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lexoffice Ideensammlung

Welche Idee steckt hinter lexoffice ?

Wir nehmen Kundenorientierung wörtlich. Ihnen als Kunden möchten wir die Möglichkeit geben, Ihre Wünsche und Ideen einzubringen. Nach dem Crowd-Sourcing-Prinzip setzen wir als Lexware auf Ihre Meinung und Ihre Anregungen. Sie wissen am Besten wie es für Sie am einfachsten ist und was Ihnen wirklich gefällt.

Wie funktioniert die Ideensammlung?

Sie reichen Ihre Idee bei den lexoffice Moderatoren ein. Diese geben die Idee zur Abstimmung frei oder führen sie mit bereits bestehenden Ideen zusammen. Wir freuen uns immer über konstruktive Beträge im Ideenforum. Es geht jedoch bei der Abstimmung darum ein Meinungsbild und Tendenzen zu erfragen. Das heißt nicht, dass alle Ideen automatisch realisiert werden. Diese gilt es anschließend zu fokussieren und zu prüfen. Sollte die Idee nicht veröffentlicht werden, informieren Sie die Moderatoren in der Regel. Während der Abstimmung erhält die Idee den Status “offen”. Wie lange eine Idee zur Abstimmung steht, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Daher kann eine Idee auch mal über einen sehr langen Zeitraum zur Abstimmung stehen. Als Abonnent einer Idee werden Sie automatisch über einen Statuswechsel informiert.

  • Aktive Ideen
  • Top Ideen
  • Neue Ideen
  • Mein Feedback

323 gefundene Ergebnisse

  1. Im Zahlungserfassungsfeld brauchts mehr Buttons....

    Ich benötige im Zahlungserfassungsfeld weitere Buttons wie der Rechnungsbetrag
    vereinnahmt wird. Folgende 3 Buttons werden dort DRINGEND benötigt: 1. "BARZAHLUNG" + 2. "AKONTO (ÜBERWEISUNG)" + 3. "Kartenzahlung" mit Dropdownfeld: " EC-KARTE" und "KREDITKARTE".

    115 Stimmen
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  2. private Warenentnahme

    Bei Privatanteilen sollte man auch private Warenentnahmen buchen können.

    223 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

  3. Umsatzsteuer-Voranmeldung International / EU

    Ich arbeite viel im Ausland, tanke, kaufe Werkzeuge und Material, etc.
    Die Umsatzsteuer-Voranmeldung gestaltet sich mauell sehr aufwändig. Da aber bereits alle Belege im Lexoffice abgelegt sind wäre eine Zuordnungsfunktion zum Land und eine "elsterbare" Aufstellung.

    siehe auch:
    https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_international/Umsatzsteuerverguetungsverfahren_in_der_EU/684822

    27 Stimmen
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  4. Steuerrelevante Änderungen im nächsten Anmeldezeitraum berücksichtigen

    Aktuell führen steuerrelevante Änderungen, die in einem bereits übermittelten Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum - bearbeitet oder neu erfasst worden sind, zu einer Korrektur im jeweiligen Voranmeldezeitraum. Dadurch müssen bereits abgegebene Zeiträume neu übermittelt werden. Das Ganze funktioniert ziemlich umständlich, da man sich die betreffenden Zeiträume merken muss und auch die Saldenänderung nicht angezeigt bekommt.

    Wünschenswert wäre es, wenn sich die Änderung auf den nächsten, noch nicht übermittelten Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum auswirken würde. Das ist steuerrechtlich machbar und wird von den Finanzämtern akzeptiert. Es spart aber vor allem die Korrektur eines bereits abgegebenen Zeitraumes.

    70 Stimmen
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  5. Vorjahreswerte manuell eintragen/ importieren

    Unser Unternehmen gibt es schon länger am Markt. Es wäre vorteilhaft die Vorjahreswerte (mind. ein Jahr) eintragen/ importieren zu können, um damit einen Vergleich zu den aktuellen Daten in Lexoffice zu haben?

    Der Vergleich, also die Gegenüberstellung ist aktuell schon möglich, allerdings nur mit in Lexoffice generierten Daten.

    Ich schätze, dass eine Schnittstelle, in dem die Daten manuell editbar sind und nicht nur von den Vorjahreswerten automatisch übernommen werden, möglich und einfach umsetzbar wäre.

