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lexoffice Ideensammlung

Welche Idee steckt hinter lexoffice ?

Wir nehmen Kundenorientierung wörtlich. Ihnen als Kunden möchten wir die Möglichkeit geben, Ihre Wünsche und Ideen einzubringen. Nach dem Crowd-Sourcing-Prinzip setzen wir als Lexware auf Ihre Meinung und Ihre Anregungen. Sie wissen am Besten wie es für Sie am einfachsten ist und was Ihnen wirklich gefällt.

Wie funktioniert die Ideensammlung?

Sie reichen Ihre Idee bei den lexoffice Moderatoren ein. Diese geben die Idee zur Abstimmung frei oder führen sie mit bereits bestehenden Ideen zusammen. Wir freuen uns immer über konstruktive Beträge im Ideenforum. Es geht jedoch bei der Abstimmung darum ein Meinungsbild und Tendenzen zu erfragen. Das heißt nicht, dass alle Ideen automatisch realisiert werden. Diese gilt es anschließend zu fokussieren und zu prüfen. Sollte die Idee nicht veröffentlicht werden, informieren Sie die Moderatoren in der Regel. Während der Abstimmung erhält die Idee den Status “offen”. Wie lange eine Idee zur Abstimmung steht, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Daher kann eine Idee auch mal über einen sehr langen Zeitraum zur Abstimmung stehen. Als Abonnent einer Idee werden Sie automatisch über einen Statuswechsel informiert.

  • Aktive Ideen
  • Top Ideen
  • Neue Ideen
  • Mein Feedback

323 gefundene Ergebnisse

  1. Reverse Charge bei Kleinunternehmern/umsatzsteuerbefreiten Unternehmen

    Nach §13b UStG müssen auch Kleinunternehmer oder umsatzsteuerbefreite Unternehmen die USt für z.B. Google Adwords Leistungen abführen, es ist aber nicht möglich diese auf das entsprechende Konto in Lexoffice zu buchen (erzeugt einen Fehler), geschweige denn eine Umsatzsteuervoranmeldung dafür abzugeben. Ebenso werden Einnahmen auf das Konto 4200 statt korrekterweise auf das Konto z.B. 4100 gebucht.

    138 Stimmen
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  2. Dauerfrist-Verlängerung einreichen

    Mit meiner alten Buchhaltungslösung konnte ich mit 2 Klicks die Dauerfristverlängerung beantragen (1/11 der Vorjahreswerte berechnen und per ELSTER versenden).

    Bei Lexoffice gibt es leider nichts dergleichen, hier scheint man manuell eine ELSTER-Meldung zur Dauerfrist-Verlängerung einreichen zu müssen...

    296 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

  3. Rückstellung / Rücklagen anlegen

    Ich würde gern ganz einfach eine Rückstellung einstellen und diese dann im nächsten Jahr auflösen. Dazu wäre eine Funktion super!

    176 Stimmen
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  4. Saldenvorträge für alle Konten buchen (z.B. Darlehen)

    Es müsste doch in einem Buchhaltungsprogramm möglich sein, alle Saldenvorträge (z.B. Darlehen) zu buchen!?

    399 Stimmen
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    Liebe:r Ideengeber:in,

    vielen Dank für Ihre Anregung!

    Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.

    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

  5. Aufteilung der Vorsteuer gem. § 15 Abs. 1a, Abs. 1b oder Abs. 2 UStG bei gemischten Umsätzen

    Schade, kann nach wie vor keine nicht abziehbare Vorsteuer umbuchen und muss dass jetzt manuell in der Offline-Welt vornehmen. Klasse!

    Beispiel:

    20.000 € Umsatzerlös m. 19 % Umsatzsteuer (66,7 %)
    10.000 € Umsatzerlös von der Umsatzsteuer befreit (33,3 %)
    30.000 € Gesamtumsatzerlös (100 %)

    vereinfacht dargestellte Aufteilung der Vorsteuer am Jahresende:

    3.500,00 € aufzuteilende Vorsteuer (100 %)
    2.334,50 € abziehbare Vorsteuer (66,7 %)
    1.165,50 € nicht abziehbare Vorsteuer, jedoch Betriebsausgabe (33,3 %)

    Damit wird zum einen die EÜR und zum anderen die USt-Erklärung fehlerhaft.

