Til Rq
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34 gefundene Ergebnisse
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12 Stimmen
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Til Rq
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Til Rq
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Til Rq
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Til Rq
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130 Stimmen
Til Rq
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1,368 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
diese Idee steht nun auf unserer Roadmap. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Sobald dies umgesetzt ist, aktualisieren wir den Status der Idee.
Viele Grüße
Finance-Team@lexoffice
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Til Rq
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Ich würde gerne aus der Belegübersicht heraus *mehrere* Eingangsrechnungen eines Zahlungsempfängers / Kreditors in *einer* Überweisung zahlen können. Natürlich müssten im Verwendungszweck die Rechnungsnummer aufgezählt werden,.
Til Rq
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2,219 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice TeamBeim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten
Til Rq
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Warum nicht gleich ein vierstufiges Mahnverfahren unterstützen mit vorformulierten Schreiben:
- Freundliche Zahlungserinnerung
- 2. Mahnung
- 3. Mahnung
- 4. und letzte MahnungBei sollte jeweils auf die vorherigen Mahnungen (Datum) verwiesen werden.
Unterstützung von Mahngebühren (Berechnen, Buchen)
Außerdem fände ich es besser, wenn in der Zahlungserinnerung/Mahnung nicht einfach die Positionen der Rechnung wieder auftauchen, sondern lediglich die Rechnungssumme, offener Betrag (ggf. erhöht um Mahngebühren) ausgewiesen werden, während die Originalrechnung (sowie alle Mahngebühren tragenden Mahnungen) als Anhang beigelegt werden.
Til Rq
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2,139 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
vielen Dank für Ihr Feedback.
lexoffice unterstützt Sie nun auch beim Speichern und erneuten Verwenden von Freitextpositionen.
Viele GrüßeIhr lexoffice-Team
Til Rq
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3,511 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
aktuell können wir leider noch keinen Zeitpunkt nennen, wann dies vollständig möglich sein wird.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Team
Til Rq
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3,151 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
vielen Dank für Ihr Feedback. Seit kurzem können Sie unsere neue Funktion in der Belegvorschau nutzen, um einfach alternative Layouts anzulegen und zwischen diesen und Ihrem Standardlayout auszuwählen. Alle Details dazu finden Sie in unseren FAQs: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/6205938-mehrere-layouts-erstellen-und-verwenden . Nutzen Sie gerne die Feedback-Funktion in der Layout-Auswahl, um uns Rückmeldung zu geben. Dank Ihrem bisherigen Feedback konnten wir bereits erste Verbesserungen integrieren, wie beispielsweise die Unterstützung weiterer Layouts in Serienvorlagen.
Viele Grüße
Katja@lexoffice Team
Til Rq
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3,684 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Team
Til Rq
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5,494 Stimmen
Til Rq
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1,121 Stimmen
Seit kurzem steht eine Textformatierung zur Verfügung. Besonders bei komplexen Texten oder ausführlichen Angeboten hilft eine klare visuelle Struktur, die Lesbarkeit entscheidend zu verbessern.
Folgende Optionen können ab jetzt genutzt werden, um Inhalte perfekt zu strukturieren:
- Fettformatierung: Ideal, um die absoluten Highlights und wichtigsten Schlüsselbegriffe sofort ins Auge springen zu lassen.
- Kursivschreibung: Perfekt für feine Betonungen, Zitate oder dezente Anmerkungen.
- Aufzählungen: Die integrierte automatische Einrückung sorgt für die nötige visuelle Struktur. Argumente und Listen stehen so sauber untereinander, was das Erfassen der einzelnen Punkte immens erleichtert.
Alle weiteren Informationen gibt es in unserem Beitrag: https://help.lexware.de/de-form/articles/635087-texte-in-belegen-formatieren-fett-kursiv-und-aufzahlungen
Til Rq
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847 Stimmen
Til Rq
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44 Stimmen
Til Rq
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204 Stimmen
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Til Rq
kommentierte
Auch für mich wäre eine Liquiditätsplanung / -prognose sehr wertvoll.
Dazu würde ich gerne "zu erwartende Einnahmen" und "zu erwartende Ausgaben" erfassen können.
Die "zu erwartenden" Ertrags-, Umsatz- und vorsteuer (einschl. der der bereits erfassten Belege) sollte dabei automatisch berücksichtigt werden (Vorbild: Kontist, aber bitte richtig/korrekt).
Die dann folgenden tatsächlichen Einnahmen bzw. Ausgaben sollten den "zu erwartenden Ein- und Ausgaben" zugeordnet werden (damit die Planwerte aus der Liquiditätsprognose herausgenommen werden können).
Ziel: Prognose Kontostand über Zeit, Beantwortung der Frage: "Wie viel Liquidität kann ich entnehmen?"
Til Rq
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102 Stimmen
Til Rq
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115 Stimmen
Til Rq
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99 Stimmen
Til Rq
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183 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Aktuell ist die Umsetzung Ihrer Idee nicht geplant – wir behalten Ihre Anregung jedoch gerne im Blick und informieren Sie über neue Entwicklungen.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Team
Til Rq
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Lexware Office bietet keinen dokumentierten Vorsteuerschlüssel für die gesetzlich zwingende Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG.
Wunsch: Ein hinterlegbarer Vorsteuerschlüssel je Beleg oder je Kategorie: ein Prozentsatz für den abziehbaren Anteil, der
die Splitbuchung nach § 15 Abs. 4 UStG automatisiert und dokumentiert.
Es ist nur über einen Workaround möglich, Aufwände, deren Vorsteuer gem. § 15 Abs. 4 UStG
nicht oder nur zum Teil geltend gemacht werden darf, so zu buchen, dass die Umsatzsteuervoranmeldung korrekt ist.
Workaround: Im Einzelunternehmen habe ich einen Eingangsbeleg per Splitbuchung in zwei Positionen zerlegt, beide
auf dieselbe Ausgabenkategorie, eine mit 19 Prozent, die andere mit Steuersatz „Keine". In der Vorschau erscheint
tatsächlich nur die Vorsteuer der ersten Position. Das funktioniert also. Die Methode wird aber von Lexware nicht
dokumentiert und Ihr Support hat die Auskunft erteilt, eine Splitbuchung sei hierfür nicht möglich.
Die Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG ist für jeden Unternehmer mit gemischten Umsätzen gesetzlich zwin-
gend. Die von Ihrem Support als nicht möglich bezeichnete Splitbuchung ist der einzige Weg, den ich gefunden habe
– ohne offizielle Dokumentation, ohne Absicherung durch das Produkt und mit dem Zwang zu manueller Berechnung
des abziehbaren Anteils bei jedem einzelnen Beleg.
Konsequenz in der Realität: Steuerlich verpflichtende Meldungen entstehen nicht in der Software, sondern parallel
dazu. Fehlerquellen vervielfachen sich, weil zwei Systeme auseinandergehalten werden müssen. Die in Lexware
Office geführte Meldehistorie entspricht dann nicht mehr dem, was tatsächlich ans Finanzamt übermittelt wurde. In
einer Zusammenfassenden Meldung an das Bundeszentralamt können sich dadurch Abweichungen zur Umsatz-
steuer-Voranmeldung ergeben, die inhaltlich nicht bestehen, formal aber begründungspflichtig werden – ein Fall, den
ich in eigener Sache derzeit gegenüber dem Bundeszentralamt aufklären muss. Etwaig spätere Korrekturen führen
fast zwangsläufig zum Chaos und Ärger mit den Finanzbehörden.