anonym
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Liebe Ideengeber:innen.
wir konnten den Forderungsausfall nun fertigstellen. Sie finden diese Funktion direkt in der Belegliste.
Hier noch ein Wissensartikel zur Nutzung der Funktion: https://support.lexoffice.de/de-form/articles/9383597-uneinbringliche-forderungen-ausbuchen
Viele Grüße
Mia@Lexware Office
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Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym unterstützt diese Idee ·
Ich bin leider sehr oft auf dieses Problem gestoßen. Aktuell kann ein Beleg nicht aufgeteilt werden sobald man einen Betrag als GwG oder Büroeinrichtung verbuchen möchte. Oft ist es jedoch so, dass man eine Rechnung über ein Möbelstück erhält, welches in GwG/Büroeinrichtung fällt und zusätzlich sind beispielsweise noch Versandkosten mit dabei oder Deko Artikel, die anders gebucht werden müssen. Zeit- und aufwandsparender wäre es, wenn man alle Posten im Beleg, unabhängig vom Buchungskonto, aufteilen könnte und so den Beleg nur einmal bucht.