Anlagevermögen mit §13b als Kategorie zur Verfügung stellen
Bei Anschaffungen in der EU, die Anlagevermögen darstellen, gibt es keine Möglichkeit diese richtig zu erfassen. Insofern die Umsatzsteuer-Voranmeldung immer falsch. Finde ich schwierig.
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Bianca
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Konstantin kommentierte
Stimme ich mehr als zu 100% zu!!!