anonym
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17 gefundene Ergebnisse
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7,274 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
vielen Dank für Ihre Anregung!
Da lexoffice für Buchhaltungslaien entwickelt wurde, bieten wir lediglich einen “schmalen” Kontenrahmen an, der die wichtigsten Geschäftsfälle abdeckt.
Außerdem möchten wir die Buchhaltung für unsere Kund:innen automatisieren und somit den manuellen Buchungsaufwand möglichst gering halten.Die automatisieren Geschäftsvorfälle mit den entsprechenden Konten werden von uns aber schrittweise erweitert.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
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2,146 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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9 Stimmen
anonym teilte diese Idee ·
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167 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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485 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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655 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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1,235 Stimmen
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317 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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542 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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173 Stimmen
Liebe:r Ideengeber:in,
wir haben tolle Neuigkeiten für Sie!
Bei Überweisung der Umsatzsteuer-Zahllast wird ab sofort auch die Steuernummer im Verwendungszweck berücksichtigt.
Viele Grüße
Johanna@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
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604 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
wir freuen uns mitteilen zu können, dass diese Idee inzwischen umgesetzt wurde.
Viele Grüße
Finance-Team@lexoffice
anonym unterstützt diese Idee ·
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804 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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3,600 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
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1,064 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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810 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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1,818 Stimmen
anonym unterstützt diese Idee ·
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1,719 Stimmen
Liebe Unterstützer:innen dieser Idee,
die Umsetzung dieser Idee ist im aktuellen Quartal leider nicht geplant.
Allerdings untersuchen wir die Möglichkeiten rund um die Warenwirtschaft aber derzeit und freuen uns deshalb sehr über Ihre Kommentare, wie lexoffice hier besser werden kann.
Viele Grüße,
Katja@lexoffice Teamanonym unterstützt diese Idee ·
Unterschied zwischen Gutschrift und Rechnungskorrektur. Diese beiden Begriffe werden gerne synonym genutzt, obwohl sie verschiedene Bedeutungen haben. Damit das Wort Gutschrift nicht mehr bei einer Rechnungskorrektur verwendet wird, kam es zu einer Gesetzesänderung. Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn ist eine umgekehrte Rechnung. Eine Rechnungskorrektur ist dagegen eine Gutschrift im kaufmännischen Sinn. Diese kann man auch mit den Begriffen Stornorechnung oder Korrekturrechnung benennen.