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Kann es denn wirklich sein, dass Lexware Office immer noch nicht kompatibel mit Mollie Zahlungen ist? Diese Idee wurde im August 2019 erstellt? Und warum hat diese Idee nur 77 Stimmen? Welche Zahlungsanbieter verwenden denn Alle, die noch so entspannt sind?
Dieser extrem Umständliche Weg Mollie Zahlungen in Lexoffice rechtssicher zu verbuchen ist eine Katastrophe.
Es muss einfach möglich sein, hochgeladene Rechnungen mit Mollie-Zahlungen zu verbuchen ohne Stunden damit zu verbringen Rechnungen mit verschiedenen Steuersätzen aus verschiedenen Ländern mit der monatlichen Mollie Auszahlung zu verbuchen.
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1,054 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
gerne möchten wir Sie informieren, dass wir Ihren Feature-Wunsch umgesetzt haben. Sie können nun das Suchfeld nutzen, um nach Serienvorlagen zu suchen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/8885277-suche-in-serienvorlagenFalls Sie weitere Anregungen und Ideen haben, können Sie uns gerne eine Idee einreichen.
Viele Grüße
Belege-Team@lexoffice
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3,941 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
wir halten dieses Feature für interessant. Der Vorschlag befindet sich derzeit in Prüfung, er steht aber weiterhin für Sie offen zur Abstimmung. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden wir den Status entsprechend aktualisieren.
Viele Grüße
Finance-Team@lexoffice
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716 Stimmen
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1,121 Stimmen
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1,876 Stimmen
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3,310 Stimmen
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Kann hier meinem Vorredner nur zustimmen und zitiere ihn daher:
"Ich schließe mich an. Für mich sehr wichtig:
Nach X tagen Zahlungserinnerung.
Nach Y Tagen nach Zahlungserinnerung die 1. Mahnung inkl. Mahngebühren.
Nach Z Tagen nach 1. Mahnung die letzte Mahnung inkl. weiterer Mahngebühren.Texte sollte wie bereits verfügbar auswählbar sein. Unterschiedliche Texte bei Zahlungserinnerung und Mahnungen."
Komplett automatisiert sollte es nur sein, wenn vom Kunden bisher keine Teilzahlung eingegangen ist. Ansonsten liegt es nahe, dass man eine Sondervereinbarung getroffen hat. Ist sich das System nicht sicher ob eine Erinnerung/Mahnung versendet werden soll, könnte dies auch über eine Erinnerung im Dashboard oder unter den offenen Belegen gelöst werden. "Ein Kunde hat die Rechnugn vom XX.XX.XX nicht bezahlt. Möchten Sie eine Erinnerung/Mahnung senden?" Ein Klick und die Erinnerung/Mahnung ist drausen.
Und an den Kollegen vom Mittwoch, 18. Januar 2023, 10:27 Uhr.
Wer etwas gegen Automatisierung hat, hat zu viel Zeit, zu wenige Kunden oder "Angst". Es gibt ältere oder verwirrte Kunden die vielleicht mal eine Rechnungsseite übersehen oder einfach vergessen zu überweisen. So etwas kommt vor und ist prinzipiell kein Problem. Nur dann jedes mal in Lexoffice manuell eine Erinnerung zu stellen ist nervig. Ich bin kein Freund von Mahnungen und ändere die Mahnungen aktuell immer zu "Erinnerungen" ab - auch nervig. Das schlimmste ist für mich persönlich aber nicht der Zeitaufwand sondern dieses ständige daran denken zu müssen. Eine gut durchdachte Automatisierung und alles läuft von allein ohne ständig daran denken zu müssen. Für mich ein sehr befreiendes Gefühl.
anonym
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Seit vielen Jahren wird die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG von Lexoffice-Nutzern gefordert. Die Idee existiert seit 2012, hat inzwischen über 600 Stimmen gesammelt und die Kommentare zeigen, dass das Thema für viele Branchen geschäftskritisch ist.
Ich möchte die Dringlichkeit ausdrücklich unterstreichen.
Die Differenzbesteuerung betrifft längst nicht nur Gebrauchtwagenhändler. Sie ist für zahlreiche Unternehmen im Gebrauchtwarenhandel essenziell – darunter Händler von Sammelkarten, Videospielen, Konsolen, Büchern, Schallplatten, Figuren, Comics, Antiquitäten, Fahrrädern, Musikinstrumenten und vielen weiteren Produkten.
Aktuell zwingt das Fehlen dieser Funktion viele Nutzer dazu, parallele Excel-Tabellen zu führen, Einkaufspreise separat zu dokumentieren und die eigentliche Berechnung anschließend durch den Steuerberater durchführen zu lassen. Das verursacht unnötigen Aufwand, zusätzliche Kosten und erhöht gleichzeitig die Fehleranfälligkeit.
Besonders frustrierend ist dabei, dass es am Markt bis heute kaum eine wirklich überzeugende Lösung gibt. Die wenigen verfügbaren Zusatztools oder Workarounds sind häufig kaum komfortabler als eine eigene Excel-Liste. Der versprochene Digitalisierungsvorteil geht dadurch weitgehend verloren.
Genau deshalb wäre eine native Differenzbesteuerung in Lexoffice aus meiner Sicht ein enormer Wettbewerbsvorteil und ein echtes Alleinstellungsmerkmal. Mir ist aktuell kein etabliertes, modernes und benutzerfreundliches Buchhaltungstool bekannt, das dieses Thema wirklich sauber und durchgängig löst.
Lexoffice könnte hier eine Marktposition besetzen, die bisher praktisch unbesetzt ist, und damit eine große Zielgruppe aus dem Gebrauchtwarenhandel gewinnen.
Umso schwerer nachvollziehbar ist es, dass ausgerechnet diese Funktion seit über einem Jahrzehnt nicht umgesetzt wurde. Gerade von einem Freiburger Unternehmen hätte ich erwartet, dass das Thema Nachhaltigkeit und Wiederverwendung stärker berücksichtigt wird. Der Gebrauchtwarenhandel ist schließlich ein zentraler Bestandteil einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft.
Daher meine ausdrückliche Bitte:
Bitte priorisiert die Umsetzung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Für viele bestehende Nutzer wäre das eine enorme Erleichterung im Tagesgeschäft. Gleichzeitig könnte Lexoffice damit eine große Zahl neuer Kunden gewinnen, die bisher aufgrund dieses fehlenden Features auf andere Lösungen ausweichen müssen.
Für mich persönlich ist die fehlende Differenzbesteuerung aktuell einer der größten Schwachpunkte eines ansonsten sehr guten Produkts.