Umsatzsteuersätze für Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Umsatzsteuersätze sollten auch manuell eingegeben werden können, wir als Gartenbau Unternehmen habe für selbst erzeugte Pflanzliche Waren einen Steuersatz von 10,7%, für Sägerei- oder Landwirtschaftliche Produkte gibt es noch unterschiedlichere Steuersätze.
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anonym kommentierte
Um lexoffice auch für Landwirte nutzbar zu machen, müsste es möglich sein, Verkaufsbelege (Rechnungen) mit 9% Mehrwertsteuer zu erstellen. Landwirte in der EU dürfen aus Vereinfachungsgründen bei der Umsatzsteuer (landläufig: Mehrwertsteuer) anders abrechnen als Gewerbetreibende. Sie bekommen von ihren Abnehmern 9 % Umsatzsteuer auf ihre Verkaufserlöse bezahlt und müssen diesen Betrag nicht ans Finanzamt abführen.
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anonym kommentierte
10% Steuersatz als landwirtschaftlicher Zwischenhändler
Und
Branche: Haltung von Bienen (Landwirtschaft) ist ebenfalls nicht existent
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anonym kommentierte
Hallo, es wäre toll, wenn auch Landwirte Lexoffice nutzen könnten. Dazu benötigen wir die Möglichkeit, Ausgangsrechnungen mit 9% MwSt. erstellen zu können. Ohne diesen Satz ist Lexoffice für uns nicht nutzbar. Liebe Community, hier könnt Ihr ohne Aufwand etwas für Eure Bauern tun :-)) Bitte stimmt ab.
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anonym kommentierte
Ich würde gerne für mein Unternehmen lexoffice verwenden. Aber wir bekommen ca. jährlich eine Rechnung mit 10,7%USt.. Also kann ich das Programm nicht verwenden.
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anonym kommentierte
Wir haben bei der Nutzung mit Lexoffice mit Rechnungen von landwirtschaftlichen Betrieben zu tun, die die Umsatzsteuer pauschalieren und aktuell einen Satz von 9,5% ausweisen. Lexoffice kann jedoch nur 0; 7; oder 19% ausweisen. Wäre es möglich, für diesen Fall auch die 9,5% einzuführen?
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anonym kommentierte
Noch fallen wir zum Glück unter die Kategorie Kleinunternehmen, aber in einem Jahr sind wir verpflichtet mit 9,5% zu arbeiten.
Ich hoffe sehr, dass es bis dahin die Möglichkeit gibt den Steuersatz manuell anzupassen, sonst bleibt uns nur die Kündigung.Aber für alle die bereits das Problem haben, finde ich es sehr bedauerlich, dass es seit mehr als 7 Jahren, da keine Änderung gibt.
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anonym kommentierte
Sehr erschreckend, dass dieser Wunsch schon 2015 geäußert wurde.
Ich bin Neukunde bei LexOffice und muss sagen, dass ich es wohl bei der Probezeit belassen muss, da ich als landwirtschaftlicher Betrieb mit 9,5% so nicht konform arbeiten kann. Es ist bedauerlich, dass sich da in diesem Bereich nichts ändert.
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anonym kommentierte
es muss die Ust veränderbar sein, Landwirtschaft hat unterschiedlichste SUT Sätze 9,5 , 5 usw
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anonym kommentierte
Ich bin wirklich ein großer Fan des Programms, aber ich verstehe nicht, warum sich Lexoffic einen großen, und in Zukunft wachsenden Kundenkreis nicht berücksichtigt wegen einer programmiertechnisch umsetzbaren "Kleinigkeit". Momentan verwende ich das Programm noch in der Hoffnung, dass dies nachgebessert wird, aber auch ich werde demnächst aus diesem Grund kündigen müssen, da ich ohne einen Steuersatz von 9,5% auf Dauer mit Lexoffice leider nicht arbeiten kann.
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anonym kommentierte
Mehr als dürftig, dass es ein ansonsten so tolles Programm nicht schafft, andere Steuersätze einzuführen.