    Vorschlag: Unbedingt manuelle Umbuchungen ermöglichen oder einen aufteilbaren Vorsteuerschlüssel anlegen lassen. Spart dem Nutzer Geld für…

    49 Stimmen
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  6. Kalender mit Termine für das Finanzamt

    Kalender mit Erinnerungen an wichtigen Termine (ESt-Vorauszahlungen und USt-Voranmeldungen und entsprechende Zahlungen, Abgabe der Steuererklärung) für das Finanzamt (je monatlich, quartalsweise oder jährlich)

    90 Stimmen
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  7. Erweiterungspaket für Vereine

    Lexoffice ist ein komfortables und kostengünstiges Tool um als Verein seine Finanzen im überblick zu halten. Auf dem Markt gibt aber aber keine Software die diesen Umfang und Mitgliederverwaltung zusammenbringt. Zusätzlich zu den Finanzen sollten auch Spendenquittungen erstellt werden können.

    86 Stimmen
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  8. Auslagen von Mitarbeitern erstatten.

    Wenn man sowieso schon eine Rechnung auf "privat bezahlt" setzen kann, wäre es toll, diese Auslagen dann per Knopfdruck auf das Konto des Mitarbeiters bezahlen zu können, unter Übernahme der Rechnugnsnummer der Originalrechnung als Referenz.

    26 Stimmen
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  9. Berechnung der Entnahmen und Einlagen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG aufschlüsseln

    In der amtlichen EÜR gibt es die Positionen 122 und 123: Entnahmen und Einlagen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG. Leider erschließt sich keineswegs, wie dieser seitens Lexoffice berechnet wurde.
    Daher wäre eine Aufschlüsselung (z. B. durch anklicken und anzeigen der einzelnen Werte, aus denen sich die Positionen berechnen) hilfreich.

    12 Stimmen
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    Liebe Unterstütze dieser Idee,

    eine Aufschlüsselung der Positionen finden Sie schon jetzt im Menü Buchhaltung/Kontenübersicht. Dort im Kontoauszug bei den Kategorien Privatentnahme und Privateinlagen.

    Viele Grüße
    Heike@lexoffice

  10. Dokumenten Archiv für nicht-zuordnungsfähige Dokumente

    Ich würde mir wünschen, Belege wie z.B. Finanzamt-Belege oder sonstige Unterlagen welche wichtig sind zu archivieren. Hierbei meine ich zum Beispiel wichtige Informationen vom Finanzamt oder Vertragsdokumente die anhängig zu Belegen sind.

    65 Stimmen
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  11. Privatanteile buchen (außer KFZ und Handy) z.B. Software-Nutzung

    Man sollte neben der Möglichkeit Privatanteile für KFZ- und Handy-Nutzung zu buchen, auch die Möglichkeit haben, andere Dinge, wie z.B. private Software-Nutzung (Beispiel Adobe Creative Cloud) monatlich zu buchen.
    Auf Anfrage beim lexoffice Support, war die Antwort, dass das nicht möglich ist, die entsprechenden Konten können nicht angesprochen werden. Man könne ja als Workaround als Sonstige Ausgabe buchen und der Steuerberater könne dann umbuchen Ende des Jahres.
    Allerdings kaufe ich lexoffice nicht, um dann auf jeden Fall noch einen Steuerberater zu beschäftigen...!

    140 Stimmen
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    Viele Grüße
    Johanna@lexoffice Team

  12. Guthaben Aufladungen / Kreditoren, Lieferanten ohne Beleg zuordnen

    Wir haben einige Lieferanten, wo wir ein Guthaben einzahlen und von diesem dann Rechnungen abgezogen werden (z.B. Deutsche Post Portokasse). Bisher lässt sich das nicht sinnvoll in Lexoffice abbilden. Eine Auswahlmöglichkeit der Kreditoren bei "ohne Beleg zuordnen" wäre super.

