anonym
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14 gefundene Ergebnisse
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167 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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482 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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1,182 Stimmen
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311 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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539 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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173 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
wir haben tolle Neuigkeiten für Sie!
Bei Überweisung der Umsatzsteuer-Zahllast wird ab sofort auch die Steuernummer im Verwendungszweck berücksichtigt.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee · -
601 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
wir freuen uns mitteilen zu können, dass diese Idee inzwischen umgesetzt wurde.
Viele Grüße
Finance-Team@lexoffice
anonym unterstützt diese Idee · -
792 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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3,591 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee · -
1,049 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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800 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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1,791 Stimmenanonym unterstützt diese Idee ·
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1,711 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten rund um die Warenwirtschaft aber derzeit und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
Unterschied zwischen Gutschrift und Rechnungskorrektur. Diese beiden Begriffe werden gerne synonym genutzt, obwohl sie verschiedene Bedeutungen haben. Damit das Wort Gutschrift nicht mehr bei einer Rechnungskorrektur verwendet wird, kam es zu einer Gesetzesänderung. Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn ist eine umgekehrte Rechnung. Eine Rechnungskorrektur ist dagegen eine Gutschrift im kaufmännischen Sinn. Diese kann man auch mit den Begriffen Stornorechnung oder Korrekturrechnung benennen.