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4 gefundene Ergebnisse
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46 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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208 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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7,149 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Da lexoffice für Buchhaltungslaien entwickelt wurde, bieten wir lediglich einen “schmalen” Kontenrahmen an, der die wichtigsten Geschäftsfälle abdeckt.
Außerdem möchten wir die Buchhaltung für unsere Kund:innen automatisieren und somit den manuellen Buchungsaufwand möglichst gering halten.Die automatisieren Geschäftsvorfälle mit den entsprechenden Konten werden von uns aber schrittweise erweitert.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee · -
178 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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Aktuelle Antwort des Supports auf die gleiche Frage nach der Sofortabschreibung:
"Richtig, es gibt für digitale Wirtschaftsgüter wie Laptops und PCs einen Beschluss, dass diese Anlagengüter innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden können.
In lexoffice wird dies in Kürze umgesetzt."
Bis dahin soll ich den Artikel (hier: Laptop) mit der ganz normalen Abschreibungsdauer erfassen.
Weiter heißt es dann:
"Wenn die Umsetzung dann in der nächsten Zeit erfolgt, werden Sie von uns informiert, wie hier vorzugehen ist."