Differenzbesteuerung UStG §25A
Verkaüfe, deren Einkauf einem Privatankauf (Gebrauchtwaren) zugrunde liegen, unterliegen der Differenzbesteuerung UStG § 25A.
Es wäre sehr gut, diesen Zusatz bei den Steuersätzen einzupflegen.
Der Steuersatz kann in der Rechnung auf 0 gesetzt werden. Gegenüber der Steuer muss dann anschließend in der Buchführung die Gesamtsumme abzüglich der Ankaufsumme aufgesplittet werden.
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anonym
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Seit vielen Jahren wird die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG von Lexoffice-Nutzern gefordert. Die Idee existiert seit 2012, hat inzwischen über 600 Stimmen gesammelt und die Kommentare zeigen, dass das Thema für viele Branchen geschäftskritisch ist.
Ich möchte die Dringlichkeit ausdrücklich unterstreichen.
Die Differenzbesteuerung betrifft längst nicht nur Gebrauchtwagenhändler. Sie ist für zahlreiche Unternehmen im Gebrauchtwarenhandel essenziell – darunter Händler von Sammelkarten, Videospielen, Konsolen, Büchern, Schallplatten, Figuren, Comics, Antiquitäten, Fahrrädern, Musikinstrumenten und vielen weiteren Produkten.
Aktuell zwingt das Fehlen dieser Funktion viele Nutzer dazu, parallele Excel-Tabellen zu führen, Einkaufspreise separat zu dokumentieren und die eigentliche Berechnung anschließend durch den Steuerberater durchführen zu lassen. Das verursacht unnötigen Aufwand, zusätzliche Kosten und erhöht gleichzeitig die Fehleranfälligkeit.
Besonders frustrierend ist dabei, dass es am Markt bis heute kaum eine wirklich überzeugende Lösung gibt. Die wenigen verfügbaren Zusatztools oder Workarounds sind häufig kaum komfortabler als eine eigene Excel-Liste. Der versprochene Digitalisierungsvorteil geht dadurch weitgehend verloren.
Genau deshalb wäre eine native Differenzbesteuerung in Lexoffice aus meiner Sicht ein enormer Wettbewerbsvorteil und ein echtes Alleinstellungsmerkmal. Mir ist aktuell kein etabliertes, modernes und benutzerfreundliches Buchhaltungstool bekannt, das dieses Thema wirklich sauber und durchgängig löst.
Lexoffice könnte hier eine Marktposition besetzen, die bisher praktisch unbesetzt ist, und damit eine große Zielgruppe aus dem Gebrauchtwarenhandel gewinnen.
Umso schwerer nachvollziehbar ist es, dass ausgerechnet diese Funktion seit über einem Jahrzehnt nicht umgesetzt wurde. Gerade von einem Freiburger Unternehmen hätte ich erwartet, dass das Thema Nachhaltigkeit und Wiederverwendung stärker berücksichtigt wird. Der Gebrauchtwarenhandel ist schließlich ein zentraler Bestandteil einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft.
Daher meine ausdrückliche Bitte:
Bitte priorisiert die Umsetzung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Für viele bestehende Nutzer wäre das eine enorme Erleichterung im Tagesgeschäft. Gleichzeitig könnte Lexoffice damit eine große Zahl neuer Kunden gewinnen, die bisher aufgrund dieses fehlenden Features auf andere Lösungen ausweichen müssen.
Für mich persönlich ist die fehlende Differenzbesteuerung aktuell einer der größten Schwachpunkte eines ansonsten sehr guten Produkts.
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anonym
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Hallo,
benötige die Differenzbesteuerung für KFZ-Handel. Jedes Mal muss der Steuerberater umbuchen, kostet Zeit und Geld.
Sonst muss man sich umschauen, was alternative Software bietet. -
anonym
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Hallo,
wie kann es sein, dass es in Lexware keine Möglichkeit gibt, die Differenzbesteuerung anzuwenden. Dieses Problem ist offensichtlich schon seit über 13 Jahren unbehandelt, wie kann das sein???
Führen Sie umgehend diese Funktion ein andernfalls verlieren Sie massenhaft Kunden!! -
anonym
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Bitte diese Funktion dringend bereitstellen. Vielen Dank.
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Jan
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Bitte ganz dringend die Möglichkeit zur Differenz- und Margenbesteuerung gem. § 25 UStG schaffen. Danke!
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anonym
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Es wäre echt super wenn ihr die Differenzbesteuerung mit reinnehmen würdet, weil für Gebrauchtwagen oder auch gebraucht Fahrräder in meinem fall.
weil bin jedes mal extern darauf angewiesen meinem Steuerberater eine Bestandsliste zu schicken mit dem Erlös aus EK und VK zu schicken damit er die Differenzbesteuerung ausrechnet und die in die Ust. Voranmeldung mit reinpackt.
