Verrechnung/Ausbuchung von Lieferanten-Korrekturrechnungen aus OPOS
Es kommt nicht selten vor, dass Lieferanten eine Rechnung (Ausgabe) falsch gestellt haben. Üblicherweise wird daraufhine eine Korrekturrechnung (Ausgabenminderung) gestellt. Der Gesetzgeber schreibt für Korrekturrechnungen vor, dass auf dem Beleg eine Bezug zur korrigierten Rechnung enthalten ist.
Nach Rücksprache mit dem Support, kann dieser Sachverhalt in lexoffice derzeit nicht geeignet abgebildet werden. Es wird ein Workaround in Absprache mit der Steuerberatung empfohlen. Die Empfehlung in Absprache mit dem Steuerbüro die Rechnungen ggf. nicht in lexoffice zu erfassen ist keine gute Lösung, da in lexoffice die Beleghistorie dann lückenhaft ist. Insbesondere in Hinblick darauf, dass man als Unternehmen auskunftsfähig sein muss (im Zweifelsfall auch unabhängig vom Steuerbüro) und lexoffice auch die entsprechenden Exportwerkzeuge bereitstell, macht es aus unserer Sicht notwendig, dass man alle Belegvorgänge lückenlos abbildet.
Situation in lexoffice:
1) Lieferantenrechnung geht ein und wird erfasst
2) Bei Prüfung stellt sich Fehler heraus
3) Korrekturrechnung des Lieferanten geht ein und wird erfasst (Voll- oder Teilbetrag)
4) Beide Rechnungen stehen nun auf "Ewig" in den lexoffice Lieferanten-OPOS und im Bereich "überfällige" Eingangsrechnungen
Da auf eine falsche Lieferantenrechnung und deren Korrekturrechnung (bzw. auf die sich aufhebenden Teilbeträge) naturgemäß keine Zahlung gebucht wird, bleiben die Rechnungen "auf Ewig" in der OPOS stehen.
Vorschlag:
Bereitstellung der Möglichkeit Originalrechnung und zugehörige Korrekturrechnung miteinander zu verrechnen und Zahlung auf den Differenzbetrag zu buchen zu können, so dass die Rechnungen schließlich aus der OPOS entfernt werden. Für den Fall, dass der Differenzbetrag 0 € beträgt, sollten beide Rechnungen ohne Zahlungsbuchung aus der OPOS entfernt werden.
Vielen Dank!
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anonym kommentierte
Das Problem habe ich leider ebenfalls häufiger und bin sehr unglücklich mit der Aussage von Lexoffice, dies mit dem Steuerberater zu besprechen.
Ich brauche hier keine steuerliche Beratung sondern eine technisch korrekte Lösung.
Es ist mühsam, eine Liste für den Steuerberater parallel zu schreiben, um ihm zu sagen, was lexoffice nicht hinbekommt.
Vielen Dank für eine schnelle Umsetzung.