anonym
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15 gefundene Ergebnisse
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12 Stimmen
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3 Stimmen
anonym teilte diese Idee ·
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544 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
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63 Stimmen
In dem neuen Bereich "Steuerliche Meldungen" können Sie konfigurieren, ob Sie eine Dauerfristverlängerung haben.
Im neuen Umsatzsteuer-Vorauszahlungs-Widget auf dem Dashboard werden Ihnen entsprechend Ihrer Einstellung die aktuelle Meldung und die nächste Meldung angezeigt.
Die steuerlichen Meldungen und das zugehörige Dashboard-Widget werden momentan nach und nach an alle Kund:innen ausgerollt.
anonym unterstützt diese Idee ·
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70 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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110 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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209 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.Viele Grüße
Mareike@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
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54 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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165 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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750 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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189 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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65 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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128 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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5,144 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
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7,357 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Da lexoffice für Buchhaltungslaien entwickelt wurde, bieten wir lediglich einen “schmalen” Kontenrahmen an, der die wichtigsten Geschäftsfälle abdeckt.
Außerdem möchten wir die Buchhaltung für unsere Kund:innen automatisieren und somit den manuellen Buchungsaufwand möglichst gering halten.Die automatisieren Geschäftsvorfälle mit den entsprechenden Konten werden von uns aber schrittweise erweitert.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
Hallo,
so wie ich das verstehe verstoßen Sie mit ihrem Vorgehen gegen das BUrlG. Der Urlaub richtet sich im Allgemeinen nach dem AN und nicht nach dem AG. Wenn Sie feste Stunden für feste Tage vereinbart haben müssen diese auch in der Lohnfortzahlung bei Urlaub berücksichtigt werden. Selbiges gilt übrigens für Feiertag.
Grüße