anonym
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1,179 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee ·Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteEin sehr wichtiges Anliegen! Mir wurde mitgeteilt, dass diese Option angeblich zum Jahreswechsel für alle NutzerInnen vorhanden sein soll.
Ich hoffe, dass diese Option dann auch wirklich vorhanden sein wird!!! -
4 Stimmenanonym teilte diese Idee ·
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1,503 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
Bei uneinbringlichen Forderungen (für die es leider in LexOffice immer noch keine Option zur Bearbeitung gibt) ist es rechtlich falsch eine Rechnungskorrektur vorzunehmen. Man hat ja schließlich nicht vor, dem Kunden - wenn er z.B. bei offenen Teilbeträgen zahlungsunfähig ist - eine Gutschrift zu schenken. Leider ist dieses Thema bei LexOffice schon viel zu lange offen.
Hier der Hinweis für LexOffice: Andere Buchhaltungssysteme, die auf dem Markt sind, haben diese Option!!!