    197 Stimmen
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    Johanna@lexoffice Team

  13. GuV sowie Einnahmen/Ausgaben Überblick monatlich als Tabelle darstellen

    Es sollte möglich sein hier nicht nur einen Monat oder einen Zeitraum anzeigen zu lassen sondern die Monate nebeneinander als Tabelle. So sieht man dann die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben. Aktuell ist es sehr umständlich sich das anzusehen da man dann die einzelnen Monate ausdrucken muss.

    82 Stimmen
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  14. Umsatzsteuer-Voranmeldung International / EU

    Ich arbeite viel im Ausland, tanke, kaufe Werkzeuge und Material, etc.
    Die Umsatzsteuer-Voranmeldung gestaltet sich mauell sehr aufwändig. Da aber bereits alle Belege im Lexoffice abgelegt sind wäre eine Zuordnungsfunktion zum Land und eine "elsterbare" Aufstellung.

    siehe auch:
    https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_international/Umsatzsteuerverguetungsverfahren_in_der_EU/684822

    27 Stimmen
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  15. Rechnungen als uneinbringbar abschreiben

    Ja, leider ist es uns jetzt auch passiert, ein Kunde ist pleite. Ich kann die Rechnungen stornieren aber sauberer ist es, wenn man sie als "uneinbringbar" abschreiben könnte, oder?

    140 Stimmen
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    Johanna@lexoffice Team

  16. Vorjahreswerte manuell eintragen/ importieren

    Unser Unternehmen gibt es schon länger am Markt. Es wäre vorteilhaft die Vorjahreswerte (mind. ein Jahr) eintragen/ importieren zu können, um damit einen Vergleich zu den aktuellen Daten in Lexoffice zu haben?

    Der Vergleich, also die Gegenüberstellung ist aktuell schon möglich, allerdings nur mit in Lexoffice generierten Daten.

    Ich schätze, dass eine Schnittstelle, in dem die Daten manuell editbar sind und nicht nur von den Vorjahreswerten automatisch übernommen werden, möglich und einfach umsetzbar wäre.

    Vielen Dank.

    24 Stimmen
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  17. Sortierfunktion in der Buchungsübersicht

    Mir fehlt sehr die Möglichkeit in der Buchungsübersicht nach Belegdatum, nach Alphabet oder nach Betrag sortieren zu können - so könnte man viel einfacher mal was kontrollieren :-) Oder auch mal als Deckblatt Liste für die eine oder Andere Ablage nutzbar werden lassen. Aus anderen Programmen kenne ich, dass man die Möglichkeit hat sich die Buchungen tageweise anzuschauen - das ist sehr hilfreich, gerade wenn man Buchungsfehlern auf der Spur ist...

    75 Stimmen
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  18. Datumsauswahl auch für Zeiträume und nicht nur Monat/Quartal/Jahr

    In den Auswahlen kann man oft zwischen Monat/Quartal und Jahr wählen. Gerade in der GuV/ EÜR und auch bei Einnahmen und Ausgaben Überblick sollte man auch andere Zeiträume auswählen können.

    116 Stimmen
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  19. Bilanz für UG, GmbH oder auch für nicht bilanzpflichtige

    Die GuV ist schon umgesetzt. Es wäre Schön wenn man für die kleine GmbH oder UG eine Bilanz mit lexoffice erstellen könnte.
    Sage One hat die Bilanz schön implementiert!

    735 Stimmen
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    Liebe Unterstützer dieser Idee,
    momentan arbeiten wir an diversen Top Ideen, zu diesen gehört diese Ideen momentan nicht. im kommenden Jahr ist keine Umsetzung dieser Idee geplant. Wir informieren Sie bei Änderungen über einen Statuswechsel.
    Viele Grüße
    Emily@lexoffice

  20. Guthaben bei Lieferanten sollten auch in den offenen Posten ausgewiesen werden

    Wenn ein Guthaben bei einem Lieferanten besteht, der eine neue Rechnung stellt kann diese nur über Kasse, angebundene Bank oder Privat bezahlt werden. Das Guthabenkonto wird hiebei nicht angeboten, somit kann das Guthaben auch nicht abnehmen. Bezahlen werden muss dann die Rechnung über Privat und der StB. muss diese Privatzahlung mit dem Guthaben verrechnen.
    Das ist praxisfremt. Das Guthabensollte über offene Posten abzurechnen sein.

    35 Stimmen
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