2021 Sofortabschreibung von Computern, Druckern und Scannern möglich .
Wie in dem n-tv Artikel zu lesen ist (https://www.n-tv.de/ratgeber/Rechner-kann-man-jetzt-sofort-absetzen-article22395951.html) kann man Computer uws. aus dem Jahr 2021 sofort abschrieben, aus Jahren davor kumuliert zum 2021 beenden. Wird das in Lexoffice umgesetzt?
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AdminLexware (Support, lexoffice) kommentierte
Liebe:r Ideengeber:in,
die Sofortabschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern kann in lexoffice durchgeführt werden.
Die Anleitung finden Sie hier: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/8166167-sofortabschreibung-bei-computer-und-zubehor
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team -
Franzi kommentierte
Hallo LexOffice,
gibt es schon was neues bezüglichg der laufenden Abschreibungen wie ich die am Ende des Jahres vornehmen kann?
Danke
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anonym kommentierte
Habe gerade auch ein Notebook erfasst. Sofortabschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern geht immer noch nicht..... Erfolgt die Umstellung auf Sofortabschreibung im Rahmen einer Prüfung der Wirtschaftsgüter automatisch und wann ist nun tatsächlich mit einer Implementierung zu rechnen?
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anonym kommentierte
Letzte Aussage des Supports zum Thema vom 6.September war
"Aktuell befinden wir uns bzgl. der Implementierung zur Sofortabschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern in den letzten Zügen. Sobald diese Neuerung live geht, werden Sie von uns informiert"Das ist jetzt auch schon wieder über 5 Wochen her.
Ich kann ehrlich gesagt die Reaktionsperformance von Lexoffice auf solche dynamisch relevanten Themen nicht ganz nachvollziehen.
erfolgreiche Digitalisierung muss besser und zügiger gehen!
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anonym kommentierte
Aktuelle Antwort des Supports auf die gleiche Frage nach der Sofortabschreibung:
"Richtig, es gibt für digitale Wirtschaftsgüter wie Laptops und PCs einen Beschluss, dass diese Anlagengüter innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden können.
In lexoffice wird dies in Kürze umgesetzt."Bis dahin soll ich den Artikel (hier: Laptop) mit der ganz normalen Abschreibungsdauer erfassen.
Weiter heißt es dann:
"Wenn die Umsetzung dann in der nächsten Zeit erfolgt, werden Sie von uns informiert, wie hier vorzugehen ist." -
anonym kommentierte
Ich hatte diese Anfrage bereits vor längeren dem Support gemeldet, die Antwort war wenn es im BMF veröffentlicht wurde Erfolg die Umsetzung in Lexoffice.
Bisher Fehlanzeige. -
anonym kommentierte
es wäre dringend nötig hier nachzubessern.
Hinzu kommt das Problem, dass sofort abschreibbare Peripheriegerät nicht als GWG angesetzt werden dürfen. Anlagen unter 250€ aber in Lexoffice nicht als Anlage o.ä. angelegt werden können!
vgl. https://lexoffice.uservoice.com/forums/156743-lexoffice-ideensammlung/suggestions/39521608-nicht-selbstständig-nutzbare-anschaffungen-müssen -
anonym kommentierte
würde mich auch interessieren
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anonym kommentierte
Die Änderung wurde vor 3 Monaten beschlossen, wieso tut sich hier nichts?
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anonym kommentierte
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reengineering-it kommentierte
Bund und Länder haben rückwirkend ab dem 01.01.21 Sofortabschreibung für Software und Hardware über 800€ netto beschlossen.
Diese können aber aktuell nicht angelegt werden.