Uneinbringliche Forderungen
Hallo Zusammen, ich freue mich über die vielen Benutzer von Lexoffice, die ja scheinbar alle Kunden haben die immer bezahlen.
Leider ist das bei uns nicht so!
Nun würde ich gern die Rechnungen inkl. Umsatzsteuer ausbuchen.
Bitte nicht wieder damit anfangen "benutzen Sie die Rechnungskorrektur", das ist absolut unprofessionell für ein Buchhaltungsprogramm. Bitte fügen Sie die Option dafür ein.
Zitat von einem Mitbewerber "Wenn ein derartiger Fall eintritt, kann die offene Forderung komplett ausgebucht werden. Auch die Umsatzsteuer darf korrigiert werden und falls du sie bereits an das Finanzamt bezahlt hast, darfst du sie dir zurück holen."
Hier sollte auch nicht abgestimmt werden, das gehört in jedes Buchhaltungsprogramm!!!
Vielen Dank!
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anonym kommentierte
Ja Sie haben Recht, es ist nicht nur lästig, weil der Überblick manchmal verloren geht, allein der Ordnung wegen, wäre es schon wichtig. Es ist aber nicht immer sinnvoll alles zu stornieren. Manchmal ergeben sich in solchen Fällen neue Fakten, dann macht eine Handhabe wieder Sinn, hat man die Rechnung aber storniert, hat man sich selbst benachteiligt und Geld verloren. Und das im Prinzip, weil das Programm nicht ausreichend aufgestellt ist. Zumal ich es als besonders schwierig in den Fällen betrachte, in denen nach dem Stornieren, der Kunde doch noch aus irgendeinem Grund bezahlt. Und was ist bei Gerichtsprozessen, die länger laufen? Ich finde, hier ist keine Abstimmung sondern Handlungsbedarf angesagt. Danke.
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anonym kommentierte
Leider hat Sie Recht, denn wir erleben nun auch Insolvenzen unserer Kunden und stehen beim gleichen Problem, dass wir ja selbst buchen um Kosten des Steuerberaters zu sparen und das selbst im Griff haben möchten, also wäre diese Funktion absolut hilfreich!
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anonym kommentierte
Absolut Wichtig!
Wenn zb. Ratenzahlungen über mehrer geschäftsjahre eingegangen sind geht auch keine Stornobuchung mehr! -
anonym kommentierte
Man muss keine Rechnungskorrektur sondern eine Stornorechnung schreiben, das reicht dem Steuerberater um offene Posten auszugleichen.
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anonym kommentierte
Man kann im Programm auch Stornorechnungen erstellen, damit ist dann die vorherige Rechnung ausgebucht auch beim Steuerberater.
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anonym kommentierte
Das ist ein sehr wichtiger Punkt! Ich kann nicht jedes Mal, wenn eine Forderung uneinbringlich ist, den Steuerberater hinzuziehen!
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anonym kommentierte
Diese Funktion sollte unbedingt eingefügt werden.
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saubereklamotten.de kommentierte
unbedingt umsetzen
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anonym kommentierte
Mein Steuerberater weist auch immer wieder auf die offnen Posten hin und ich kann sie nicht ausbuchen und geltend machen. Das ist eine extreme Lücke in der Gesamtfunktion... eigentlich gar nicht rechtens.
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anonym kommentierte
Würde ich auch klasse finden!
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anonym kommentierte
Ja, das sehe ich absolut genauso.