Schluss-Rechnung auch bei offener Anzahlung stellen
Es gibt derzeit keine Möglichkeit die Schlussrechnung zu stellen, wenn die Vorangegangen Abschlagsrechnungen noch nicht vollständig beglichen sind. Warum? Eine Benachrichtigung dass die Summe noch nicht beglichen ist reich vollkommen. Ein Programm sollte mich nicht bevormunden.
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anonym kommentierte
Leider ist es nicht möglich eine Endrechnung zu erstellen, wenn nicht alle Abschlagsrechnungen bezahlt sind. Diese Möglichkeit wäre wünschenswert, da sich sonst die Enrechnungsstellung erheblcih verzögern kann. Es müsste dann nur "Abzüglich Abschlagsrechnung...NR. stehen, statt Abzüglich erhaltener Abschlagzahlung"
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anonym kommentierte
Hier sollt dringend eine Änderung erfolgen. Es kostet regelmäßig einen halben Tag Arbeit, wenn ein Kunde mal wieder den rechnungsbetrag der Abschlagsrechnung gerundet hat. Selbst eine Überzahlung kommt sehr oft vor, da der Kunde es gut meint und einen glatten Betrag überweist. Schon kann man keine Schlussrechnung mehr schreiben. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Auch Rechnungskorrekturen kann man hier nicht in Abzug bringen. Wenn das ganze dann noch über den Jahreswechsel erfolgt bekommt der Steuerberater auch noch Arbeit. Bitte ändert etwas.
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anonym kommentierte
Die Umsetzung ist dringend erforderlich!
Sofern man mit Abschlagsrechnungen arbeitet, ist es auch Fakt, dass die Schlussrechnung geschrieben werden soll, wenn eine Abschlagsrechnung noch nicht vollständig bezahlt ist. Die Schlussrechnung ist die maßgebliche Rechnung und die Abschlagsrechnungen nur eine Art a-conto-Zahlung.
Warum ist das nicht logisch umgesetzt worden - lexoffice will uns doch entlasten. -
anonym kommentierte
Das Weiterführen zur Schlussrechnung sollte trotz offener Abschlagsrechnung möglich sein. Das ist leider eine Realität, dass die Schlussrechnung gestellt werden muss, obwohl noch nicht einmal der Abschlag gezahlt wurde.
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anonym kommentierte
es ist vollkommen unverständlich, warum dieses Problem nicht aufgegriffen wird.
So ist das Programm kaum vernünftig zu gebrauchen. -
anonym kommentierte
Wir unterstützen diese Idee und mir ist noch einmal wichtig zu klären, was das für uns als Nutzer bedeutet:
Wir müssen regelmässig die gestellten Abschlagsrechnungen stornieren!
Das kostet viel Zeit, ist mehr als lästig und erhöht die Gefahr, dass sich Fehler einschliessen, wenn Rechnungen komplett neu geschrieben werden müssen!
Nicht zu letzt müssen wir allen Kunden ja die Storno-Rechnungen zusenden und wir müssen hoffen, dass es dann nicht zu zeitlichen Überschneidungen kommt wenn die Buchhaltung der Kunden gerade mitten im Überweisungsprozess steckt und das Geld für die gestellte Abschlagrechnung dann am nächsten Tag doch auf dem Konto erscheint.
Da kommen viele Nachfragen unserer Kunden und als Entschuldigung jedesmal erwähnen, dass man LexOffice nutzt ist sicherlich nicht die Negativ-Reklame, die Hauffe sich wünscht.
Wir verstehen schon dass es sich vermutlich um ein Problem handelt, dass eine komplexe - wenn auch dringende - Lösung verlangt.
(Wenn ich dagegen sehe, wie regelmässig neue Schnittstellen zu neuen (kostenpflichtigen) Diensten programmiert werden... Wenn nicht einmal solche Basics eine Schlussrechnung zu schreiben stressfrei funktionieren... Nutzen Firmen, die viele teure Online-Dienste für x-Mitarbeite z.B. für Zeiterfassung oder für Reisekosten nutzen denn wirklich LexOffice für Ihre Buchhaltung? Mit eingeschränktem Kontenrahmen, nicht jederzeit verstellbarer Abschlussrechnung, usw. Kann ich mir kaum vorstellen... Macht die Selbständigen und kleinen Firmen glücklich - davon gibt es viele!)
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anonym kommentierte
Das Problem haben wir auch. Es werden Beträge der Abschlagszahlung einbehalten.
Das Programm müsste das berücksichtigen. Wir können ja nicht bezahlt anklicken, dann stimmt die ganze Schlussrechnung nicht. Wäre schön, wenn das geändert werden könnte. Unser altes Programm hat dies immer berücksichtigt. Danke. -
anonym kommentierte
Ich stimme dem Antragsteller zu, bei uns kann eine weiterer Abschlag fällig werden, obwohl das Zahlungsziel des vorherigen Abschlages noch nicht erreicht ist (also die Rechnung fällig ist). Auch verlieren wir nur unnötig Zeit, wenn der Kunde in Zahlungsverzug beim letzten Abschlag ist und wir unsere nächste Forderung nicht geltend machen können. Danke!
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anonym kommentierte
Es kommt immer öfter vor, dass bei Abschlagszahlungen nur 90% bezahlt werden. Wenn eine Abschlagszahlung aber nicht als vollständig bezahlt vermerkt ist, geht es bisher nur die Abschlagszahlung zu stornieren + neu zu schreiben. Ansonsten kann ich sie nicht in der Schlussrechnung verarbeiten. Dann bekommt sie allerdings eine andere Rechnungsnummer und mein ganzes System stimmt nicht mehr. Ist es nicht möglich die Abschlagszahlung zu verarbeiten, auch wenn sie nicht vollständig bezahlt wurde? Das Programm selber rechnet ja schon richtig mit einer nicht vollständig bezahlten Abschlagsrechnung. Ich bräuchte hier Hilfe.