Nach Stornierung Belegbild wieder in der Belegerfassung verfügbar
Wenn Buchungen festgeschrieben sind, kann man sie nicht mehr ändern, sondern muss sie stornieren und neu anlegen.
Dabei gibt es keine Möglichkeit, den der Buchung zuordneten „nackten“ Beleg einfach neu zu verbuchen. Vielmehr muss ich den Beleg vor dem Storno zuerst auf meinen Computer downloaden und ihn dann in die Belegerfassung wieder uploaden und wie einen neuen Beleg neu verbuchen.
Wunsch: Beim Stornieren einer Buchung wird angeboten, den Beleg zurück in die Belegerfassung zu legen, damit man ihn erneut verbuchen kann.
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anonym kommentierte
Die unmittelbare Verknüpfung des Beleges mit der Buchung finde ich ein große Schwachstelle bei Lexoffice. Wenn ich einen Beleg lösche ist nicht nur die Buchung gelöscht, sondern sogar der Rechnunbgsbeleg. Man muss also den Rechnungsbeleg neu importieren um dann eine neue Buchung zu erstellen. Ich fände es richtiger, wenn wann nur die Buchung stornieren könnte, der Rechnungsbeleg erhalten bleibt und man dann eine neue Kontierung zu diesem Beleg absetzen könnte.