    Vielen Dank.

    24 Stimmen
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  6. Guthaben bei Lieferanten sollten auch in den offenen Posten ausgewiesen werden

    Wenn ein Guthaben bei einem Lieferanten besteht, der eine neue Rechnung stellt kann diese nur über Kasse, angebundene Bank oder Privat bezahlt werden. Das Guthabenkonto wird hiebei nicht angeboten, somit kann das Guthaben auch nicht abnehmen. Bezahlen werden muss dann die Rechnung über Privat und der StB. muss diese Privatzahlung mit dem Guthaben verrechnen.
    Das ist praxisfremt. Das Guthabensollte über offene Posten abzurechnen sein.

    35 Stimmen
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  7. Liquiditätsplanung

    Einnahmen können als Serienrechnungen geplant werden, in Zukunft können auch Ausgaben als Serie geplant werden.

    Nun sollte noch eine Eingabe von regelmäßigen Planzahlen hinzukommen was man über die Kasseneinnahmen und Ausgaben plant.

    Dann wäre es perfekt wenn man auch eine Liquiditätsplanung in Lexoffice machen könnte. Durch die geplanten Einnahmen und Ausgaben könnte man diese den Konten zuordnen und so sehen wie sich die Konten in Zukunft entwickeln. So erkennt man wo man aufpassen muss. Eine "Mindestbestand-Zahl" pro Konto/Kasse wann sich Lexoffice meldet wenn auf dem Konto ein bestimmter Betrag unterschritten wird wäre wunderbar.

    162 Stimmen
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  8. Umsetzung aller Kategorien des amtlichen EÜR-Vordrucks

    Lexoffice sollte alle Kategorien des amtlichen Vordrucks berücksitigen, da davon auszugehen ist, dass ohnehin die meisten Nutzer eine EÜR machen müssen.

    40 Stimmen
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  9. Hinweis zu *************** Änderungen sollte eingestellte Soll- bzw. Istversteuerung berücksichtigen

    Der Hinweis zu steuerrelevanten Änderungen berücksichtigt nicht ob in den allgemeinen Einstellungen die Ist- oder Sollversteuerung eingestellt ist. Der Hinweis *******************************************, wenn keine steuerrelevante Änderung vorlag.

    Beispiel:
    * **************** ist eingestellt
    * USt.-Voranmeldung für Q3/2016 wurde bereits übermittelt
    * Im Oktober wird eine ************* mit Rechnungsdatum 30.09. und Zahldatum 05.10. angelegt.
    * Der Hinweis erscheint, ************************************************* das Zahldatum entscheidend ist. Der neue ************* stellt also keine steuerrelevante Änderung dar.

    Vorschlag der neuen Funkionalität:
    Bei der Prüfung ob steuerrelevante Änderungen vorgenommen wurden sollte bei eingestellter IST-************ nur das Datum des Zahlungsein- bzw. *****************************************, nicht aber das ***********.

    60 Stimmen
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  10. Steuererstattung korrekt buchen

    Aufgrund einer Betriebsprüfung habe ich eine Erstattung der Gewerbesteuer aus einem der Vorjahre erhalten. Diese würde ich gerne auf das Konto "7642: Steuerrückerstattungen Vorjahre für Steuern vom Einkommen und Ertrag" buchen, aber für Steuererstattungen gibt es leider kein Einnahmenkonto auf das ich buchen könnte.

    219 Stimmen
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    Johanna@lexoffice Team

  11. Proformarechnung / Vorkasserechnungen

    Von einigen Lieferanten mit Vorkassevereinbarung erhalte ich vorab eine Proformarechnung zur Begleichung. Aktuell bearbeite ich diese, wie einen normalen Beleg, jedoch habe ich dann nach der Zahlung keine Rechnungsnummer, sondern nur die Proformabelegnummer in lexoffice.
    Möchte ich später die Rechnung anhängen, so geht dies aktuell nur über eine Löschung der Zahlung.

    Wunsch: Austausch der Proformarechnung gegen die Originale soll ohne Stornierung der Zahlung möglich sein.

