 dieser Gutscheine im Umlauf haben, ist es essentiell, eine - ja vorgesehene - Gutscheinverwaltung zu haben.Eine andere Beschreibung im Hilfstext von Lexoffice sieht eine Verwaltung der Gutscheine über das allgemeine Konto "durchlaufende Posten Nr.1590" vor, das natürlich auch für andere Geschäftsfälle genutzt wird. Dann wird noch empfohlen zum Ausgleich das Privatkonto Nr. 1371 heran zu ziehen. Zum Einen ist das sehr unübersichtlich und mit Mehraufwand verbunden, zum Anderen entspricht das eigentlich nicht der Beleg-Wahrheit, da mit "Privat" nichts zu tun.
In der täglichen Kassenabrechung "Ertrag" wird die Einlösung eines Gutscheines nicht angenommen. Es ist dafür ein Hilfsbeleg gesondert auszustellen und als "Ertragsminderung" gesondert zu verbuchen, damit der Geldeingang wieder stimmt.Was ist der Grund dafür, dass diese zwei Anforderungen einer normale Buchhaltung nicht realisiert werden können?
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anonym kommentierte
Auch wenn keine Gutscheinverwaltung in Lexoffice geplant ist, sollte zumindest das Konto "3786 | Ausgegebene Geschenkgutscheine" zur Bebuchung freigegeben werden, damit man anderswo verwaltete Mehrzweckgutscheine zumindest buchhalterisch erfassen kann!
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Alessandro kommentierte
und für Gastronomen und Einzlhandel..
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anonym kommentierte
Bisher gibt es leider keine Funktion, den Verkauf und die Einlösung von Mehrzweckgutscheinen zu buchen. Es wäre toll, wenn dies möglich wäre.
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anonym kommentierte
Gutscheine sind für wahrscheinlich jedes Unternehmen, welches Lexoffice verwendet, relevant. Ich bin gerade noch neu hier und insgesamt sehr begeistert, aber die fehlende korrekte Buchung von Gutscheinen (und ich meine nicht Verwaltung, das macht mein Kassensystem) sind für mich der Grund, enttäuscht zu kündigen. Warum wird diese essentielle Funktion nicht umgesetzt?
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anonym kommentierte
Gutschein Ausstellung / Verkauf / (Verwaltung) / Einlösung / E-Commerce & Einzelhandel
Es wäre sehr schön Gutscheine "KORREKT" Buchen zu können. Gutscheine sind ein wichtiges Thema besonders für den Bereich E-Commerce oder Einzelhandel.
Das Verwalten der Gutscheine wird von unserem Shop bereits abgedeckt.Leider ist es derzeit sehr mühsam einen Warenumtausch per Gutschein in Lexoffice zu Buchen.
Auch beim Einlösen des Gutscheines in einer Bestellung wird dies nicht in Lexoffice Übernommen.
Den Verkauf von Gutscheinen bieten wir derzeit nicht an, da wir keine Möglichkeiten haben diese auch in Lexoffice zu verbuchen (Mehrzweckgutscheine).
Ich würde mich freuen wenn zu dieser Thematik endlich mal eine Lösung "gefunden" wird.
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anonym kommentierte
Es sollte möglich sein, auch in Ausgangsrechnungen und Gutschriften eine Erlöskategorie festzulegen. Aktuell ist dies nur bei der Buchungen von Einnahme-Belegen möglich.
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anonym kommentierte
Wir bräuchten unbedingt eine Möglichkeit Mehrzweckgutscheine zu verbuchen. Eine Verwaltung nicht unbedingt, das macht unsere Kasse. Aber keine Möglichkeit anzubieten um Mehrzweckgutscheine vernünftig und komfortabel zu buchen, nicht einmal als kostenpflichtige Ergänzung, das finde ich nicht akzeptabel.
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anonym kommentierte
Das Thema Gutscheine ist für den Einzelhandel wichtig und ist jetzt nicht wirklich klar zu buchen.