Sammelbeleg aufteilen & aus Teilbeträgen Anlagen erstellen
Ich habe einen Rechnungsbeleg, mit 3 Einzelposten (2 Büromöbel, 1 Lieferung).
Ich kann die Rechnung nicht auf Teilbeträge aufteilen und aus jedem Teilbetrag einen Anlage erstellen ("eine Belegaufteilung ist nicht möglich. Erfassen sie als Einzelbeleg")
Um für jeden Posten einen Einzelbeleg zu machen, muss ich den selben Beleg 3xhochladen, weil ich Belege nicht kopieren kann!
Das ist alles mehr als umständlich und unlogisch. Wofür kann ich denn Teilbeträge erstellen, wenn dann beim Speichern eine Fehlermeldung kommt "geht nicht!" ?
dringend nachbessern! Sammelrechnungen sind ja nun nicht selten.
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Michael kommentierte
Das ist tatsächlich der eine riesengroße Nachteil an Lexoffice/Lexware Office. Ansonsten coole Software, aber aufgrund dieses Themas kann man eigentlich trotzdem nur jedem abraten, der eine nennenswerte Anzahl von Anlagen verwalten muss.
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anonym kommentierte
Ich bin leider sehr oft auf dieses Problem gestoßen. Aktuell kann ein Beleg nicht aufgeteilt werden sobald man einen Betrag als GwG oder Büroeinrichtung verbuchen möchte. Oft ist es jedoch so, dass man eine Rechnung über ein Möbelstück erhält, welches in GwG/Büroeinrichtung fällt und zusätzlich sind beispielsweise noch Versandkosten mit dabei oder Deko Artikel, die anders gebucht werden müssen. Zeit- und aufwandsparender wäre es, wenn man alle Posten im Beleg, unabhängig vom Buchungskonto, aufteilen könnte und so den Beleg nur einmal bucht.
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anonym kommentierte
Möglochkeit, Teilbeträge in % festzulegen anstatt nur in €. Das wäre z.B. für Bewirtungskosten, die nicht voll abgesetzt werden können, praktisch und würde durch den Wegfall der Rechnerei Zeit sparen.
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anonym kommentierte
Wenn das so weiter geht, dann kündige ich und suche mir was anderes. Es wäre doch wirklich kein Problem, diese Funktion umzusetzen. Ärgerlich.
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anonym kommentierte
Bei der Erfassung von Belegen wäre es schön, wenn man Anlagegüter und GWGs, sowie die Wareneinkäufe, welche auf einer Rechnung sind, auch in einem Vorgang zu erfassen.
Aktuell muss man Beleg doppelt erfassen, was aus meiner Perspektive keinen Sinn macht. Man hat nur doppelte Arbeit dadurch. -
anonym kommentierte
habe 4 Bürostühle 'a 399,00 Euro gekauft. Definitiv GWG. Kann aber nicht erfaßt werden.
Hier muß dringend angepaßt werden, damit eine solche Rechnung korrekt verbucht werden kann.
Derzeit sehe ich keine Möglichkeit der korrekten Verbuchung. -
anonym kommentierte
Habe 3 SChreibtische für 1100,00 Euro gekauft und kann die Rechnung nicht als GWG buchen. Warum nicht?
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Albert kommentierte
Beispiel Kauf von 60 Stühlen für jeweils 50.- Euro.
Hier muss es ermöglicht werden diese Posten mit einer Buchung zu erfassen, was aktuell aufgrund einer Fehlermeldung nicht möglich ist.
Anstelle der Fehlermeldung sollte eine Warnung eingeblendet werden.Da wir gerade unseren Coworking Space mit Möbeln ausstatten haben wir teilweise Rechnungen mit 300 einzelnen Artikeln die zum größten Teil aus GWG bestehen.
Es ist wohl kaum zumutbar für jeden einzelnen Artikel einen eigenen Beleg anzulegen.
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Albert kommentierte
Ich finde es untragbar, wenn ich Beispielsweise einen Coworking Space mit Möbeln ausstatte und eine meiner 20 Rechnungspositionen aus 300 Stühlen zu je 80.- Euro besteht, diese eine Rechnungsposition 300 mal erfassen zu müssen. Für die Erfassung des Möbelkaufs benötige ich dann etwa 3 Tage einschließlich der Erfassung des Anlage.
