Um lexoffice auch für Landwirte nutzbar zu machen, müsste es möglich sein, Verkaufsbelege (Rechnungen) mit 9% Mehrwertsteuer zu erstellen. Landwirte in der EU dürfen aus Vereinfachungsgründen bei der Umsatzsteuer (landläufig: Mehrwertsteuer) anders abrechnen als Gewerbetreibende. Sie bekommen von ihren Abnehmern 9 % Umsatzsteuer auf ihre Verkaufserlöse bezahlt und müssen diesen Betrag nicht ans Finanzamt abführen.
Um lexoffice auch für Landwirte nutzbar zu machen, müsste es möglich sein, Verkaufsbelege (Rechnungen) mit 9% Mehrwertsteuer zu erstellen. Landwirte in der EU dürfen aus Vereinfachungsgründen bei der Umsatzsteuer (landläufig: Mehrwertsteuer) anders abrechnen als Gewerbetreibende. Sie bekommen von ihren Abnehmern 9 % Umsatzsteuer auf ihre Verkaufserlöse bezahlt und müssen diesen Betrag nicht ans Finanzamt abführen.