Wechsel der Besteuerungsart (Ist/Soll und umgekehrt)
Es sollte auch nach versenden einer Umsatzsteuervoranmeldung möglich sein die Besteuerungsart zu wechseln .
Beispielsweise von der Ist versteuerung in die Soll versteuerung .. das Finanzamt kann dies jederzeit ändern und entsprechend sollte ein Wechsel möglich sein.

27 comments
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Anonymous commented
Wenn ein Unternehmen aufgrund geringem Umsatz initial die IST-Besteuerung eingestellt hat und der Umsatz nun ausreichend steigt, wird man vom FA verpflichtet, SOLL-Besteuerung zu verwenden.
Diese Umstellung ist im Nachhinein nicht mehr möglich.Die Empfehlung, einen neuen Mandanten bzw. ein neues Konto einzurichten, alle Artikel und Kunden zu übertragen etc., stellt einen so enormen Aufwand dar, dass ich nun lieber meinen StB die USt-Meldungen und die gesamte Buchhaltung machen lassen muss, da in Lexoffice natürlich nichts mehr stimmt.
Eine solche Umstellung bei Jahreswechsel wäre für mich essentiell.
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Thomas Hoffmann commented
Jetzt hat es auch mich erwischt. Und auch ich soll zum Umzug gezwungen werden. Völlig unverständlich, Insbesondere da diese Funktion bei Wettbewerbsprogrammen selbstverständlich zur Verfügung steht.
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Markus commented
Liebes Lexoffice Team,
Ihre Antwort empört mich und ich kann und werde diese so nicht akzeptieren. Nachdem wir nun vier Jahre lang Lexoffice genutzt haben und sehr viel Zeit investiert haben um Lexoffice in seiner Gänze zu Verstehen und die Daten zu pflegen teilen Sie uns nun mit, dass wir das Herzstück unserer Unternehmung nicht mehr nutzen können. Und das nur aufgrund eines beim Finanzamt üblichen Vorganges, dass wachsende Unternehmen bei Überschreiten einer Umsatzschwelle von 500.000€ von IST auf SOLL Besteuerung umgestellt werden. Zumindest ein Hinweis, dass diese Einstellung in Lexoffice Irreversibel ist, wäre in Anbetracht der Tragweite dieser Einstellung angebracht.
Ich möchte Sie bitten schnellstmöglich eine Funktion zu implementieren, mit welcher man die Besteuerungsart von IST auf SOLL umstellen kann. Das Setzen eines Datums, ab welchem die Besteuerung gilt, würde die von Ihnen beschriebene Problematik ganz einfach lösen.
Sehen Sie es mir bitte nach, wenn ich in dieser Sache nicht locker lassen werde bis diese Funktion implementiert ist.
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Anonymous commented
Hallo Ich habe hierfür eine Lösung gefunden.
Diese heist sevdesk, bietet zwar hier und da auch ein par Nachteile gegenüber Lexoffice, die Daten, wie beispielsweise Produkte, Lieferanten und Kunden lassen sich aber recht einfach importieren.
Dort funktioniert das mit dem Wechsel der Versteuerung!
Lexoffice läuft jetzt noch bis der Steuerberater die Daten für den Abschluss 2019 gezogen hat und dann wird gekündigt. Schade das ein Produkt des Marktführes nicht in der Lage ist so eine grundlegende Funktion bereitzustellen. -
Anonymous commented
Sehr geehrte Lexoffice-Team,
auch wir sind von unserem lieben Finanzamt hierzu verdonnert worden.
Nachdem ich telefonisch mit Ihrem Service telefoniert habe, wurde mir versprochen dass man sich um eine Lösung bemüht. Nach dem unser Haus keine weitere Info erhalten hat, haben wir erneuten Kontakt zu Ihrem Service gesucht. Leider haben wir zu der unfreundlichsten Beratung die ich je erlebt habe, auch die Nachricht erhalten das zu diesem Thema keine Lösung aus Ihrem Haus erwartet werden kann. Einen neuen Account zu erstellen kommt für mich nur dann infrage, wen es möglich ist, alle Daten zu kopieren einschließlich der erzeugten Belege, Angebote Rechnungsentwürfe und der gestellten Rechnungen.
Wen erwartet werden soll, dass von uns alle Daten neu eingegeben werden und ich zwischen zwei Accounts wechseln soll. Muss ich leider gestehen, das Lexoffice all seine Reize verliert und ich wie die Kritiker zuvor zu einem Konkurrenzunternehmen Wechseln werde.Jedem Wachsenden unternehmen, dass sich das Ziel steckt, die 500k zu erreichen, was wir alle vermutlich anstreben. Wird dieses Problem zukünftig haben.