    37 Stimmen
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  12. EÜR Anlagen Importieren

    Wenn ich eine Anlage erfassen will die ich schon seit ein paar Jahren laut afa abschreibe ist sie nur schwer bis gar nicht in Lexoffice zu erfassen.

    Aus der Elster EÜR Daten importieren wäre die Perfekte Lösung, eine etwas weniger formatierte Maske für <Anlage erfassen> bzgl. Anschaffungsdatum, Restwert, etc. wäre aber auch schon ein großer Gewinn bzw. eine Voraussetzung meines Erachtens nach.

    44 Stimmen
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  13. Grundsteuer

    Da ich eine gewrebliche Immobilie habe sollte auch Grundsteuer buchbar sein.

    75 Stimmen
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  14. Sonderabschreibung

    Ich hätte gerne die Möglichkeit Sonderabschreibung nach §7 EStG durchzuführen.

    260 Stimmen
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    Johanna@lexoffice Team

  15. Wechsel der Besteuerungsart (Ist/Soll und umgekehrt)

    Es sollte auch nach versenden einer Umsatzsteuervoranmeldung möglich sein die Besteuerungsart zu wechseln .
    Beispielsweise von der Ist versteuerung in die Soll versteuerung .. das Finanzamt kann dies jederzeit ändern und entsprechend sollte ein Wechsel möglich sein.

    218 Stimmen
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  16. Ich muss meine Umsatzsteuer monatlich abgeben. Wenn ich nun im Dashboard auf den USt-Bereich klicke ist oben in der Monatsauswahl immer der

    Ich muss meine Umsatzsteuer monatlich abgeben. Wenn ich nun im Dashboard auf den USt-Bereich klicke, ist oben in der Monatsauswahl immer der aktuelle Monat voreingestellt. Das ist unpraktisch, weil man ja nie für den aktuellen Monat die USt-Anmeldung abgibt, sondern für einen zurückliegenden, meist für den zuletzt abgeschlossenen Zeitraum. Daher klicke ich jedes Mal oben auf den Monat und wähle den vorherigen Monat aus.
    Bitte verwendet als Voreinstellung für die USt-Erklärung den zuletzt noch nicht abgegebenen Veranlagungszeitraum, behelfsweise den vorherigen Monat.

    59 Stimmen
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    Liebe Unterstützer dieser Idee,
    die Anforderungen dieser Idee werden im Detail geprüft. Wenn wir die Idee auf unsere Roadmap nehmen, werden wir Sie informieren.
    Viele Grüße
    Emily Metcalfe vom lexoffice Team

  17. EÜR, GuV und alle Buchaltungsauswertungen als Excel(r)

    Unter Buchhaltung sind inzwischen etliche Auswertungen möglich: EÜR, GuV und andere Buchaltungsauswertungen möglich. Diese Auswertungen sollten alle als Excel heruntergeladen werden können.

    Dann können sie weiterverarbeitet werden.

    Hinweis: Das PDF kommt meist recht "schlicht" formatiert. Die CSV-Dateien müssen immer erst aufbereitet werden.

    77 Stimmen
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  18. EÜR-konforme Bebuchung Verpflegungsmehraufwand

    Der Verpflegungsmehraufwand (für Unternehmer) sollte auf EÜR 171 gehen, nicht - wie im Moment in Lexoffice auf EÜR 221.

    67 Stimmen
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    Liebe Ideengeber:innen,

    es gibt gute Neuigkeiten:

    Wir haben die Verpflegungsmehraufwendungen so geändert, dass sie nun in die Position 171  einfließen.

    Viele Grüße

    Support Team @ lexoffice

  19. Anlagen: Buchung von Immateriellen Anlagegütern

    Mehr fehlt eine Möglichkeit immaterielle Anlagegüter (wie z.B. die Beteiligung an Kapitalgesellschaften) im lexoffice zu erfassen.

    159 Stimmen
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  20. Pauschaler Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen

    Bei der Elster-Funktion sehr hilfreich wäre es, die Vorsteuer nach Durchschnittssätzen berechnen zu können. Zugegeben: Möglich ist diese Pauschale nur in wenigen Berufszweigen. Ich als freier Journalist nutze das aber ausschließlich – die Elsterfunktion in Lexoffice kann ich bisher deswegen nicht gebrauchen.

    22 Stimmen
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