Zum Inhalt springen

lexoffice Ideensammlung

Welche Idee steckt hinter lexoffice ?

Wir nehmen Kundenorientierung wörtlich. Ihnen als Kunden möchten wir die Möglichkeit geben, Ihre Wünsche und Ideen einzubringen. Nach dem Crowd-Sourcing-Prinzip setzen wir als Lexware auf Ihre Meinung und Ihre Anregungen. Sie wissen am Besten wie es für Sie am einfachsten ist und was Ihnen wirklich gefällt.

Wie funktioniert die Ideensammlung?

Sie reichen Ihre Idee bei den lexoffice Moderatoren ein. Diese geben die Idee zur Abstimmung frei oder führen sie mit bereits bestehenden Ideen zusammen. Wir freuen uns immer über konstruktive Beträge im Ideenforum. Es geht jedoch bei der Abstimmung darum ein Meinungsbild und Tendenzen zu erfragen. Das heißt nicht, dass alle Ideen automatisch realisiert werden. Diese gilt es anschließend zu fokussieren und zu prüfen. Sollte die Idee nicht veröffentlicht werden, informieren Sie die Moderatoren in der Regel. Während der Abstimmung erhält die Idee den Status “offen”. Wie lange eine Idee zur Abstimmung steht, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Daher kann eine Idee auch mal über einen sehr langen Zeitraum zur Abstimmung stehen. Als Abonnent einer Idee werden Sie automatisch über einen Statuswechsel informiert.

  • Aktive Ideen
  • Top Ideen
  • Neue Ideen
  • Mein Feedback

322 gefundene Ergebnisse

  1. Kundennummer auf dem Überweisungsbeleg

    Wir wünschen uns die automatische Übertragung der Kundennummer in den Verwendungszweck des
    Überweisungsbelegs. Dies wäre nach Rücksprache mit unseren Lieferanten auch in deren Interesse.

    189 Stimmen
    Abstimmen

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
    Sie haben noch zur Verfügung! (?) (Ansicht…)
    offen  ·  2 Kommentare  ·  Buchhaltung  ·  Admin →
    How important is this to you?

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
  2. Differenzbesteuerung UStG §25A

    Verkaüfe, deren Einkauf einem Privatankauf (Gebrauchtwaren) zugrunde liegen, unterliegen der Differenzbesteuerung UStG § 25A.

    Es wäre sehr gut, diesen Zusatz bei den Steuersätzen einzupflegen.
    Der Steuersatz kann in der Rechnung auf 0 gesetzt werden. Gegenüber der Steuer muss dann anschließend in der Buchführung die Gesamtsumme abzüglich der Ankaufsumme aufgesplittet werden.

    509 Stimmen
    Abstimmen

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
    Sie haben noch zur Verfügung! (?) (Ansicht…)
    How important is this to you?

    Wir sind froh, dass du hier bist

    Bitte melden Sie sich an, um Feedback zu hinterlassen

    Angemeldet als (Abmelden)
1 2 13 14 15 17 Weiter →
  • Sehen Sie Ihre Idee nicht?

Feedback- und Wissensdatenbank