Somit könnte man sich den schritt sparen und man könnte denn die Ust Voranmeldung selber machen unter anderem
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anonym
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Ebenfalls eine absolute Mussfunktion für mich. Wenn das nicht absehbar geht, muss ich auch von Lexoffice Abstand nehmen!
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anonym
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Bitte die Differenzbesteuerung mit einpflegen, damit ich die Rechnungen nicht mehr als PDF hochladen muss, sondern über Lexoffice schreiben kann. Vielen Dank.
Ansonsten müssen wir uns bei der Konkurrenz umschauen. -
anonym
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Wir brauchen die Darstellung der Differenzbesteuerung auch unbedingt! Hätte ich eher gewusst, dass diese Darstellung hier überhaupt nicht möglich ist, hätte ich tatsächlich wohl ein anderes Programm gewählt.
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anonym
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Ich brauche das auch sehr dringend. Wenn es immer als "Aktuell nicht vorgesehen" stehen bleibt, werde ich nächstes Jahr zum Januar ein anderes Programm suchen.
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anonym
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Auch wir bitten dringend um Umsetzung. Ansonsten können wir Lexoffice in Zukunft leider nicht mehr nutzen...
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anonym
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Wir brauchen das auch ganz dringend... Danke
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anonym
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Auch ich muss differenzbesteuerte Rechnungen erstellen, wann kann mit einer Implementierung gerechnet werden? Beste Grüße!
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anonym
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Bitte diese Idee schnell umsetzten, ich brauche das auch. Danke
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anonym
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$ 25 a - Bitte, bitte kurzfristig implementieren!
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anonym
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Ich brauche ein Tool für differenzbesteuerte Rechnungen über Gebrauchtwaren Verkäufe. Das wäre sehr hilfreich
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anonym
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Aktuell nicht vorgesehehn aus dme Jahr 2014. Liebes Lexoffice Team, nach gut 10 Jahren wäre es doch endölich mal angebracht diese Thema umzusetzen. Das Nachhaltigkeitsthema wird immer größer und auch Ihr könntent mehr Kunden generiren, wenn ihr endlich an den Nutzer des Gebrauchtwarenhandels gehen würdet. Ich würde sofort umsteigen und wäre auch bereit statt aktuell 245 Euro knapp 300 Euro zu bezahlen, da euer Programm für den Laien mega übersichtlich und einfach ist. Die Option lässt sich mit sicherheit durch einen Bearbeitungslink der Position einführen, wo durch IEngabe des Einkaufspreisese automatisch die 2 zusätzlichen Buchungen eingepflegt werden und am Ende der Rechnung eben 0 Prozent Umsatzsteuer generiert werden.
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amXXXok
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Die Differenzbesteuerung betrifft nicht nur den Handel mit Gebrauchtwagen und Antiquitäten. Nahezu jeder Handel mit Gebrauchtwaren unterliegt der Differenzbesteuerung gemäß UStG §25A. Darunter fallen Gegenstände wie Videopspiele und Spielekonsolen, Comics und Bücher, alte Videos und DVD's sowie CD's und Schallplatten, Briefmarken und Münzen, altes Spielzeug und Figuren, Sammelkarten, Bekleidung und vieles, vieles mehr. Das einkaufen dieser Waren erfolgt naturgemäß, nahezu ausschließlich, über Privatpersonen, welche keine Umsatzsteuer ausweisen können. Das Fehlen dieser Funktion führt dazu, dass ein großer Kundenkreis von Lexoffice ausgeschlossen wird und ein einkaufen von Waren über Plattformen wie ebay, Kleinanzeigen oder auch einfach auf dem Flohmarkt, nicht möglich ist.
Die Implementierung dieser Funktion wäre ein großer Schritt hin zur Kundenzufriedenheit und würden vielen Nutzern bei der Einhaltung steuerlicher Vorschriften behilflich sein. Es ist daher von hoher Dringlichkeit, dass Lexoffice diese Funktion zeitnah implementiert, um sicherzustellen, dass Ihre Kunden die rechtlichen Anforderungen erfüllen können und nicht unnötig benachteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Rick Hoffmann
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anonym
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Wir handeln mit gebrauchten Instrumenten, auch für mich super wichtig, um hier weite rmachen zu können. Hätte ich das vorher gewusst...
Differenzbesteuerung muss unbedingt dazukommen. -
anonym
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich sollte wohl nicht der einzige sein, der Rechnungen mit Differnzbestteuerung einpflegen muss!
Das Lexoffice das nicht verarbeiten kann ist ein absolutes Unding und vereinfacht in keinster Weiße meine Porzesse.