anonym
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23 Stimmen
Beim Speichern des Kommentars ist ein Fehler aufgetreten anonym kommentierteDas Problem habe ich leider ebenfalls häufiger und bin sehr unglücklich mit der Aussage von Lexoffice, dies mit dem Steuerberater zu besprechen.
Ich brauche hier keine steuerliche Beratung sondern eine technisch korrekte Lösung.
Es ist mühsam, eine Liste für den Steuerberater parallel zu schreiben, um ihm zu sagen, was lexoffice nicht hinbekommt.
Vielen Dank für eine schnelle Umsetzung.anonym unterstützt diese Idee · -
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Die Umsetzung ist dringend erforderlich!
Sofern man mit Abschlagsrechnungen arbeitet, ist es auch Fakt, dass die Schlussrechnung geschrieben werden soll, wenn eine Abschlagsrechnung noch nicht vollständig bezahlt ist. Die Schlussrechnung ist die maßgebliche Rechnung und die Abschlagsrechnungen nur eine Art a-conto-Zahlung.
Warum ist das nicht logisch umgesetzt worden - lexoffice will uns doch entlasten.