Unentgeltliche Wertabgabe erfassen
Es handelt sich um die Buchungen für Unternehmer -Eigenverbrauch (unentgeltliche Wertabgaben Gastronomie), die unter dem Kto 2130 erfasst werden müssen. Dabei muss jeweils der volle und der ermäßigte MwSt- Satz auswählbar sein. Es fließt definitiv kein Geld, kann also nicht über Kasse oder Bank erfasst werden. *Buchungen Private Kfz bzw. Telefonnutzung kann ich dafür auch nicht nutzen. Es muss doch möglich sein, eine +Buchungsfunktion Private Nutzung / Eigenverbrauch neutral so zu gestalten, dass ich die Möglichkeit habe das Sachkonto selbst anzuwählen, den MwSt-Satz auszuwählen und die Notiz (Unternehmerentnahme Speisen oder Verwendung von KfZ )selbst vermerken kann. In der Gastronomie muss man die mtl.erfassen und darauf die MwSt entrichten. Ich brauche dafür dringend eine Lösung
-
anonym kommentierte
Ich glaube das war meine Anfrage. Bisher hat es dafür keine Lösung gegeben. Ich habe jetzt seit 4 Jahren nur mit folgender Notlösung gearbeitet. Alle 19% Abgaben habe ich über private Telefonnutzung gebucht und dabei im Betreff den tatsächlichen Buchungsgrund vermerkt. Die 7% unentgeltliche Unternehmerabgabe habe ich am Jahresende erst verbucht. Dabei habe ich den Betrag der 7% MwSt auf eine 19% unentgeltliche Unternehmerabgabe umgerechnet, einen Berechnungsbeleg dazu erstellt und somit die USt ans FA gezahlt. Bei Erstellung der Anlage EÜR der Steuererklärung muss dies dann jedoch korrekt erfasst werden. Nicht KORREKT verbucht aber zumindest ALLES verbucht. Hoffentlich reagiert Lexoffice endlich mal und nimmt sich dieses Problems an.
-
anonym kommentierte
Ich wäre auch sehr dankbar, wenn diese Idee umgesetzt werden würde.
-
anonym kommentierte
SKR03
4610 - Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 7% USt
3801 - Umsatzsteuer 7 %8915 - Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 7 % USt
1771 - Umsatzsteuer 7 %Ich kann diese Buchungssätze nicht finden. Ich habe Ware eingekauft und verschenkt und abverkauft.
-
Opalewski kommentierte
Bitte geht an die sinnvolle Ergänzung ein, es ist viel Zeit vergangen. VG Oplewski
-
Opalewski kommentierte
Finde frustrierend, dass dieses Thema so lange bekannt und immer noch nicht gelöst ist. Bin neu hier dazugekommen. Wenn es keine Lösung, an sich eine simple Erweiterung des gut funktionierenden Programms möglich ist, so werde ich einfach weiter suchen müssen. Schade, das Ganze könnte so einfach und schnell mit dem Vorschlag vom 15.12.2020 bereits gelöst sein!
-
anonym kommentierte
Das betrifft ja nicht nur Gastronomen, sondern zigtausende Unternehmen, die Waren mit 7 % MwSt verkaufen (Lebensmittelhändler, Metzger, Blumengeschäfte etc.)
-
anonym kommentierte
Das gleiche Problem habe ich auch. Im Mitarbeiter-Chat wurde mir auch mitgeteilt, das müsse ein Steuerberater nachtragen. Schade, dass man nun extra für diese Buchung einen Steuerberater hinzuziehen muß, wo doch Lexoffice damit wirbt, auch für Gastronomie geeignet zu sein.
-
anonym kommentierte
Ich bin mit der Software sehr zufrieden, jedoch ist auch das Thema mit dem Unternehmer Eigenverbrauch und manuell zu erfassende Buchungen noch eine Baustelle. Hat jemand eine Lösung für den Unternehmer Eigenverbrauch gefunden?
-
anonym kommentierte
habe bis jetzt auch nur über die Private Telefonutzung die Pauschbeträge mit vollem Steuersatz eingetragen. Bin am Überlegen ob ich die Ermäßigtem Beträge Monatlich von etwas hören Einkaufsrechnungen buche das wäre zumindest ne Vorübergehede Lösung. Gibt es auf Facebook nicht ne Lexxoffice Gruppe wo man mehr Gastronomen die mit Lexxoffice arbeiten dazu anwerben kann für diese Idee Ihre Stimmen da zulassen? Desto mehr Stimmen diese Idee bekommt desto schneller wirdse umgesetzt.
-
anonym kommentierte
Da Lexoffice hier bisher nicht reagiert nochmal die Frage in die Runde: Hat hier schon jemand selbst eine Lösung gefunden? Ich arbeite ohne Steuerberater und das soll auch so bleiben. Bin für alle Tipps dankbar.
-
anonym kommentierte
Ich habe das gleiche Problem. Eine neutrale Eintragmöglichkeit mit allen MwSt.-Sätzen wäre super hilfreich. Das betrifft ja z.B: alle Gastronomen bzw alle Unternehmer in der Lebensmittelbranche.
-
anonym kommentierte
Das selbe Problem habe ich auch gerade.
-
anonym kommentierte
Das gleiche Problem habe ich auch. Im Mitarbeiter-Chat wurde mir heute mitgeteilt, das müsse ein Steuerberater nachtragen. Schade, dass man nun extra für diese Buchung einen Steuerberater hinzuziehen muß, wo doch Lexoffice damit wirbt, alles allein lösen zu können.
Ich denke Gastronomen gibt es hier ein paar mehr ;-)