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    Obwohl Lexoffice in der Beleginformation alle notwendigen Daten hat wird die geleistete Teilzahlung bei der Mahnung nicht berücksichtigt sondern nur die zwei Abschlagsrechnungen.
    Rictig wäre es nur den offenen Forderungsbetrag "zu erhalten10.197,44 €" anzumahnenwie in unserem Beispiel anbei:
    Betrag 67.749,08 €
    Abschlagsrechnungen
    RE21010007 20.275,82 €
    RE21030018 20.275,82 €
    Forderungsbetrag 27.197,44 €
    Zahlungen
    18.05.2021Bank: 17.000,00 €
    zu erhalten10.197,44 €

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    Ich stimme dem Antragsteller zu, bei uns kann eine weiterer Abschlag fällig werden, obwohl das Zahlungsziel des vorherigen Abschlages noch nicht erreicht ist (also die Rechnung fällig ist). Auch verlieren wir nur unnötig Zeit, wenn der Kunde in Zahlungsverzug beim letzten Abschlag ist und wir unsere nächste Forderung nicht geltend machen können. Danke!

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    anonym kommentierte  · 

    Wir schreiben komplexe Angebote mit Hardware, Software, Service und Optionen und nutzen hierzu die Freitextzeilen als Überschriften. Wäre super, wenn wir den Seitenumbruch beeinflusen könnten, um z.B. alle Optionen auf einer separaten Seite zu haben!

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