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1,196 Stimmen
Liebe Ideengeber:innen.
wir konnten den Forderungsausfall nun fertigstellen. Sie finden diese Funktion direkt in der Belegliste.
Hier noch ein Wissensartikel zur Nutzung der Funktion: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/9383597-uneinbringliche-forderungen-ausbuchen
Viele Grüße
Mia@Lexware Office
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Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
wir freuen uns, dass diese Idee nun umgesetzt wurde. Sie bekommen die Funktion bei einer privaten und/oder gemischten Kontennutzung angezeigt.
Viele Grüße
Finance-Team@lexoffice
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1,313 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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2,076 Stimmen
Mit der BWA bieten wir Ihnen seit Neuestem die Möglichkeit, einen Monat mit dem Vorjahresmonat zu vergleichen. Selbiges geht auch für Quartale oder ganze Jahre.
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2,826 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten rund um die Warenwirtschaft aber derzeit und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
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kommentierte
Meine Erlöse möchte ich gerne gezielt und getrennt auswerten können: welche Services habe ich in welchem Umfang in Rechnung gestellt? Welches Produkt habe ich wie oft verkauft?
Alle Exporte fassen die Erlöse in einem Betrag je Rechnung zusammen. So lässt sich jedoch nicht erkennen, welcher Service welche Umsätze generiert hat.
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329 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
beim Erfassen des Versicherungsbeleges erfolgt in der Belegerfassung ein Warnhinweis, falls als Steuer nicht “Keine” ausgewählt wurde.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
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436 Stimmen
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1,386 Stimmen
Liebe Nutzer,
diese Funktion steht Ihnen über den Kundenmanager bereit.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
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Wenn die Aufbewahrungspflicht vorüber ist, bin ich nicht berechtigt, weiterhin Daten zu speichern. Das verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung und sollte bei Haufe bekannt sein.
Es muss auf einfachem Weg möglich sein, Belege zu löschen, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Am Besten gleich jahresweise.