Wenn man dann eine lapidare Erklärung erhält, dass hier keine Lösung geplant ist, finde ich das schon etwas lächerlich.
Wer entscheidet so etwas denn bei LexOffice?
Als SAP Berater kann ich durchaus abschätzen, dass es hier Lösungsmöglichkeiten mit geringen technischen Aufwand geben würde.
Beispielsweise wäre es möglich bei der Erfassung des Belegs für Geringwertige Wirtschaftsgüter bei einer Eingabe über 800.- Euro einfach anstatt des Fehlers eine Warnung auszugeben.
Bei der Erfassung der Anlageposition wäre ein simple "Kopieren" Funktion für ein vorhandenes Anlagegut möglich.
Für beide Implementierungen schätze ich einen Aufwand von maximal 1 Personentag für die Entwicklung.
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Mario Hammermeister kommentierte
Bin der gleichen Meinung, dringend Überarbeiten ! ! !
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m.maratino kommentierte
Gleiches Problem: MacBook, Monitor und Versicherung auf einem Kaufbeleg.
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anonym kommentierte
Liebes Lexoffice Team, es ist sehr unhöflich und respektlos nach fast vier Jahren immer noch keine Antwort auf diese Idee zu lesen. Äußert euch, ob es eine Umsetzung geben oder nicht und wenn ja wann. Denn ohne diese Funktion ist Lexoffice einfach eine fehlerhafte Buchhaltungssoftware. Und das wissentlich.
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anonym kommentierte
Ich habe zwei GWGs mit einer Paypal-Zahlung gekauft. Die Belegerstellung per Split ist nicht möglich: Fehlermeldung: GWGs bitte einzeln anlegen.
Zwei Belege erstellen und unter Backvorgängen zuordnen: Fehler: Sie können einem PayPal-Umsatz nur Belege zuordnen, die denselben oder einen geringeren Betrag haben. Ordnen Sie diesen Umsatz ohne Beleg zu. Fragen Sie unseren Support, falls Sie Unterstützung benötigen.
Obwohl die Belege der Gesamtsumme entsprechen ist eine Zuordnung nicht möglich. Der Support empfiehlt, alles auf Privat zu buchen und einen Steuerberater den Fehler beim Jahresabschluss zu korregieren.
So etwas muss funktionieren. Das muss sofort auf die Roadmap!
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anonym kommentierte
Schließe mich an!
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anonym kommentierte
Ich schließe mich ebenfalls an
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anonym kommentierte
Im Zusammenhang mit GWG-Buchungen ist das sehr wichtigt. Auf der anderen Seite sollte es möglich sein eine 'Belegerfassung GWG auch mit Split-Funktion' (s. Ideensammlung) vorzunehmen, da ich mit der Kombination PayPal-Zahlung und mehere GWGs auf einer Rechnung nun nicht vernünftig buchen kann.
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anonym kommentierte
Ich habe das gleiche Problem mit der Abrechnung für die VISA-Karte. Den kompletten Rechnungsbetrag kann ich nur EINMAL zuweisen, dann "hängen<" die dazugehörigen Einzelbelege aber in der Luft und bleiben als unbearbeitet stehen. Oder gibt es da eine Möglichkeit? Bin noch relativ neu mit lexoffice unterwegs.
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anonym kommentierte
Schließe mich an! Über 3 Jahre und nix passiert!
Bankbelege sind nicht korrekt zu verbuchen, wenn in dem Betrag ein GWG enthalten ist.
Bankzahlungen müssen auch teilbar und in Teilbeträgen zu buchen sein!
Als Krücke muss man das derzeit als Kassenzahlung buchen, das kann doch nicht sein! -
anonym kommentierte
Wie kann es so ewig dauer bis etwas so wichtiges korrigiert wird
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anonym kommentierte
Das geht mir genauso, umständlich und unlogisch. Wenn das ganze noch über die Bank geht, stimmt die Zuordnung auch einfach nicht, was die Summe angeht.