Ich hoffe jedoch noch intensiv auf eine Verbesserung seitens Lexoffice. Da auch Doppelbuchungen durch ein einmaliges eingreifen durch den Kunden beim Jahreswechsel vermieden werden können und dies ja nicht zu viel erwartet sein kann, wen man uns ja auch einen kompletten Systemwechsel zumutet welcher sich aufwendiger gestalltet.
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Anonymous commented
Uns hat es auch erwischt! Umstellung von Ist- auf Soll-Versteuerung zum Jahreswechsel 2018/19!
Die Lösung: Neues Kundenkonto angelegt! Stunden um Stunden versucht, die Kontakte, Produkte, Angebote usw. sinnvoll zu überspielen! Leider nicht gelungen! Jetzt sind wir laufend am Springen zwischen den beiden Kundenkonten und übertragen händisch alles in das neue Konto mit Sollversteuerung!!! Das ist Steinzeit!!! Wenn wir nicht den noch größeren Aufwand eines Wechsels zu einem Mitbewerber fürchten würden, würden wir sofort lexoffice auf den Schrott werfen!!!
MfG Stoll-Baumpflege -
Anonymous commented
Auch mich betrifft das jetzt - bin entsetzt, dass das seit 2017 nicht umgesetzt wird.
Mein Steuerberater hat erreicht, dass ich von Soll auf IST umgestellt werde ... Natürlich kann das jederzeit widerrufen werden.
Ich schiebe das Thema also mal wieder hoch und hoffe, dass noch mehr Leute abstimmen .. make some noise.. -
Lukasz Pilarski commented
Hallo, ist auch sehr wichtig für mich, bitte um eine Änderung!!!
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Anonymous commented
Wird auch von mir dringend benötigt!
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Anonymous commented
Auch ich benötige dringend die Möglichkeit der Umstellung von Ist nach Soll Versteuerung
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Anonymous commented
Brauche Lösung für Umstellung von Ist nach Soll Versteuerung.
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Anonymous commented
Brauche Lösung hierzu. Muss ansonsten das Produkt wechseln.
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Erik Weidel commented
Ich bin ab dem 01.01.2018 auch auf die Soll Versteuerung umgestellt worden. Den Tipp ein zweites Kundenkonto anzulegen, damit Lexoffice doppelt kassieren kann, ist nachvollziehbar, aber nicht seriös.
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Andreas commented
Bin mal gespannt, ob auch negative Beiträge veröffentlicht werden!
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Andreas commented
Da kann ich mich Kicker nur anschließen. Da werden Funktionen implementiert, die einem wachsenden Unternehmen nicht helfen. Das ist der falsche Weg!
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Suzanne commented
Ein frohes neues Jahr!
Auch ich bin vor den Kopf gestoßen! Wollte heute die Besteuerungsart für 2018, von Soll- auf
Ist -Besteuerung umstellen. Und stelle nun fest, dass das hier nicht geht.
Dann brauche ich wohl ein neues Programm :-(Schönen Dank auch!
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Kicker commented
Absolut unerläßlich hier eine Problemlösung zu schaffen! Alle Nutzer die hier noch nicht abgestimmt haben werden sich richtig in den a... beissen wenn sie vor diesem Problem stehen werden. und jedes Unternehmen, das wächst wird da hin kommen. IST Versteuerung ist nur eine Ausnahmeregelung des Finanzamts!
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Walter Harig commented
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass ein Wechsel von Ist- auf Sollversteuerung nicht möglich ist. Das ist ein Thema, das jeden Unternehmer einmal beschäftigen kann oder muss. Daher sollten die Programmentwickler hier ganz schnell tätig werden. Bisher konnte ich Lexoffice nur weiterempfehlen, dass lasse ich aber in Zukunft lieber bleiben.
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ASN Aufzug Service Nord GmbH commented
Absolut enttäuschend dass eine Umstellung von IST-Versteuerung auf SOLL-Versteuerung nicht möglich ist !!! Wir sind geradezu entsetzt, denn was jetzt an zusätzlicher Arbeit auf uns zukommt, ist nicht auszudenken.
Der Vorschlag ein zweites Kundenkonto anzulegen und den alten Vertrag zu kündigen funktioniert ja auch nicht ohne weiteres. Auf das "alte Konto" laufen ja noch Zahlungseingänge, wie sollen diese Belege erfasst werden, wenn das neue Konto angelegt ist.....
Bis jetzt waren wir sehr zufrieden mit LEXOFFICE, aber das ist wirklich nicht nachvollziehbar. -
Anonymous commented
Stehe zum Jahreswechsel nun genau vor diesem Problem. Nun habe ich auch Jahresrechnungen mit Leistungszeitraum von 10.2017 - 09.2018 mit Monatszahlungen, die über den Jahreswechsel bis in das Jahr 2018 hinein bezahlt werden. Gibt es dazu vielleicht eine Anleitung?
Viele Grüße