1. dürfte es programmiertechnisch kein großer Aufwand sein.
2. sind viele Betriebe einfach darauf angewiesen
Auch wir sind darauf angewiesen, z.B. 9,5% MwSt verbuchen zu können. Damit werden wir die Verwendung des Programms wieder beenden, bevor es richtig angefangen hat. Schade... -
anonym kommentierte
für die Belegerfassung ist mir die Wahl des Steuersatzes von 5,5 % wichtig - ich benötige diesen für die Vorsteuerberechung
bitte um Rückmeldung ;)
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anonym kommentierte
secht sehr schade, wäre ansonsten eine echt gute Software, aber wer es nicht schafft grundlegende Dinge einzurichten fliegt leider raus!!
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anonym kommentierte
"aktuell nicht vorgesehen"?????
ich verstehe nicht, wie so eine tolle Software wegen diesem kleinen Eingriff sich um ihre Kunden bringt.
Wenigstens die 5,5% oder 10,7% muss man doch voreinstellen können!? die gesamte Land- und Forstwirtschaft verwenden diese Steuersätze!!
bei der Änderung auf 16 % ging es doch auch...
Bei mir sind über die Hälfte der Lieferanten mit 5,5% besteuert.
Also ein ganz klarer Grund Lexoffice wieder zu kündigen, bevor ich überhaupt richtig anfange.
sehr schade!!! -
A.H. kommentierte
Dem Kommentar von Gartendoktor ist nichts mehr hinzuzufügen.
Sehr schade dass dieser wichtige Punkt einfach ignoriert wird.
Gesetzliche Steuersätze sollten einfach verbucht werden können. -
Gartendoktor kommentierte
ich weiß gar nicht wie oft und lange man als Kunde um die Einführung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Umsatzsteuersätze betteln muss.
Seit 2015 gibt es diesen Wunsch, den eine Vielzahl von zahlenden Kunden nicht nur wünscht, sondern zwingend für eine ordnungsgemäße Buchhaltung benötigt.
Die für mich einzig plausible Begründung für dieses Verhalten fasse ich mit einem Wort zusammen:
IGNORANZ -
anonym kommentierte
Die Reiterliche Vereinigung FN wirbt damit Lexoffice zu nutzen. Ich selber habe einen Reitbetrieb und nutze Lexoffice. Was ich bei dieser Konstellation nicht verstehe, dass die Pauschalbesteuerung von 10,7% von Landwirten nicht verbucht bzw. damit eine Rechnung erstellt werden kann. Somit ist es doch für alle Pferdebetriebe mit Landwirtschaftlichen Einkünften nicht steuerlich korrekt nutzbar.
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anonym kommentierte
Auch wir benötigen für ein Tochterunternehmen ausschließlich die Umsatzsteuer von 10,7 %. Außerdem müssen künftig alle europäischen Steuersätze abgebildet werden, man denke an den Versand von Artikeln in Privatkunden im europäischen Ausland - da gilt der Steuersatz des Heimatlandes des Kunden! Mit 7% und 19% kann man dann nicht mehr viel anfangen... Billomat und können uns hoffentlich retten - Lexware ist aktuell keine Alternative für uns.
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Mathias Kloß kommentierte
Ich hoffe das es etwas bringt meinen Komentar auch noch hier zu lassen.
Ich benötige die 10,7% auch dringend! -
Gartendoktor kommentierte
Mit welcher Begründung wird der Steuersatz von 10,7% eigentlich nicht eingeführt? Dieser Steuersatz ist doch nicht "exotisch", sondern ein völlig normaler Umsatzsteuersatz. "Aktuell nicht vorgesehen" grenzt an völliger Ignoranz und treibt die Nutzer von Lexoffice ohne nachvollziehbaren Gründen zum Wettbewerb.
Bitte dringend ändern. -
anonym kommentierte
Ich finde das auch sehr schwach für eine Buchhaltungssoftware, an dieser Stelle so beschränkt zu sein.